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Experten-Antwort

Netto Höhe der EMR

von Melanie Parusel17.12.2014 | 12:58
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wie hoch ist letztendlich die netto EMR? Laut Renten Information soll diese 1514€ sein, aber was kommt am Ende dabei raus.

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Als versicherungspflichtiger Rentner muss man aus der gesetzlichen Rente Beiträge für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung zahlen.

Die Überweisung übernimmt der Rentenversicherungsträger für den Versicherten.

Ab dem 01.01.2015 gelten neue Beitragssätze für die Krankenkasse und der Pflegeversicherung.

Der Beitrag zur Pflegeversicherung verändert sich wie folgt:

- eine Beitragssatzerhöhung um 0,3 % Punkte

- mit Elterneigenschaft: 2,35 % Punkte

- ohne Elterneigenschaft: 2,60 % Punkte

Der Beitrag zur Krankenversicherung verändert sich wie folgt:

- Festsetzung des allgemeinen Beitragssatzes auf 14,60 %

- davon werden vom Rentenversicherungsträger 7,3 % und vom Rentner 7,3 % getragen.

- bis zum 31.12.2014 war der Zusatzbeitrag von 0,9 % festgeschrieben und wurde

allein vom Rentner getragen

- dies bedeutet, dass von dem RV-Träger 7,3 % und vom Rentner 7,3 % + 0,9 % = 8,20 %

zu tragen war

- Einführung kassenindividueller einkommensabhängiger Zusatzbeiträge,

diese kann bei den Krankenkasse zu unterschiedlichen Zusatzbeiträgen führen, d.h. es kann

ein Zusatzbeitrag von mehr oder weniger als 0,90 % erhoben werden.

- Für pflichtversicherte Rente gilt der Beitragssatz 15,5 % bis 28.02.2015 weiter

- ab 01.03.2015 für Rentner

-Festsetzung des allgemeinen Beitragsatzes auf 14,60 % auch für die Rentner

und Einführung kassenindividueller einkommensabhängiger Zusatzbeiträge.

Die Krankenkasse hat vor einer Erhöhung des kassenindividuellen Zusatzbeitrages

den Versicherten schriftlich in Kenntnis zu setzten und gleichzeitig das Internetportal

aller Krankenkassen bekannt zu geben um einen Vergleich zu ermöglichen.

Grundsätzlich sind Rentner Steuerrechtlich verpflichtet eine Steuerklärung abzugeben.

Ob ein Rentner künftig regelmäßig eine Einkommenssteuererklärung abgeben muss, hängt

vom Einzelfall ab. Zum Beispiel davon, ob der zusammen veranlagte Ehepartner noch

Einkünfte hat oder ob Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung oder Kapitaleinkünfte

oberhalb des Sparerfreibetrages erzielt werden. Auch wenn in einem Jahr keine Steuern zu zahlen

waren, kann zu einem späteren Zeitpunkt eine Steuerpflicht eintreten.

Ob eine Steuerklärung abzugeben ist, kann nur das zuständige Finanzamt entscheiden.

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9 Antworten

Fragen über fragenam 17.12.2014 | 13:01
Wie hoch ist letztendlich die netto EMR? Laut Renten Information soll diese 1514€ sein, aber was kommt am Ende dabei raus.
rediculusam 17.12.2014 | 13:16
Sofern Krankenversicherung der Rentner erfüllt ist, müssen Sie von den dort angegebenen Bruttobeträge noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abziehen. ab 2015 Krankenversicherung 7,3 % zzgl. des kassenindividuellen Zusatzbeitrages (siehe hier http://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkas… Pflegeversicherung mit Elterneigenschaft: 2,35 % ohne Elterneigenschaft: 2,50 %
Melanie Paruselam 17.12.2014 | 13:36
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wird dort denn auch etwas versteuert, oder muss ich das selber abführen? Wieviel ist das ca?
rediculusam 17.12.2014 | 14:10
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind dem Grunde nach steuerpflichtige Einnahmen. Ob auch tatsächlich steuern zu zahlen sind, hängt von so vielen Faktoren ab; kann Ihnen aber nur das Finanzamt mitteilen. In der EkStErklärung müssen Sie jedenfalls die Rentenbeträge mit angebgen als auch die Beiträge zur Kranken- und Plfegeversicherung (teilweise) absetzen. Vertiefend kann ich Ihnen diese Broschüre zum Steuerrecht nahe legen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
Melanie Paruselam 17.12.2014 | 15:21
Ich danke Ihnen, damit haben sie mir schon mal weiter geholfen. Jetzt muss ich nur noch den Bescheid abwarten. Aber so wie ich das hier lese kann das dauern.
Herz1952am 17.12.2014 | 17:33
Hallo Melanie Parusel, Der KV-Satz beträgt 2015 prinzipiell 14.6 % für den Rentner bzw. Arbeitnehmer. Die meisten Krankenkassen verlangen einen individuellen Zusatzbeitrag von 0,9 % der vom Versicherten zu tragen ist. Also beträgt in diesem Fall der Versichertenbeitrag 7,3 % plus 0,9 % = 8,2 %. Bisher haben 50 Krankenkassen "die Hosen runtergelassen". Eine täglich aktualisierte Aufstellung finden Sie unter "www.aerztezeitung.de/ Herz1952
Herz1952am 17.12.2014 | 17:37
Berichtigung: 14,6 % ist der Gesamtbeitrag. Die Pflegeversicherung trägt der Versicherte voll. Herz1952
RTEEZYam 17.12.2014 | 19:27
die Aussage von Herz1952 17.12.2014 - 17:33 ist nur eine Wiederholung der Aussage von rediculus 17.12.2014 - 13:16 und unterscheiden sich daher nicht. rediculus hat ihnen den von ihnen selbst zu tragenden Anteil aufgeführt. Die Aussage von Herz1952, "nachdem die meisten Krankenkassen einen individuellen Zusatzbeitrag von 0,9 % verlangen", ist auf die Zeit ab 01.01.2015, falsch, da die meisten Krankenkassen unter 0,9% bleiben. Beachten Sie hier den Link von rediculus. Da suchen sie sich ihre krankenkasse einfach raus (wenn denn die KVdR erfüllt ist). http://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkas…
Melanie Paruselam 17.12.2014 | 18:42
Welche Aussage stimmt denn nun? Nach meiner info zahlt die RV auch einen Teil, oder nicht?
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