Hallo Albert,
die Abzüge von der Bruttorente setzen sich bei einem in der Krankenversicherung pflichtversicherten Rentner wie folgt zusammen:
halber Beitrag zur Krankenversicherung: 7,3%
zusätzlicher Beitrag zur Krankenversicherung: 0,9%
Beitrag zur Pfegeversicherung: 2,2% für Kinderlose Rentner oder 1,95% für Rentner mit Elterneigenschaft
Somit wären nach heutigem Stand 10,4% für kinderlose Rentner von der Bruttorente abzuziehen, oder 10,15% für Rentner mit Elterneigenschaft.