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„Nettorentenniveau vor Steuern“

von Maria L.03.05.2007 | 13:34
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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In Ihrem heutigen Artikel über das Rentenniveau wird erklärt, daß der frühere Meßwert „Nettorentenniveau“ (gemeint war die Durchschnittsrente bezogen auf den Durchschnittsverdienst des Standardrentners nach Abzug von Beiträgen und vor Steuern, wobei Steuern für die allermeisten Rentner aber nicht anfielen) für Neurentner ab 2005 „kein vergleichbares Sicherungsziel“ mehr darstellt, da zukünftig jeder Rentnerjahrgang unterschiedlich hoch mit Steuern belastet wird. Deshalb gibt es jetzt nur noch die Meßzahl „Nettorentenniveau vor Steuern“. Für das Messen der Leistungsfähigkeit der Deutschen Rentenversicherung mag das ja eine sinnvolle Größe sein, aber für das Messen der Leistungsfähigkeit des „Rentensystems“ aus Sicht der Arbeitnehmer trifft das nicht zu. Für den Arbeitnehmer ist doch völlig wurscht, was als „Nettorente vor Steuern“ herauskommt, entscheidend ist doch vielmehr, was wirklich NETTO auf dem Kontoauszug steht – und das ist eben NACH Zahlung von Abgaben und Steuern. Meiner Meinung nach ist der Begriff „Nettorentenniveau vor Steuern“ eine grobe Bürgertäuschung seitens der Politik, da aus Sicht des Arbeitnehmers lediglich eine „Brutto-Rente“ damit gemeint ist. Das Wort „Netto“ in diesem Zusammenhang ist einfach völlig irreführend. Es sollte eher „Bruttorentenniveau“ heißen, dann würde jeder Arbeitnehmer stutzig werden und genauer nachfragen, was davon netto übrig bleibt. Die Konstruktion des Standardrentners ist doch schon kompliziert und unverständlich genug, da muß man mit der Definition des Rentenniveaus nicht noch zusätzliche Verwirrung schaffen. Ihrem Artikel entnehme ich, daß vor Steuern das Rentenniveau von 2006 bis 2030 bereits um 17% sinkt. Um wieviel % sinkt dann wohl die tatsächlich ausgezahlte Nettorente??? Das will keiner öffentlich zugeben und deshalb werden diese Zahlen totgeschwiegen. Wenn ich z.B. im Jahr 2030 bei bereits 90% Steuerpflicht der Rente von einer durchschnittlichen Steuerbelastung von 20% bei einem Gutverdiener ausgehe, wären das schon 17+20 = 37% Minderung des tatsächlichen Rentenniveaus. Wann sagt das mal endlich einer laut? Es ist schade, daß sich die Experten der DRV bei Steuerfragen immer zurückhalten (müssen). Könnten nicht wenigstens mal Beispiele für Musterrentner verschiedener Einkommensgruppen/Familienstände/Kinder im Vergleich von z.B. 2000, 2010, 2020, 2030, 2040 erstellt werden? Und zwar NACH Beiträgen und Steuern, auch wenn das sicher viel Kaffeesatzleserei ist, aber so ist das eben bei Prognosen. Mit freundlichen Grüßen, Maria L. P.S. Ich habe hier schon mehrfach vergleichbare Beiträge zu diesem Thema eingestellt, aber es bleibt aktuell, da immer noch in allen Veröffentlichungen, die ich so lese (und auch in Ihrem heutigen Artikel), die Steuern auf zukünftige Renten nicht konkretisiert werden.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sehr geehrte Frau L.,

vielen Dank für Ihre Zuschrift und Ihr Interesse an www.ihre-vorsorge.de.

Zu Ihren Anmerkungen: Wir können nachvollziehen, dass Sie wie viele Menschen angesichts solch indirekter Zahlen wie bei der Nennung des "Nettorentenniveaus vor Steuern" verunsichert sind. Unser Beitrag diente jedoch nicht dazu, irgendwelche Wahrheiten zu verschleiern, sondern die neuen in der Öffentlichkeit und innerhalb der Rentenversicherung gebräuchlichen Begrifflichkeiten zu erklären.

Auch das Bruttorentenniveau, das von Ihnen als verständlicher bezeichnet wird, wird in den kommenden Jahrzehnten sinken - aus heutiger Sicht von derzeit etwa 48 Prozent auf rund 40 Prozent im Jahr 2030. Doch lässt dieses Bruttorentenniveau außer acht, dass die Renten für jeden neuen Rentnerjahrgang in der Zukunft höher besteuert werden. Deshalb ist dieser Vorschlag für die Praxis wenig sinnvoll.

Die von Ihnen gewünschten weit in die Zukunft reichenden Netto-Angaben in Euro sind deshalb nicht möglich, weil diese Angaben immer auf Annahmen über die langfristige wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland beruhen würden - ebenso wie auch die Annahmen über die Entwicklung des Rentenniveaus. Die Deutsche Rentenversicherung kann schlicht nicht die von Ihnen gewünschten Angaben machen, weil sie unseriös wären. In der aktuellen Ausgabe des Kundenmagazins "zukunft jetzt" der Deutschen Rentenversicherung wird jedoch in einem Beitrag versucht, die Steuerbelastung eines Doppelverdiener-Paares des Geburtsjahrgangs 1970 zu skizzieren (Seite 10).

3 Antworten

Peter Podschußam 03.05.2007 | 16:46
Nettorente vor Steuern meint die Rente nach Abzug der Beiträge zu GKV und GPV, auch "Bretto"-Rente genannt.
Unbekanntam 03.05.2007 | 23:50
Hallo Maria L., ich habe den Eindruck, dass Sie den Artikel nicht richtig verstanden haben. Der Begriff "Nettorente vor Steuern" ist gar und garnicht irreführend. Wenn man Sie nach Ihrem Netto-Gehalt fragt, sagen Sie ja auch nicht wieviel Sie im Endeffekt nach der Steuerklärung am Ende des Jahres haben, sondern sagen nur das was aufs Konto kommt.
Schiko.am 08.05.2007 | 22:30
Es muß ja nicht stimmen, wenn ich behaupte, dass rentenniveau hat nichts mit der rente des einzelnen zu tun. Es ist und war immer die berechnungsgrundlage für die berechnungen künftiger rentenerhöhungen, oder auch nicht, weil sich nichts rechnete. Abwechslungsweise wurde nach brutto-oder netto- verdienst gerechnet. Bin der meinung, nach nettoverdienst schon deswegen nicht korrekt, da ja für ledige und verheiratete unter- schiedliche steuerbeträge als abzugsbetrag für das netto galten. Nunmehr ging man dazu über bei der nettomethode die steuer außer acht zu lassen. Will dies auch für mein verständnis an einem beispiel erläutern. Bruttoverdienst 2007 monatlich 2.457 ( 29488 : 12) folglich nach bruttomethode 1.176 rente : 2.457 er- gibt 47,863 % rentenniveau. Nettomethode einschließlich steuerabzug bei ebenfalls 2.457 bruttoverdienst, somit netto €. 1803 vh. 1.176 : 1803 = 65,2246 % rentenniveau. Ausgeklammert die steuer von 137 euro vh. ergibt als berechnung ( 1803 + 137): 1176 : 1940 ein prozentsatz von 60,6186 %. Verschiedene berechnungen führen zu unterschiedlichen ergebnissen Solche spielchen ließen sich beliebig fortsetzen. Es steht aber fest, diese berechnungsart hat mit einer ausbezahlten rente, brutto oder netto über- haupt nichts zu tun. Eine rente abzüglich kranken u. pflegeversicherung ist nach meiner meinung für das rentenniveau überhaupt keine berechnungsgrundlage. Mit freundlichen Grüßen.
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