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Experten-Antwort

Neu ab 01.07.2017

von Bombe28.06.2017 | 19:16
1729 Ansichten
40 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Moin, kann mir mal jemand erklären was sich ändert ab 01.07.2017 hinsichtlich Hinzuverdienstgrenzen bei der EM-Rente (6.300 Euro)? Kapiere NICHTS!!! Grüsse aus Oldenburg! Bombe

3 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 29.06.2017 | 08:31

Hallo Bombe,

bisher musste für eine volle EM-Rente eine monatliche Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro eingehalten werden, die zweimal im Jahr bis max. 900 Euro überschritten werden konnte. Sobald die Grenze auch nur geringfügig über diesen Rahmen hinaus überschritten wurde, wurde nur noch eine 3/4-Rente gezahlt.

Ab 01.07.2017 gilt eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro (= 14 x 450) - es wird also nicht mehr monatlich geprüft, sondern pauschal für das ganze Jahr und es ist egal, wie sich der Verdienst über das Jahr verteilt. Wenn die 6300 Euro überschritten werden, wird der übersteigende Betrag zu 40 % auf die EM-Rente angerechnet. Praktisch funktioniert das so, dass zunächst eine Prognose für den zu erwartenden Jahresverdienst abgegeben wird. Jeweils zum 01.07. prüft dann der RV-Träger rückwirkend, ob die Grenze tatsächlich eingehalten wurde bzw. der richtige Betrag angerechnet wurde. Ggf. müssen zu viel gezahlte Beträge zurück gezahlt werden oder es wird ein zu wenig gezahlter Betrag nachgezahlt.

Alle diese Aussagen setzen natürlich voraus, dass trotz der ausgeübten Beschäftigung überhaupt noch eine ausreichende Erwerbsminderung vorliegt, der Grundanspruch auf die EM-Rente also gegeben ist.

Weitere Erklärungen (z.B. Hinzuverdienst für eine teilweise EM-Rente) würden den Rahmen dieses Forums sprengen. Sofern Sie direkt davon betroffen sind, verweise ich auf die Antwort von Oldenburger: Sie erhalten eine schriftliche Erklärung dazu von Ihrem RV-Träger und Sie haben die Möglichkeit, sich das alles individuell (mit Probeberechnungen) in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen erklären zu lassen. Hier noch eine Broschüre zum Thema:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/flexirente_das_ist_neu_fuer_sie.pdf?__blob=publicationFile&v=17

Experten-Antwortam 29.06.2017 | 13:22

Hallo Bombe,

die 6300 Euro müssen im Kalenderjahr eingehalten werden (01.01. - 31.12.). Bei der von Ihnen angegebenen Einkommensverteilung innerhalb eines Kalenderjahres wäre die Hinzuverdienstgrenze eingehalten.

Steuern werden ebenfalls für das Kalenderjahr berechnet. Das ist aber nicht Thema dieses Forums.

Beachten sollten Sie jedoch eine eventuelle Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Ein monatlicher Verdienst über 450 Euro ist kein "Minijob" mehr und es gelten damit andere Regelungen für die Versicherungspflicht und Beitragsberechnung.

Experten-Antwortam 29.06.2017 | 08:40

Hallo Bombe,

die Änderungen beim Hinzuverdienst ab 01.01.2017 ausführlich zu erläutern, würde leider den Rahmen dieses Forums sprengen. Insoweit kann ich Ihnen zunächst nur empfehlen, sich die Broschüre „Flexirente - Das ist neu für Sie“ unter

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/flexirente_das_ist_neu_fuer_sie.pdf?__blob=publicationFile&v=17

anzusehen. Hier werden alle Änderungen durch das sog. Flexirentengesetz - auch die beim Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrenten - übersichtlich dargestellt.

Soweit sich dann noch weitere Fragen - gerade auch im Hinblick auf Ihre persönliche Situation - ergeben, sollten Sie sich direkt an eine Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers wenden und sich dort persönlich und individuell beraten lassen.

37 Antworten

Bombe1am 28.06.2017 | 20:02
... da gibt es auch nichts zu kapieren. Die Hinzuverdienstgrenze für volle Erwerbsminderungsrentner sollen schleunigst abgeschafft werden. Sie dürfen 6300 im Jahr hinzuverdienen. Jeder weiterer Euro kann Ihre Erwerbsminderungsrente gefährden. Grüße aus Hamburg
Franz-Josefam 28.06.2017 | 20:12
Falsch! Man darf so viel hinzuverdienen, wie man kann. Selbstverständlich ist das so. Wer seinen Lebensunterhalt mit Arbeit verdienen kann braucht auch keine VERSICHERTEN-Rente. Es ist immer wieder erstaunlich, wie leistungsfähig einige Erwerbsgeminderte nach erfolgter Rentenbewilligung sind. Im Antragsverfahren behaupten die Allermeisten gewöhnlich, dass sie so gut wie gar nichts mehr können......
Rentensputnikam 28.06.2017 | 21:34
Sie dürfen bei einer vollen EM-Rente bis zu 6300 € jährlich hinzuverdienen, aber nur im Rahmen der festgestellten Leistungsfähigkeit (i.d.R unter 3 Stunden täglich).
Oldenburgeram 29.06.2017 | 07:49
Moin, Bombe! Erzielen Sie bereits neben einer Teilrente Hinzuverdienst? Dann erhalten Sie in Kürze noch umfangreiche Informationen zu den Änderungen. Die ersten Schreiben sind bereits rausgegangen. Beziehen Sie eine Rente vom freundlichen Regionalträger vor Ort? Rufen Sie dort einfach mal an. Aber auch wenn Sie Ihre Rente nicht vom Regionalträger erhalten, hilft Ihnen die Auskunfts- und Beratungsstelle in Oldenburg gerne bei Fragen zum neuen Hinzuverdienstrecht weiter. Gruß, Oldenburger
Bombeam 29.06.2017 | 10:39
Moin, zunächst mal vielen Dank für die Antworten. Beispiel: 01.07.2017-30.06.2018: 8x450 Euro 4x675 Euro Summe 6.300 Euro Rentenrechtlich ist das so in Ordnung? Was ist mit den Steuern? 8 Monate (je 450 Euro) steuerfrei 4 Monate (je 675 Euro) nicht steuerfrei? Meine Rente wird ja im Rahmen der ESt-Erklärung ebenfalls versteuert einmal im Jahr. Wie geht das zusammen? Gruss Bombe
Cassandraam 29.06.2017 | 11:21
Nein, die 6300 Euro gelten pro Jahr (vom 01.01.xx bis 31.12.xx) ! Und nicht vom 01.07. des einen Jahrs bis zum 30.06. des nächsten Jahres. Ausserdem interessiert der monatliche Verdienst nicht mehr, relevant ist nur noch der jährliche Betrag.
Oldenburgeram 29.06.2017 | 11:43
Berücksichtigt wird immer das Kalenderjahr (01.01. - 31.12.). Steuerrechtlich ist das eine ganz andere Geschichte, da sind Sie hier leider falsch.
=//=am 29.06.2017 | 12:58
Zitat von Franz-Josef anzeigen
Sie dürfen 6300 im Jahr hinzuverdienen.
Falsch! Man darf so viel hinzuverdienen, wie man kann. Selbstverständlich ist das so. Wer seinen Lebensunterhalt mit Arbeit verdienen kann braucht auch keine VERSICHERTEN-Rente. Es ist immer wieder erstaunlich, wie leistungsfähig einige Erwerbsgeminderte nach erfolgter Rentenbewilligung sind. Im Antragsverfahren behaupten die Allermeisten gewöhnlich, dass sie so gut wie gar nichts mehr können......
Das betrifft die wenigsten Rentner, die eine VOLLE Erwerbsminderungsrente beziehen, sondern hauptsächlich die mit einer teilweisen EM-Rente! Bei diesen sind auch bisher schon die Hinzuverdienstgrenzen logischerweise wesentlich höher als bei einem Vollrentner.
=//=am 29.06.2017 | 13:03
Es ist doch eigentlich logisch, dass der Verdienst im Kalenderjahr plus die Rente in der Steuererklärung anzugeben sind. Daraus wird dann die Steuer berechnet. Da ändert sich an der Steuererklärung ja im Prinzip nichts, denn soweit ich weiß musste bisher auch schon der jährliche Verdienst (zumindest) angegeben werden.
bubuam 29.06.2017 | 16:00
lese hier gerade zufällig mit und wüsste auch mal gern was das für eine seltsame neue Hinzuverdienstregel ist. möchte ich 6300 euro im jahr verdienen kann ich keinen minijob annehmen? oder wie ist das zu verstehen?
Bombeam 29.06.2017 | 15:36
Nochmals Danke für das Feedback. Dass ich bei Einkünften über 450 Euro steuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig bin kann ich insofern nachvollziehen da es ja über der Minijob Grenze liegt. Aber wenn ich die 6300 Euro im Kalendejahr erreichen möchte habe ich ja sowieso wenigstens einen Monat in dem ich dann (sehr deutlich) drüber liege. Bei der alten Regelung die bis 30.06.2017 Gültigkeit hat gab es zwei Monate mit 900 Euro und 10 Monate mit 450 Euro. Entsprechend waren zwei Monate steuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig und 10 Monate nicht? Welche Sozialabgaben fielen dann an? Wie rechnet der Arbeitgeber das dann alles auseinander? So richtig kapieren tue ich das alles immer noch nicht. Vielleicht kann jemand noch mal schreiben. Also wenn ich z.B. gleichmäßige Arbeitszeiten über das Jahr hätte mit identischen Monatseinkünften, dann wären 6.300 Euro rund 500 Euro pro Monat Brutto. Das wäre dann ja kein Minijob? Dieses Thema geht nicht in meinen Kopf... Gruss Bombe
=//=am 29.06.2017 | 18:01
6.300,00 EUR = 10 x 450,- EUR + 2 x 900,- EUR. Der Arbeitgeber rechnet das ab wie bisher und nicht 6.300,- EUR : 12 = 525,- EUR. Die Regelungen wurden getroffen, damit es keine Teilrenten mehr im alten Sinn gibt. Glaubt es mir, für die Sachbearbeitung auch völliges Neuland und ein größerer Aufwand als bisher. Bis sich das Ganze dann mal ab 07/2018 etwas eingespielt hat. :-)
W*lfgangam 29.06.2017 | 20:11
Zitat von Bombe anzeigen
Hallo Bombe, das sind 2 verschiedene Sachen/Rechtsgebiete. Das eine ist der aus Rentenrecht bei einer laufenden Rente zulässige jährliche Bruttojahresverdienst von 6300 EUR = keine Rentenkürzung. Auf der anderen Seite - aus Einkommenssicht - gilt es Sozialversicherungsrecht (Abgaben für KV/PV ...) und Steuerrecht (kein nur Pauschalabzug von 2 % mehr wie beim Minijob) zu beachten ...und bei regelmäßigem Einkommen von 525 EUR/Monat oder 'unzulässiger' Überschreitung der Minijobgrenze in mehr als 3 Monaten/Jahr sind Sie aus der SV-Versicherungsfreiheit und der pauschalen Besteuerung raus - auch wenn Sie damit immer noch die Jahreshinzuverdienstgrenze von 6300 EUR für die Rente nicht überschreiten ...so einfach ist das :-) Gruß w.
=//=am 30.06.2017 | 09:36
Hallo W*lfgang, ich denke nicht, dass es so einfach ist. Denn was hat die Hinzuverdienstgrenze von jährlich 6.300 Euro mit der Versicherungspflicht bei Minijobs zu tun? Woher haben Sie das Wissen, dass die Versicherungspflicht/-Freiheit bei Minijobs jetzt anders gewertet wird? Verstehe ich nicht.
Gert H.am 30.06.2017 | 10:22
Auch ich verstehe W@lfgangs Theorie nicht. Ich muss auch sagen, dass diese 6.300 Euro Hinzuverdienstgrenze bei der Rente gar nicht im Einklang mit der 5.400 Euro Minijob-Grenze steht. Was soll das? Scheint schlecht durchdacht! Gert H.
Ernieam 30.06.2017 | 12:53
Das hat auch nieman dbehauptet. Wer nur einen Mini-Job ausüben möchte/kann verdient im Jahr 5400 Euro hinzu. Alle anderen haben die Möglichkeit 6300Euro zu verdienen ohne das die Rente gekürzt wird...
Unwissendeam 30.06.2017 | 13:51
Zitat von W*lfgang anzeigen
Na, ganz so einfach ist das nicht. Sie können die monatliche Minijobgrenze von 450,- € auch in mehr als 3 Monaten/Jahr überschreiten, wenn das Überschreiten unvorhergesehen erfolgt und wenn die jährliche Grenze von 5.400,- € eingehalten wird. Dann ist man nicht "raus aus der SV-Versicherungsfreiheit" und der "pauschalen Besteuerung". Davon abgesehen wird ein Minijob nicht immer pauschal versteuert und eine generelle "SV-Versicherungsfreiheit" gibt es auch nicht mehr. Seit 01.01.2013 sind Minijobs grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. :-( Sorry, W*lfgang, aber "Rentenrecht" ist ein Teilgebiet des "Sozialversicherungsrechts". Die Rentenversicherung ist eine Sozialversicherung! Wenn Sie keine Ahnung von den "Rechtsgebieten" haben, dann sollten Sie auf diese Thematik besser nicht eingehen. Dann stiften Sie weniger Verwirrung!
Constantinam 30.06.2017 | 14:07
Das eine ist … Rentenrecht … Auf der anderen Seite … Sozialversicherungsrecht …
Sorry, W*lfgang, aber "Rentenrecht" ist ein Teilgebiet des "Sozialversicherungsrechts". Die Rentenversicherung ist eine Sozialversicherung! Wenn Sie keine Ahnung von den "Rechtsgebieten" haben, dann sollten Sie auf diese Thematik besser nicht eingehen. Dann stiften Sie weniger Verwirrung!
Volle Zustimmung - DANKE !!;-) Der @W*lfgang erinnert immer mehr an @Herz1952. Beide schreiben lange Texte und stiften mehr Verwirrung als Klarheit.;-)
W*lfgangam 30.06.2017 | 16:50
achwas, tatsächlich? ;-) Es steht Ihnen frei, einfache Fragen möglichst einfach zu erklären - die Fragenden hier sind ja nun nicht mit allen Feinheiten der Rechtsmaterie vertraut - oder daraus eine rechtswissenschaftliche Abhandlung zu machen. Was die Besonderheit der Minijobs /Versicherungsfreiheit /nicht Versicherungsfreiheit betrifft, hätte Ihnen dazu wohl ein Voll-Post des letzten Gemeinsamen Rundschreibens der SV-Träger dazu besser gefallen - war mir zu lang, und für den Laien nicht so ganz auf den ersten Blick zu verstehen ;-) @ Gerd: Auch ich verstehe W@lfgangs Theorie nicht. Ich muss auch sagen, dass diese 6.300 Euro Hinzuverdienstgrenze bei der Rente gar nicht im Einklang mit der 5.400 Euro Minijob-Grenze steht. Nichts anderes habe ich gesagt. Vielleicht hätte ich es noch einfacher schreiben sollen, statt "das sind 2 verschiedene Sachen/Rechtsgebiete", das sind 2 Paar Schuh ...dann hätte der ZVOS womöglich einen kritischen Einwand gehabt :-) Gruß w.
Genervteram 30.06.2017 | 17:46
".[/quote Nichts anderes habe ich gesagt. Vielleicht hätte ich es noch einfacher schreiben sollen, statt "das sind 2 verschiedene Sachen/Rechtsgebiete", das sind 2 Paar Schuh ...dann hätte der ZVOS womöglich einen kritischen Einwand gehabt :-) Gruß w.
W*lfgang, die Rolle der "beleidigten Leberwurst" steht Ihnen nicht!
Tonneam 30.06.2017 | 18:55
Der W*lfgang hat hier drei Themen durcheinandergebracht. Meine Vermutung: Er ist verwirrt. Niemand hier versteht diesen Thread jetzt noch.
Constantinam 30.06.2017 | 19:26
Ich erwähnte ja bereits, dass der W*lfgang immer mehr an @Herz1952 erinnert.;-)
Unwissendeam 30.06.2017 | 19:43
Zitat von W*lfgang anzeigen
Ach, Sie wissen es, lieber W*lfgang? Warum schreiben Sie dann das Gegenteil? Ach, und deswegen haben SIE denen was von "verschiedenen Rechtsgebieten" erzählt? Klingt nicht sehr logisch! Und sind Sie wirklich der Meinung, dass man den Leuten etwas falsches über die Rechtsgebiete erzählen darf - weil sie damit (vermeintlich) ja eh nicht vertraut sind? Und deswegen darf es von mir auch nicht richtig gestellt werden? W*lfgang, W*lfgang, so langsam wird's richtig übel! Irgendwie scheinen Sie zu übersehen, dass SIE damit angefangen hatten, über die Feinheiten des Versicherungsrechts und Steuerrechts bei geringfügigen Beschäftigungen zu schreiben. Obwohl das gar nicht gefragt war. Wenn Ihre Abhandlungen dann fehlerhaft sind, müssen Sie leider damit rechnen, dass Sie korrigiert werden. Die Leute in diesem Forum sind mit der Materie nun mal nicht "so wenig vertraut", wie Sie ihnen unterstellen. (s. o.). P.S.: Im letzten Gemeinsamen Rundschreiben der SV-Träger stand bestimmt nicht, dass geringfügige Beschäftigungen SV-frei sind ... Merken sie eigentlich noch, dass Sie den Usern dieses Forums wiederholt einen "geringeren Verstand" unterstellen? :-( Davon abgesehen: IHRE Abhandlungen waren ja ganz offensichtlich seeeehr gut zu verstehen. Das zeigen die ersten User-Reaktionen ja eindeutig... Warum nicht? Wäre weniger falsch gewesen!
Genervteram 02.07.2017 | 12:53
Zitat von W*lfgang anzeigen
Volltreffer!
Hallo Genervter, dass Sie hier nur den Jubelperser (den erläuternden Link dazu werden Sie selbst finden, wenn Sie das nicht auf der Gedächtniskante haben) machen, ist Ihre Sache - mit sachlichen/hilfreichen Antworten zu den Beiträgen sind Sie noch nicht aufgefallen ...also, warum sind Sie _hier_ ? Gruß w.
Vielleicht um gerade eitel und überheblich gewordene Personen wie Sie, die Ratschläge in diesem Forum geben, auf den Boden zurückzubringen und an Ihre Fehlbarkeit zu erinnern! Insbesondere Ihre letzten Beiträge waren alles andere als fehlerfrei. Sie merken auch sicherlich, dass Ihre Art hier im Forum nicht besonders gut ankommt. Ein wenig Selbstkritik ständ Ihnen sehr daher gut zu Gesicht!
W*lfgangam 03.07.2017 | 22:25
Zitat von Genervter anzeigen
Hallo Genervter, eine ehrliche/nachvollziehbare Aussage! - immerhin, dass Sie sich als 'Mediator in Sachen Sozialkompetenz' im 'Beitragszwist' outen, ist ehrenwert ...nun, geht ja aber gar nicht, das geht ja in Richtung 'verbotene Diskussion', die Sie hier auch anprangern ;-) Gruß w. PS: Sie hängen nur an jede Kritik/auch unsachliche/da nehme ich meine/manchmal fehlerhafte nicht aus (!) eine Allgemeinplatütide dran, können Sie es sachlich wirklich nicht? - sondern nur hintendran einfach nur schlicht 'meckern' – wo bleibt Ihr Beitrag/Mehrgewinn für die Ratsuchenden ...sind Sie vielleicht selber noch auf der Suche danach? ...gleich wird wieder Unwissende erwidernd die 'Keule' schwingen – es sei denn, Sie ist sich des Nonsens dessen bewusst ;-) PPS: Sorry Red. ...kann gelöscht werden, da ohne Nutzinhalt – und Beiträge 'gegen' User eh ohne Nutzen sind ...die machen eben Ihre eigene Kante weiter :-)
Genervteram 04.07.2017 | 10:36
Zitat von W*lfgang anzeigen
Vielleicht um gerade eitel und überheblich gewordene Personen wie Sie, die Ratschläge in diesem Forum geben, auf den Boden zurückzubringen und an Ihre Fehlbarkeit zu erinnern! Insbesondere Ihre letzten Beiträge waren alles andere als fehlerfrei. Sie merken auch sicherlich, dass Ihre Art hier im Forum nicht besonders gut ankommt. Ein wenig Selbstkritik ständ Ihnen sehr daher gut zu Gesicht!
Hallo Genervter, eine ehrliche/nachvollziehbare Aussage! - immerhin, dass Sie sich als 'Mediator in Sachen Sozialkompetenz' im 'Beitragszwist' outen, ist ehrenwert ...nun, geht ja aber gar nicht, das geht ja in Richtung 'verbotene Diskussion', die Sie hier auch anprangern ;-) Gruß w. PS: Sie hängen nur an jede Kritik/auch unsachliche/da nehme ich meine/manchmal fehlerhafte nicht aus (!) eine Allgemeinplatütide dran, können Sie es sachlich wirklich nicht? - sondern nur hintendran einfach nur schlicht 'meckern' – wo bleibt Ihr Beitrag/Mehrgewinn für die Ratsuchenden ...sind Sie vielleicht selber noch auf der Suche danach? ...gleich wird wieder Unwissende erwidernd die 'Keule' schwingen – es sei denn, Sie ist sich des Nonsens dessen bewusst ;-) PPS: Sorry Red. ...kann gelöscht werden, da ohne Nutzinhalt – und Beiträge 'gegen' User eh ohne Nutzen sind ...die machen eben Ihre eigene Kante weiter :-)
Nein liebe Redaktion. Lassen Sie die Beiträge ruhig wie Sie sind, damit auch andere die Überheblichkeit und gleichzeitige Fehlbarkeit von W*lfgang besser einschätzen können. Besser er tobt sich hier im Forum aus, als dass er als Versichertenältester die DRV gegenüber seinen Versicherten in Verruf bringt!
Genervteram 05.07.2017 | 12:02
Zitat von W*lfgang anzeigen
als dass er als Versichertenältester die DRV gegenüber seinen Versicherten in Verruf bringt
...darf ich diesen von Ihnen - sicher unbeabsichtigten - Running-Gag künftig zitieren? Kollegen/innen ...bitte, haltet Euch bei dieser Aussage zurück ...denn Genervter weiß nicht, was er da von sich gegeben hat *g Gruß w. PS: ohne einzelnen exzellent wirkenden VÄ zu Nahe treten zu wollen!
Oh doch W*lfgang genau so, wie ich es geschrieben habe ist es gemeint. Es gibt solche und solche Versichertenältesten. So wie Sie sich hier häufig im Forum geben, möchte ich als Versicherter von Ihnen persönlich nicht beraten werden. Daher hoffe ich, dass diese Funktion nicht ausüben oder zumindest bald aufgeben. Überheblichkeit und Altersstarrsinn sind dafür keine guten Voraussetzungen und werfen ein schlechtes Licht auf die DRV. Es geht dabei auch immer nur um Einzelfälle wie eben Sie. Die Masse der ehrenamtlichen Berater ist sicher auf dem Boden geblieben!
Genervteram 06.07.2017 | 21:48
Zitat von W*lfgang anzeigen
Die Masse der ehrenamtlichen Berater ist sicher auf dem Boden geblieben!
...sie sollten 'Schweben' können/lernen, um auf der Höhe der Zeit der schnelllebigen Veränderungen in der GRV Schritthalten zu können ;-) Gruß w.
Ach W*lfgang! Bei Ihrer Überheblichkeit wird es nicht mehr lange dauern, bis der erste selbstbewusste, von Ihnen beratene Versicherte, Sie auflaufen lässt. Im Sinne der Versicherten und der DRV hoffe ich, dass man Sie bald nicht mehr als Versichertenältesten ( mit nicht mehr als Durchschnittswissen, was Sie durch Ihre Beiträge deutlich bewiesen haben) einsetzt und durch einen "normal gebliebenen" Versichertenältesten ersetzt. Vermissen wird Sie sicherlich niemand! Hier im Forum können Sie sich gern weiter austoben. Da passen schon andere auf, dass Sie nicht ganz abheben!
W*lfgangam 06.07.2017 | 23:17
Zitat von Genervter anzeigen
...nur für Sie, wo Sie so 'aufmerksam' mitlesen und stets an der Frage vorbei schwadronieren - ich gebe Ihnen 10 Jahre Foren-Beiträge Zeit nachzulesen ...und ja, Sie finden auch dann nicht Ihren Lapsus *) - müssen Sie auch nicht, machen Sie einfach nach Gefühl weiter, was Sie im Sinne der Fragenden für hilfreich halten *hüstel Gruß w. *) Sie wissen was das ist, wenn man (wiederholt) nicht den Durchblicker hat - UND das auch noch mehrfach hier raushängt? - machtjanix, Ihre Antworten richten ja – dank null Inhalt - keinen Schaden an ;-) ..auch hier EOD - irgendwann ist mal gut mit den Nonsens, der immer und immer wieder folgt.
Genervteram 07.07.2017 | 07:55
Zitat von W*lfgang anzeigen
Versichertenältesten
...nur für Sie, wo Sie so 'aufmerksam' mitlesen und stets an der Frage vorbei schwadronieren - ich gebe Ihnen 10 Jahre Foren-Beiträge Zeit nachzulesen ...und ja, Sie finden auch dann nicht Ihren Lapsus *) - müssen Sie auch nicht, machen Sie einfach nach Gefühl weiter, was Sie im Sinne der Fragenden für hilfreich halten *hüstel Gruß w. *) Sie wissen was das ist, wenn man (wiederholt) nicht den Durchblicker hat - UND das auch noch mehrfach hier raushängt? - machtjanix, Ihre Antworten richten ja – dank null Inhalt - keinen Schaden an ;-) ..auch hier EOD - irgendwann ist mal gut mit den Nonsens, der immer und immer wieder folgt.
Gehen Sie nur unbelehrbar weiter Ihren Weg, der Sie immer mehr ins Nirgendwo und die Isolation treiben wird. Hauptsache Sie belästigen dabei niemanden. Im Übrigen können Ihre Antworten, weil häufig unzureichend oder sogar falsch durchaus Schäden anrichten. Dass Ihnen das gleichgültig ist, haben aber schon viele in diesem Forum erkannt.
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