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Zur Experten-Antwort springenHallo Bombe,
bisher musste für eine volle EM-Rente eine monatliche Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro eingehalten werden, die zweimal im Jahr bis max. 900 Euro überschritten werden konnte. Sobald die Grenze auch nur geringfügig über diesen Rahmen hinaus überschritten wurde, wurde nur noch eine 3/4-Rente gezahlt.
Ab 01.07.2017 gilt eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro (= 14 x 450) - es wird also nicht mehr monatlich geprüft, sondern pauschal für das ganze Jahr und es ist egal, wie sich der Verdienst über das Jahr verteilt. Wenn die 6300 Euro überschritten werden, wird der übersteigende Betrag zu 40 % auf die EM-Rente angerechnet. Praktisch funktioniert das so, dass zunächst eine Prognose für den zu erwartenden Jahresverdienst abgegeben wird. Jeweils zum 01.07. prüft dann der RV-Träger rückwirkend, ob die Grenze tatsächlich eingehalten wurde bzw. der richtige Betrag angerechnet wurde. Ggf. müssen zu viel gezahlte Beträge zurück gezahlt werden oder es wird ein zu wenig gezahlter Betrag nachgezahlt.
Alle diese Aussagen setzen natürlich voraus, dass trotz der ausgeübten Beschäftigung überhaupt noch eine ausreichende Erwerbsminderung vorliegt, der Grundanspruch auf die EM-Rente also gegeben ist.
Weitere Erklärungen (z.B. Hinzuverdienst für eine teilweise EM-Rente) würden den Rahmen dieses Forums sprengen. Sofern Sie direkt davon betroffen sind, verweise ich auf die Antwort von Oldenburger: Sie erhalten eine schriftliche Erklärung dazu von Ihrem RV-Träger und Sie haben die Möglichkeit, sich das alles individuell (mit Probeberechnungen) in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen erklären zu lassen. Hier noch eine Broschüre zum Thema:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/flexirente_das_ist_neu_fuer_sie.pdf?__blob=publicationFile&v=17
Hallo Bombe,
die 6300 Euro müssen im Kalenderjahr eingehalten werden (01.01. - 31.12.). Bei der von Ihnen angegebenen Einkommensverteilung innerhalb eines Kalenderjahres wäre die Hinzuverdienstgrenze eingehalten.
Steuern werden ebenfalls für das Kalenderjahr berechnet. Das ist aber nicht Thema dieses Forums.
Beachten sollten Sie jedoch eine eventuelle Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Ein monatlicher Verdienst über 450 Euro ist kein "Minijob" mehr und es gelten damit andere Regelungen für die Versicherungspflicht und Beitragsberechnung.
Hallo Bombe,
die Änderungen beim Hinzuverdienst ab 01.01.2017 ausführlich zu erläutern, würde leider den Rahmen dieses Forums sprengen. Insoweit kann ich Ihnen zunächst nur empfehlen, sich die Broschüre „Flexirente - Das ist neu für Sie“ unter
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/flexirente_das_ist_neu_fuer_sie.pdf?__blob=publicationFile&v=17
anzusehen. Hier werden alle Änderungen durch das sog. Flexirentengesetz - auch die beim Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrenten - übersichtlich dargestellt.
Soweit sich dann noch weitere Fragen - gerade auch im Hinblick auf Ihre persönliche Situation - ergeben, sollten Sie sich direkt an eine Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers wenden und sich dort persönlich und individuell beraten lassen.
Das betrifft die wenigsten Rentner, die eine VOLLE Erwerbsminderungsrente beziehen, sondern hauptsächlich die mit einer teilweisen EM-Rente! Bei diesen sind auch bisher schon die Hinzuverdienstgrenzen logischerweise wesentlich höher als bei einem Vollrentner.Sie dürfen 6300 im Jahr hinzuverdienen.Falsch! Man darf so viel hinzuverdienen, wie man kann. Selbstverständlich ist das so. Wer seinen Lebensunterhalt mit Arbeit verdienen kann braucht auch keine VERSICHERTEN-Rente. Es ist immer wieder erstaunlich, wie leistungsfähig einige Erwerbsgeminderte nach erfolgter Rentenbewilligung sind. Im Antragsverfahren behaupten die Allermeisten gewöhnlich, dass sie so gut wie gar nichts mehr können......
Volle Zustimmung - DANKE !!;-) Der @W*lfgang erinnert immer mehr an @Herz1952. Beide schreiben lange Texte und stiften mehr Verwirrung als Klarheit.;-)Das eine ist … Rentenrecht … Auf der anderen Seite … Sozialversicherungsrecht …Sorry, W*lfgang, aber "Rentenrecht" ist ein Teilgebiet des "Sozialversicherungsrechts". Die Rentenversicherung ist eine Sozialversicherung! Wenn Sie keine Ahnung von den "Rechtsgebieten" haben, dann sollten Sie auf diese Thematik besser nicht eingehen. Dann stiften Sie weniger Verwirrung!
".[/quote Nichts anderes habe ich gesagt. Vielleicht hätte ich es noch einfacher schreiben sollen, statt "das sind 2 verschiedene Sachen/Rechtsgebiete", das sind 2 Paar Schuh ...dann hätte der ZVOS womöglich einen kritischen Einwand gehabt :-) Gruß w.W*lfgang, die Rolle der "beleidigten Leberwurst" steht Ihnen nicht!
Warum nicht? Wäre weniger falsch gewesen!Volltreffer! Mal abwarten, welches schlaue Zitat W*lfgang jetzt bringt, um von seiner Fehlbarkeit abzulenken. Da hat er ja genug von auf Lager!
Vielleicht um gerade eitel und überheblich gewordene Personen wie Sie, die Ratschläge in diesem Forum geben, auf den Boden zurückzubringen und an Ihre Fehlbarkeit zu erinnern! Insbesondere Ihre letzten Beiträge waren alles andere als fehlerfrei. Sie merken auch sicherlich, dass Ihre Art hier im Forum nicht besonders gut ankommt. Ein wenig Selbstkritik ständ Ihnen sehr daher gut zu Gesicht!Volltreffer!Hallo Genervter, dass Sie hier nur den Jubelperser (den erläuternden Link dazu werden Sie selbst finden, wenn Sie das nicht auf der Gedächtniskante haben) machen, ist Ihre Sache - mit sachlichen/hilfreichen Antworten zu den Beiträgen sind Sie noch nicht aufgefallen ...also, warum sind Sie _hier_ ? Gruß w.
Nein liebe Redaktion. Lassen Sie die Beiträge ruhig wie Sie sind, damit auch andere die Überheblichkeit und gleichzeitige Fehlbarkeit von W*lfgang besser einschätzen können. Besser er tobt sich hier im Forum aus, als dass er als Versichertenältester die DRV gegenüber seinen Versicherten in Verruf bringt!Vielleicht um gerade eitel und überheblich gewordene Personen wie Sie, die Ratschläge in diesem Forum geben, auf den Boden zurückzubringen und an Ihre Fehlbarkeit zu erinnern! Insbesondere Ihre letzten Beiträge waren alles andere als fehlerfrei. Sie merken auch sicherlich, dass Ihre Art hier im Forum nicht besonders gut ankommt. Ein wenig Selbstkritik ständ Ihnen sehr daher gut zu Gesicht!Hallo Genervter, eine ehrliche/nachvollziehbare Aussage! - immerhin, dass Sie sich als 'Mediator in Sachen Sozialkompetenz' im 'Beitragszwist' outen, ist ehrenwert ...nun, geht ja aber gar nicht, das geht ja in Richtung 'verbotene Diskussion', die Sie hier auch anprangern ;-) Gruß w. PS: Sie hängen nur an jede Kritik/auch unsachliche/da nehme ich meine/manchmal fehlerhafte nicht aus (!) eine Allgemeinplatütide dran, können Sie es sachlich wirklich nicht? - sondern nur hintendran einfach nur schlicht 'meckern' – wo bleibt Ihr Beitrag/Mehrgewinn für die Ratsuchenden ...sind Sie vielleicht selber noch auf der Suche danach? ...gleich wird wieder Unwissende erwidernd die 'Keule' schwingen – es sei denn, Sie ist sich des Nonsens dessen bewusst ;-) PPS: Sorry Red. ...kann gelöscht werden, da ohne Nutzinhalt – und Beiträge 'gegen' User eh ohne Nutzen sind ...die machen eben Ihre eigene Kante weiter :-)
Oh doch W*lfgang genau so, wie ich es geschrieben habe ist es gemeint. Es gibt solche und solche Versichertenältesten. So wie Sie sich hier häufig im Forum geben, möchte ich als Versicherter von Ihnen persönlich nicht beraten werden. Daher hoffe ich, dass diese Funktion nicht ausüben oder zumindest bald aufgeben. Überheblichkeit und Altersstarrsinn sind dafür keine guten Voraussetzungen und werfen ein schlechtes Licht auf die DRV. Es geht dabei auch immer nur um Einzelfälle wie eben Sie. Die Masse der ehrenamtlichen Berater ist sicher auf dem Boden geblieben!als dass er als Versichertenältester die DRV gegenüber seinen Versicherten in Verruf bringt...darf ich diesen von Ihnen - sicher unbeabsichtigten - Running-Gag künftig zitieren? Kollegen/innen ...bitte, haltet Euch bei dieser Aussage zurück ...denn Genervter weiß nicht, was er da von sich gegeben hat *g Gruß w. PS: ohne einzelnen exzellent wirkenden VÄ zu Nahe treten zu wollen!
Ach W*lfgang! Bei Ihrer Überheblichkeit wird es nicht mehr lange dauern, bis der erste selbstbewusste, von Ihnen beratene Versicherte, Sie auflaufen lässt. Im Sinne der Versicherten und der DRV hoffe ich, dass man Sie bald nicht mehr als Versichertenältesten ( mit nicht mehr als Durchschnittswissen, was Sie durch Ihre Beiträge deutlich bewiesen haben) einsetzt und durch einen "normal gebliebenen" Versichertenältesten ersetzt. Vermissen wird Sie sicherlich niemand! Hier im Forum können Sie sich gern weiter austoben. Da passen schon andere auf, dass Sie nicht ganz abheben!Die Masse der ehrenamtlichen Berater ist sicher auf dem Boden geblieben!...sie sollten 'Schweben' können/lernen, um auf der Höhe der Zeit der schnelllebigen Veränderungen in der GRV Schritthalten zu können ;-) Gruß w.
Gehen Sie nur unbelehrbar weiter Ihren Weg, der Sie immer mehr ins Nirgendwo und die Isolation treiben wird. Hauptsache Sie belästigen dabei niemanden. Im Übrigen können Ihre Antworten, weil häufig unzureichend oder sogar falsch durchaus Schäden anrichten. Dass Ihnen das gleichgültig ist, haben aber schon viele in diesem Forum erkannt.Versichertenältesten...nur für Sie, wo Sie so 'aufmerksam' mitlesen und stets an der Frage vorbei schwadronieren - ich gebe Ihnen 10 Jahre Foren-Beiträge Zeit nachzulesen ...und ja, Sie finden auch dann nicht Ihren Lapsus *) - müssen Sie auch nicht, machen Sie einfach nach Gefühl weiter, was Sie im Sinne der Fragenden für hilfreich halten *hüstel Gruß w. *) Sie wissen was das ist, wenn man (wiederholt) nicht den Durchblicker hat - UND das auch noch mehrfach hier raushängt? - machtjanix, Ihre Antworten richten ja – dank null Inhalt - keinen Schaden an ;-) ..auch hier EOD - irgendwann ist mal gut mit den Nonsens, der immer und immer wieder folgt.
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