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Experten-Antwort

Neu geprüft

von Sabine 00715.01.2014 | 19:13
2854 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bekomme eine Erwerbsminderungsrente auf unbestimmte Zeit. Nun muss ich evt. wegen einer neuen Erkrankung operiert werden. Wenn ich nun eine AHB bekomme, kann es evt. sein das meine Rente neu überprüft wird? Viele Grüße Sabine

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Rentenkontrollen werden bei Erwerbsminderungsrenten, die auf Dauer gewährt werden, nur im Einzelfall durchgeführt (z. B. möglich, wenn eine Vollzeitbeschäftigung aufgenommen wird oder der Prüfarzt bei Bewilligung eine Nachuntersuchung für erforderlich hält).

Die Übersendung des Reha-Berichts eines anderen Kostenträgers kann nur mit Ihrer Zustimmung an die Rentenversicherung erfolgen.

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15 Antworten

Otto N.am 15.01.2014 | 20:42
Nach Abschluß der AHB wird der Leistungserbringer, also die Reha-Klinik, dem Kostenträger einen ausführlichen Befundbericht, inklusive einer individuellen Einschätzung Ihrer aktuellen beruflichen Leistungsfähigkeit, zukommen lassen. Eine Neu-Bewertung Ihrer Erwerbsfähigkeit erfolgt dann ganz automatisch. Ein "Klassiker" ist beispielsweise ein Dialyse-Patient, der als vollständig erwerbsgemindert gilt. Sobald dieser Patient aber eine Spenderniere erhalten hat, ist eine vollständige Erwerbsfähigkeit nichts Ungewöhnliches mehr. Häufig entfällt dann sogar der Grad der Behinderung (GdB) im Schwerbehindertenausweis. Das wissen die Sachbearbeiter der DRV natürlich auch.
Sabine007am 16.01.2014 | 08:35
Hallo, auch wenn die Krankenkasse die AHB bezahlt, bekommt dann die DRV auch ein Bericht? Viele Grüße Sabine
lilaam 16.01.2014 | 09:53
Sabine, mein Bruder bekommt die EM-Rente seit fast dreißig Jahren und war auch immer mal wieder in Behandlung. Seine Dauerrente hat das nicht berührt, keine Angst vor einer Aberkennung. Das ist ein äußerst seltener Vorgang, nur, wenn die Rente ungerechtfertigt vergeben wurde. Da sie ja krank sind, sehe ich bei Ihnen keinen Anlass zur Sorge. Die Angst die man selbst hat oder hatte, und wenn man sich nun auf "der sicheren Seite wähnt" (Ottonormalverbrauer) an andere weiterzugeben, finde ich kontraproduktiv. Ich meine, die Rente wird nicht neu geprüft.
MAbusteram 16.01.2014 | 14:51
Ich bin selbst unbefr. in EMR. Im Sommer 2012 war ich auf Kostenträger Krankenkasse in Reha. Die Rehaeinrichtung versendet in diesem Fall an niemanden den Rehabericht. Die RV hat nichts damit zu tun und die KK hat kein Recht auf Rehaberichte, selbst wenn diese Kostenträger ist. Also lassen sie sich nicht einschüchtern und sorgen sie sich um ihre Gesundheit!
Dr. Schusteram 16.01.2014 | 15:03
Falsch! Bitte unterlassen Sie es dringend hier so einen Blödsinn zu erzählen! Bei einer AHB wird 1. sehr wohl eine Beurteilung der Erwerbsfähigkeit vorgenommen und 2. wird der Abschlußbericht einer AHB sehr wohl der RV zugesandt wenn diese der Kostenträger ist! Informieren Sie sich erst einmal, bevor Sie hier solche gefährlichen Halbwarheiten verbreiten!
michel1am 16.01.2014 | 19:38
Zitat von Dr. Schuster anzeigenausblenden
Bei einer AHB wird 1. keine Beurteilung der Erwerbsfähigkeit vorgenommen und 2. würde der Abschlußbericht einer AHB niemals der RV zugesandt wenn Sie das nicht ausdrücklich freigeben/wünschen !
Falsch! Bitte unterlassen Sie es dringend hier so einen Blödsinn zu erzählen! Bei einer AHB wird 1. sehr wohl eine Beurteilung der Erwerbsfähigkeit vorgenommen und 2. wird der Abschlußbericht einer AHB sehr wohl der RV zugesandt wenn diese der Kostenträger ist! Informieren Sie sich erst einmal, bevor Sie hier solche gefährlichen Halbwarheiten verbreiten!
Schusterlein bleib deinen Leisten..... Der Kostenträger dieser Maßnahme ist wer? Richtig die Krankenkasse......und wenn intressiert dort das Restleistungsvermögen von Sabine.....außerdem steht das ja garnicht zur Debatte .....es handelt sich ja um eine neu hinzugekommmen Erkrankung!
michel2am 16.01.2014 | 20:38
Zitat von michel1 anzeigenausblenden
Woher wollen Sie denn wissen, dass in diesem Fall die Krankenkasse zuständiger Kostenträger ist? Nur weil @Sabine 007 gefragt hat "Was wäre wenn.."? Wir wissen ja noch nicht einmal, ob die Fragestellerin vollständig oder nur teilweise erwerbsgemindert ist. Im zweiten Fall könnte sehr wahrscheinlich sehr wohl die DRV zuständiger Kostenträger sein. Und dann machte eine erneute Feststellung der aktuellen Erwerbsminderung auch Sinn. Schließlich könnte die hinzugekommene Erkrankung zur vollständigen EM geführt haben. Aber wie schön, dass SIE heute schon mit Bestimmtheit sagen können, dass keine neuen Leistungsbilder erstellt werden. Dann kann @Sabine ja jetzt ganz beruhigt ihre AHB antreten. Denn SIE haben ja gesagt....... Alle Achtung!
michel1am 16.01.2014 | 20:52
michel2 Was erzählen Sie den da..... Jemand der eine Rente auf unbestimmte Dauer bekommt......und die Erkrankung neu hinzugkommt da soll die Rentenkasse als Kostenträger zuständig sein.....da hätten die aber viel zu tun und würden das Geld nur so zum Fenster rausschmeissen....das geht nur die Krankenkasse etwas an..... AHB heißt was .....schon mal sachkundig gemacht.......sollten Sie wenn Sie von der Materie keinen Schimmer haben!!!
michel2am 16.01.2014 | 21:00
Zitat von michel1 anzeigenausblenden
AHB heißt Anschlußheilbehandlung und ist nichts anderes als eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme, die allerdings unmittelbar an die Akutbehandlung anschließen soll. Ich hatte auch schon mal eine AHB und der zuständige Kostenträger war die DRV, weil ich eben noch als erwerbsfähig galt. Die Krankenkasse ist nur dann zuständig, wenn der Patient entweder VOLLE Erwerbsminderungsrente oder Altersrente bezieht. Macht doch auch Sinn, oder? Bevor Sie hier anderen Leuten unterstellen, "keinen Schimmer zu haben", dann sollten Sie zunächst einmal in den Spiegel schauen! PS.: TEILWEISE Erwerbsminderung heißt genau was?
michel1am 16.01.2014 | 21:10
Was erzählen Sie den da..... Jemand der eine Rente auf unbestimmte Dauer bekommt......und die Erkrankung neu hinzugkommt da soll die Rentenkasse als Kostenträger zuständig sein.....da hätten die aber viel zu tun und würden das Geld nur so zum Fenster rausschmeissen....das geht nur die Krankenkasse etwas an..... AHB heißt was .....schon mal sachkundig gemacht.......sollten Sie wenn Sie von der Materie keinen Schimmer haben!!!
AHB heißt Anschlußheilbehandlung und ist nichts anderes als eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme, die allerdings unmittelbar an die Akutbehandlung anschließen soll. Ich hatte auch schon mal eine AHB und der zuständige Kostenträger war die DRV, weil ich eben noch als erwerbsfähig galt. Die Krankenkasse ist nur dann zuständig, wenn der Patient entweder VOLLE Erwerbsminderungsrente oder Altersrente bezieht. Macht doch auch Sinn, oder? Bevor Sie hier anderen Leuten unterstellen, "keinen Schimmer zu haben", dann sollten Sie zunächst einmal in den Spiegel schauen! PS.: TEILWEISE Erwerbsminderung heißt genau was?
Betonung auf Neue Erkrankung......warum bitte schön soll da die Rentenkasse zuständig sein....Sie hat doch schon entschieden eine Rente auf unbestimmte Dauer zu bezahlen.....was soll hier der Sinn sein..... Ich bedanke mich für die Belehrung.....nur den Sinn dieser Bürokratie verstehe ich nicht! MfG Michel
michel2am 16.01.2014 | 21:25
Zitat von michel1 anzeigenausblenden
Wir wissen aber nicht, ob sie (die DRV) eine VOLLE oder eine TEILWEISE Erwerbsminderung bewilligt hat. TEILWEISE Erwerbsminderung bedeutet eben ERWERBSFÄHIG, wenn auch eingeschränkt. Und solange Erwerbsfähigkeit besteht, hat die DRV selbstverständlich ein (finanzielles) Interesse daran, VOLLE Erwerbsminderung durch eine Rehabilitationsmaßnahme zu verhindern und ist dann meistens auch für die Kostenübernahme zuständig. Bei Altersrentnern oder vollständig Erwerbsgeminderten kann aber keine Erwerbsfähigkeit mehr erhalten oder wiederhergestellt werden. Deshalb liegt in diesen Fällen auch kein Versicherungsfall vor, der in den Zuständigkeitsbereich der DRV fällt. Sondern dann ist die Krankenkasse oder manchmal auch die Berufsgenossenschaft zuständig. Vielleicht ist @Sabine ja VOLLSTÄNDIG erwerbsgemindert. Dann wäre in der Tat die Krankenkasse zuständig. DAS wissen wir aber nicht!
Sabine007am 16.01.2014 | 21:53
Hallo, ich bekomme eine volle Erwerbsminderungsrente, hatte ich vergessen zu schreiben. Also bitte nicht weiter streiten. Viele Grüße Sabine
michel2am 17.01.2014 | 14:09
Na dann ist ja alles klar! In diesem Fall dürfte eindeutig Ihre Krankenkasse zuständiger Kostenträger sein und die DRV erfährt NICHTS. Man sieht aber mal wieder, wie wichtig winzige Details sein können. Gute Besserung auch von @Otto N.!
Sabine007am 17.01.2014 | 19:56
Hallo, vielen Dank für die Antworten.Beim nächsten Mal werde ich ausführlicher über mein Anliegen schreiben. Viele Grüße Sabine
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