Was erzählen Sie den da.....
Jemand der eine Rente auf unbestimmte Dauer bekommt......und die Erkrankung neu hinzugkommt da soll die Rentenkasse als Kostenträger zuständig sein.....da hätten die aber viel zu tun und würden das Geld nur so zum Fenster rausschmeissen....das geht nur die Krankenkasse etwas an.....
AHB heißt was .....schon mal sachkundig gemacht.......sollten Sie wenn Sie von der Materie keinen Schimmer haben!!!
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AHB heißt Anschlußheilbehandlung und ist nichts anderes als eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme, die allerdings unmittelbar an die Akutbehandlung anschließen soll.
Ich hatte auch schon mal eine AHB und der zuständige Kostenträger war die DRV, weil ich eben noch als erwerbsfähig galt.
Die Krankenkasse ist nur dann zuständig, wenn der Patient entweder VOLLE Erwerbsminderungsrente oder Altersrente bezieht.
Macht doch auch Sinn, oder?
Bevor Sie hier anderen Leuten unterstellen, "keinen Schimmer zu haben", dann sollten Sie zunächst einmal in den Spiegel schauen!
PS.: TEILWEISE Erwerbsminderung heißt genau was?
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Betonung auf Neue Erkrankung......warum bitte schön soll da die Rentenkasse zuständig sein....Sie hat doch schon entschieden eine Rente auf unbestimmte Dauer zu bezahlen.....was soll hier der Sinn sein.....
Ich bedanke mich für die Belehrung.....nur den Sinn dieser Bürokratie verstehe ich nicht!
MfG
Michel