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Neuberechnung des Versorgungsausgleichs - EM-Rente

von Biggi000120.10.2014 | 23:46
5833 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Mein Mann hat aufgrund der Mütterrente die Neuberechnung des Versorgungsausgleiches angestoßen. Beim damaligen Versorgungsausgleich ( 2008 ) wurden die Betriebsrenten nicht auseinandergesetzt, da der "Versicherungsfall" noch nicht eingetreten war ( = beide erwerbstätig ). Nun bin ich seit 2011 unbefristet EM-berentet ... daher kommen jetzt, bei der Neuberechnung, auch die Betriebsrenten mit auf den Tisch. Wird nun automatisch außer meiner eigenen auch die Betriebsrente meines Mannes ausgerechnet oder muss ich das extra beantragen? Vielen Dank für eine erhellende Antwort.

2 Antworten

-am 21.10.2014 | 10:04
Es findet eine Totalrevision der Entscheidung statt. Das Gericht prüft in diesem Rahmen, welchen Wert SÄMTLICHE Anrechte heute haben und ob sie heute ausgeglichen werden können. Dazu gehört ggf. auch die Betriebsrente. Insofern wird das Gericht eine entsprechende aktuelle Auskunft anfordern. Sie sollten dies aber überwachen, man weiß ja nie ...
Biggi0001am 21.10.2014 | 17:10
Werde ich tun, vielen Dank für den Hinweis! Viele Grüße aus Bonn von Biggi
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