Ausgehend vom festgestellten bzw. festzustellenden neuen Leistungsfall, der einer Rente wegen voller Erwerbsminderung zugrunde liegt, würde diese Rente dann unter Berücksichtigung der bisher noch nicht berücksichtigten bzw. ggfs. neuen Zeiten berechnet werden.
Auch während Ihres Rentenbezuges können Sie Anträge auf die Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen, die dann von deren sozialmedizinischen Dienst daraufhin geprüft werden, ob ggfs. die Erwerbsfähigkeit hierdurch wieder hergestellt werden kann.