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Experten-Antwort

Neuberechnung EM Rente bei Wechsel Teil- auf Vollrente?

von clanmutter14.04.2015 | 09:45
1047 Ansichten
2 Antworten

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Hallo ans Forum! Ich erhalte seit 11.2011 eine Teilerwerbsrente wg Erwerbsminderung. Im Sept 14 war ich zur Reha und dort wurde eine Arbeitsfähigkeit nur noch unter 3 Std. festgestellt. Dies würde eine volle Erwerbsminderungsrente bedeuten. Ich habe bisher keinen neuen Rentenantrag gestellt. Mittlerweile bin ich ausgesteuert und bei der Arbeitsagentur. Diese hat mich aufgefordert einen Reha Antrag zu stellen, der ggfs in einen Rentenantrag umgedeutet werden könnte. Frage: Würde die volle Erwerbsminderungsrente neu berechnet werden unter Berücksichtung der verlängerten Zurechnungszeiten und den zwischenzeitlich erwirtschafteten Beiträgen oder wird die volle EM Rente einfach auf der Basis der bereits gezahlten Teilrente gezahlt? Kann ich auch im vollen Rentenbezug eine Reha einreichen, wenn ich und meine Ärztin der Meinung sind, dass eine Tätigkeit ggfs bis zu 6 Std. wieder möglich sein sollte (neues Medikament ist auf den Markt gekommen) ? Danke für Ihre Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ausgehend vom festgestellten bzw. festzustellenden neuen Leistungsfall, der einer Rente wegen voller Erwerbsminderung zugrunde liegt, würde diese Rente dann unter Berücksichtigung der bisher noch nicht berücksichtigten bzw. ggfs. neuen Zeiten berechnet werden.

Auch während Ihres Rentenbezuges können Sie Anträge auf die Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen, die dann von deren sozialmedizinischen Dienst daraufhin geprüft werden, ob ggfs. die Erwerbsfähigkeit hierdurch wieder hergestellt werden kann.

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1 Antworten

=//=am 15.04.2015 | 09:49
Wenn die Reha-Klinik der Auffassung war, dass nur noch ein unter 3-stündiges Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besteht, bedeutet dies nicht gleichzeitig, dass sich der Sozialmedizinische Dienst der DRV dieser Feststellung anschließt. Ich halte es für am Sinnvollsten, wenn Sie einen erneuten Reha-Antrag stellen, da die Arbeitsagentur Sie dazu aufgefordert hat. Dann wird sowieso das Leistungsvermögen überprüft. Es ergibt sich dann entweder die Gewährung einer erneuten Reha-Maßnahme oder aber die Feststellung, dass das Leistungsvermögen tatsächlich auf unter 3 Std. gesunken ist. Es ist dann volle EM-Rente zu zahlen.
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