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Experten-Antwort

Neuberechnung EM-Rente nach 20 Jahren aufgrund weiterer Beiträge

von Lisa30.10.2023 | 13:20
765 Ansichten
3 Antworten
Ist die Zurechnungszeit während der Erwerbsminderung, die hinter einem liegt Anrechnungszeit im Sinne von §75(3) SGB VI ? Kann somit z.b. nach 10 Jahren EM-Rente ohne Pflicht- und freiwillige Beiträge sowie 10 Jahren mit neu erworbenen Rentenpunkten die Rente neu berechnet werden? Oder müssen andere ZUSÄTZLICHE Anrechnungstzeittatbestande erfüllt sein?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.10.2023 | 13:42

Hallo Lisa,

eine Rente wegen voller Erwerbsminderung ist nach § 75 Absatz 3 SGB VI auf Antrag neu festzustellen, wenn nach Eintritt der vollen Erwerbsminderung für 20 Jahre Beitragszeiten zurückgelegt worden sind.

Nach dem (ursprünglichen) Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit müssen 20 Jahre mit Beitragszeiten vorliegen.

Die erforderlichen 240 Beiträge können sich sowohl aus Pflichtbeiträgen als auch aus freiwilligen Beiträgen zusammensetzen.

https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0051_75/gra_sgb006_p_0075.html#doc1576728bodyText13

 

Viele Grüße

Ihr Expertenforum der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Lisaam 30.10.2023 | 20:54
"3) Für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung werden auf Antrag Entgeltpunkte auch für Beitragszeiten und Anrechnungszeiten nach Eintritt der vollen Erwerbsminderung ermittelt, wenn diese Beitragszeiten 20 Jahre umfassen." Hier werden Anrechnungszeiten aufgeführt. Der EM-Rentenbetmzug ist eine Anrechnungszeit im Sinne des § 75 Absatz 3, nicht wahr?
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