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Neuberechnung Hinterbliebenenrente

von Sunshine09.01.2014 | 22:22
1194 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Wenn der Bezieher einer Hinterblliebenenrente selbst Rentner wird und sich dadurch sein Einkommen verringert, berechnet die RV dann von sich aus die Hinterbliebenenrente neu (schließlich weiß sie am Besten von der neuen Einkommenssituation :-)) oder geschieht das nur auf Anforderung einer Neuberechnung?

4 Antworten

Fritzam 10.01.2014 | 07:11
das machen die von Amts wegen von sich aus. Ein neuer Antrag braucht nicht gestellt werden. Ich gehe einmal davon aus, dass Sie in dem Rentenantrag angegeben haben eine Hinterbliebenenrente zu beziehen !
W*lfgangam 10.01.2014 | 16:09
Hallo Sunshine, die Neuberechnung würde grundsätzlich erst zum nächsten 01.07. erfolgen. Üblicherweise nimmt die Antragaufnehmende Stelle beim eigenen Rentenantrag auch im Hinblick auf die Witwerrente den Vordruck R665 (Einkommensfragebogen) mit auf und leitet den zur DRV der Witwerrente weiter. Automatisch geht in diesem Falle gar nichts - allein schon unter Berücksichtigung der verschiedenen (Hinterbliebenen-)Rechtslagen muss das künftige Einkommensverhältnis vollständig aufgeklärt werden. Gruß w.
Karinam 10.01.2014 | 22:01
Eine Veränderung der Einkommensverhältnisse ist der Rentenversicherung umgehend mitzuteilen. Sollten das Einkommen um mehr als 10 Prozent geringer oder höher sein, wird die Hinterbliebenenrente mit der Meldung und Prüfung sofort neu berechnet
Feliam 13.01.2014 | 09:20
Wenn bei der Antragstellung für die eigene Rente im Antrag korrekt angegeben wurde, dass man schon Berechtigter für eine Hinterbliebenenrente ist, wird die RV von sich aus tätig. Die Neuberechnung erfolgt ab dem eigenen Rentenbeginn, da hier eine Änderung der Einkommensart vorliegt.
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