Hallo Avente,
Ihre Frage deute ich so, dass hier ab Mai zunächst eine Teilrente bezogen wurde und bis Oktober Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt worden. Da Sie im April die Regelaltersgrenze erreicht haben und eine Altersrente beziehen, werden für die gezahlten Beiträge nach der Regelaltersgrenze (Mai bis Oktober) Zuschläge errechnet. Lt. Gesetz erfolgt die Berechnung der Zuschläge für Entgeltpunkte nach Regelaltersgrenze immer einmal jährlich und zwar zum 1.7. des Folgejahres.
Dies geschieht unabhängig davon, dass Sie ab November statt der Teilrente eine Vollrente beanspruchen können.