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Experten-Antwort

Neuberechnung Rente / Entgeltpunkte 2022

von Avente09.12.2022 | 12:19
413 Ansichten
6 Antworten

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Guten Tag, bis Ende Oktober 2022 wurden Rentenbeiträge eingezahlt und seitdem 1. November beziehe ich eine Vollrente. Die Regelaltersgrenze war bereits mit 1. April erreicht. Nun teilt mir die Rentenversicherung mit, dass die eingezahlten Entgeltpunkte sowie Zuschlagssätze wegen dem verzögerten Bezug der Rente erst ab 1. Juli 2023 wirksam werden. Wird das rückwirkend berechnet oder geht mir hier jetzt einige Monate verloren?

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Avente,

Ihre Frage deute ich so, dass hier ab Mai zunächst eine Teilrente bezogen wurde und bis Oktober Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt worden. Da Sie im April die Regelaltersgrenze erreicht haben und eine Altersrente beziehen, werden für die gezahlten Beiträge nach der Regelaltersgrenze (Mai bis Oktober) Zuschläge errechnet. Lt. Gesetz erfolgt die Berechnung der Zuschläge für Entgeltpunkte nach Regelaltersgrenze immer einmal jährlich und zwar zum 1.7. des Folgejahres.

Dies geschieht unabhängig davon, dass Sie ab November statt der Teilrente eine Vollrente beanspruchen können.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Avente,

Die Zuschläge aus der Beitragszeit nach der Regelaltersgrenze bis Oktober 2022 werden zwar erst ab 01.07.2023 berechnet und gezahlt. Allerdings erhalten Sie einen erhöhten Zugangsfaktor gegenüber Ihren bisherigen Entgeltpunkten, so dass keine Benachteiligung entsteht. Gesagt sei hier, dass in dieser Konstellation immer für alle Beitragszeiten eines Jahres die Berücksichtigung erst zum 01.07. des Folgejahres erfolgt. Lediglich im Jahr der Vollendung der Regelaltersgrenze werden für den Zeitraum vom 01.01. bis Kalendermonat des Erreichens der Regelaltersgrenze diese Beitragszeiten ab Kalendermonat danach berechnet. Im darauffolgenden Jahr fließen dann nur die noch nicht berücksichtigten Zeiten dieses Jahres in die Zuschlagsberechnung ein.

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4 Antworten

Berndam 09.12.2022 | 12:29
Nach erreichen der Regelaltersgrenze erhöht sich die Rente immer erst zum 01.07. des Folgejahres. Also im Jahr 2022 nach erreichen der Regelaltersgrenze gezahlte Beiträge wirken sich ab 01.07.2023 auf die Rente aus. Es gibt aber einen Zuschlag (die ab dann höhere Rente erhöht sich um 0,5 % je Monat gerechnet ab Regelaltersgrenze. Es erhöht sich aber nur der Teil der Rente um den Zuschlag, der dann ab Juli erstmals zur Auszahlung kommt.
Aventeam 09.12.2022 | 14:43
Das haben sie richtig gedeutet, aber bedeutet dies, dass ich dann bis zum 01.07 einen Art Verlust habe, weil die Zuschläge nicht erhalte? Werden die bis Oktober eingezahlten Beiträge ebenfalls nicht einberechnet (unabhängig des Zuschlages)?
Aventeam 12.12.2022 | 15:03
Könnten sie ein fiktives Beispiel machen, damit es verständlicher wird?
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