Hallo Moltke,
die Erwerbsminderungsrente wird aus den Zeiten, die vor Eintritt der Erwerbsminderung liegen, berechnet. Darüber hinaus wird eine sogenannte Zurechnungszeit für die Zeitspanne vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres berechnet, die in die Berechnung der Erwerbsminderungsrente ebenfalls einfließt.
Neu hinzutretende Entgeltpunkte können erst mit dem Eintritt eines neuen Leistungsfalls berücksichtigt werden. Dies ist der Fall wenn entweder eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes eintritt, so dass eine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt wird oder wenn die Regelaltersgrenze erreicht wird und im Anschluss eine Regelaltersrente gezahlt wird.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.