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Experten-Antwort

Neuberechnung von Rentenhöhe

von Anne03.09.2015 | 08:53
2434 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo da ich mir doch nochmal die Rentenhöhe angeschaut habe mit den Zurechnungpunkten etc. überlege ich ob es nicht doch sinnvoll wäre eine Neuberechnung / Überprüfung durch einen unabhängigen Rentenberater. Hat das jemand von Ihnen Ihre (EM)Renten nochmal durchrechnen lassen durch den VdK o.ä.? Haben sich da große Geld-Unterschiede gezeigt, oder kam dasselbe raus wie auch die DRV ausgerechnet hat? Danke sehr. mfg Anne

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anne,

sofern Sie Zweifel an der Berechnung haben können Sie die Rentenversicherung um Überprüfung und Erläuterung des Rentenbescheides bitten.

Bitte beachten Sie, dass eine Überprüfung durch einen externen Berater mit Kosten verbunden ist.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

13 Antworten

senf-dazuam 03.09.2015 | 09:34
Hallo Anne! Niemand ist unfehlbar, nicht die DRV und erst recht nicht die von ihr verwendete Software. ;) Eine recht verbreitete Zeitung warf mal die These in den Raum, dass jede zweite oder dritte Rente falsch berechnet sei ... Wenn Sie Zweifel am Ergebnis der Berechnung haben, dann können Sie gerne einen Rentenberater (kostenpflichtig) oder eine andere Stelle aufsuchen und Ihren Versicherungsverlauf abklopfen und den Berechnungsweg prüfen lassen. Mag sein, dass da ein paar Cent mehr oder weniger raus kommen, in seltenen Fällen auch mal etwas mehr, aber zu große Hoffnung würde ich mir nicht machen. Zunächst einmal können Sie (trotz erfolgter Kontenklärung) ja noch mal prüfen, ob der Versicherungsverlauf mit Ihrem Leben zusammenpasst oder ob vielleicht doch eine Zeit vergessen wurde oder sich in einem Betrag ein Zahlendreher eingeschichen hat. Viel Erfolg wünscht senf-dazu
Vorname Nachnameam 03.09.2015 | 12:19
Hallo Anne, als ich meinen EWR Rentenbescheid bekam war die Höhe um 250 € niedriger als in meiner letzten Rentenauskunft. Ich habe zusammen mit dem Sozialverband Widerspruch eingelegt. Nach knapp 3 Wochen kam der neue Rentenbescheid. Nun bekomme ich die EWR Rente die in meiner Tentenauskunft stand. LG
Jokeram 03.09.2015 | 12:41
Hallo Anne, bei der Vielzahl an Fragen, die Sie in den letzten Stunden hier eingestellt haben, wäre es mit sicherheit sinnvoll, Sie würden sich einen Termin in der Auskunfts-und Beratungsstelle holen und alles in Ruhe erklären lassen.
S.am 03.09.2015 | 15:41
Zitat von Anne anzeigenausblenden
Ein "Einheitsrente" gibt es (noch) nicht. Das Rentenversicherungsrecht ist individuell. Es gilt hierbei der vereinfachte Grundsatz: je mehr Beiträge Sie einzahlen, desto höher ist auch die Leistung. Auf welchen Niveau die Höhe ist/sein sollte, lässt sich trefflich streiten. Aber das ist ein anderes Thema welches es hier im Forum richtigerweise nicht zu erörtern gilt.
Anneam 03.09.2015 | 15:32
Danke Dir für die sachliche Antwort. Der Unterschied zwischen meiner Kontenklärung und der tatsächlichen Rente ist gering, einige Euros. Mich wundert grundsätzlich der geringe Betrag der Rente an sich. Ich dachte JEDER bekommt so ca. 600 Euro als volle EM-Rente, egal wie lange er gearbeitet hat, (was ohnehin wenig ist).
Anneam 03.09.2015 | 15:48
Okay, danke, ich will nur das allgemein verstehen. Das heißt die volle EM-REnte von 600-700 euro, welche oft in Tabellen als Beispiel genannt wird stünde jemandem mit einem Durchschnittsverdienst erst nach 40-45 Beitragsjahren? Und sonst gibt's Abschläge bei der Rentenhöhe? Aber was ist mit der so viel gepriesenen Zurechnungszeit - wie funktioniert die? mfg Anne
senf-dazuam 03.09.2015 | 16:03
Je höher die Beiträge und je lückenloser der Verlauf, desto höher das Ergebnis. Da bei einer EM-Rente eben der Rentenbeginn deutlich vor den 40+ Jahren liegt, "tut das Rentenrecht so", als würde man mit dem bisherigen Durchschnitt bis zum 62. Lebensjahr weiter einzahlen. Hat man also einen hohen Durchschnitt an Rentenbeiträgen, bringt auch die Zurechnungszeit viel, bei großen Lücken (z.B. langes Studium) und/oder geringen Rentenbeiträgen kann auch die Zurechnungszeit nur wenig beitragen. Aber noch einmal: in einem Beratungstermin bei DRV, Stadt/Gemeinde, Vdk o.ä. lassen sich diese Fragen in Ruhe beantworten oder mit Broschüren klären. PS: auf den Seiten drv-bund.de lassen sich auch Broscüren herunterladen. Zum Durchschnitt bei EM-Renten z.B. diese http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/6_… In der Tat scheint der Durchschnitt der EM-Renten bei 600 bis 700 Euro zu liegen ...
MXSWam 03.09.2015 | 16:08
Hallo Anne, wie wäre es, wenn sie einfach den Rentenbescheid g e n a u anschauen? Versicherungsverlauf- Zurechnungszeit Rentenabschlag bei Erwerbsminderung 10,8 % Eine Einheitsrente wäre sehr ungerecht. Wer viel in die Rentenkasse einbezahlt, der sollte auch entsprechend bei der Rente "entlohnt" werden.
W*lfgangam 03.09.2015 | 19:17
Zitat von Anne anzeigenausblenden
Hallo Anne, ja, besonders im eigenen Portemonnaie ist nach solch einer Aktion bedeutend weniger drin, ohne Änderung der Rentenhöhe ;-) Eine EM-Rente wird bereits bei nur einem Tag Berufsausbildung einen 1000er mtl. betragen, während andere im malochenden/geringbezahlten Handwerk bei Halbtagstätigkeit nach 30 Jahren keine 500 mehr erhalten. Wie oben schon gesagt, die Berechnungsgrundlagen anschauen (was kaum ein Laie schafft) und/oder in der nächsten Beratungsstelle erläutern lassen. Bestehen dann immer noch 'Bauchschmerzen', können Sie gern andere Institutionen damit kostenpflichtig beauftragen. Gruß w.
Anneam 03.09.2015 | 19:48
Danke Wolf*gang das war ja eine echt nette Antwort :-) Langsam kommt Licht ins Dunkel. Leider habe ich nur wenige Jahre eingezahlt, dafür ohne Lücke - vielleicht liegt darin der Grund für die kleine EM-Rente? Zählt für die Hochrechnung der Rente auch die Menge an Arbeitsjahren oder nur die Höhe des Verdienstes (die bei mir Durchnitt war)? Aber dafür hat die DRV doch diese Zurechnungsregelung geschaffen um die kurzen Beitragszeiten 'auszugleichen' oder? mfg Anne
HotRodam 03.09.2015 | 20:02
Wenn ab 2017 das bedingungslose Grundeinkommen eingeführt wird, braucht man keine (Mindest)Renten mehr ! Die etablierten BRD Parteien und auch die reine Wirtschafts- und Kapital-EU loben Schröders größten angelegten Sozialraub aller Zeiten, als besten und effektivsten Niedriglohnarbeitsmarkt. Dass es die OECD als soziale Ungerechtigkeit sieht juckt die BRD- und die EU-Volksvertreter kein Stück. Was nun die Flüchtlinge betrifft, diese Flüchtlingszahlen sind seit Jahren zu erwarten. Trotzdem blieb die EU und auch der zuständige Bund untätig. Der Ruf nach internationalen Regelungen wurde laut. Da die Vetomächte des UN-Sicherheitsrates, Russland und China, internationales Eingreifen in den Kriegsgebieten verhindern wird es auch bei den Flüchtlingen keine internationale Lösung geben. Gängige politische Meinung ist ja auch, dass man für Rohstoffe berechtigt sei Krieg zu führen. Mahlzeit !
W*lfgangam 03.09.2015 | 21:53
Hallo Anne, das kann man so nicht voneinander trennen bei der EM-Rente. Ideal ist bis zum EM-Rentenfall durchgehende Arbeitsjahre mit möglichst hohem Verdienst zu haben - das wirkt sich dann äußerst positiv auf die Zurechnungszeit aus, die einen sehr guten Durchschnittswert aus den Vorjahren erhält. Liegt ein lückenhafter Versicherungsverlauf vor mit schwankenden/auch niedrigen/null Einkünften, der auch nicht mehr durch Kinder (Berücksichtigungszeiten bis 10. Lbj.) 'ausgebessert' wird, kommt es eben nach Jahrzehnten dann auch zu niedrigen Werten für die Zurechnungszeit. Gruß w. (edit Redaktion)
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