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Experten-Antwort

Neuberechnung Witwenrente

von Liberty15.01.2026 | 13:29
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, momentan mache ich mir Gedanken über meine Versorgung im Rentenalter. Dabei habe ich rausgefunden, dass meine Rente auf eine Witwenrente angerechnet würde. Finde ich nicht gerecht, da zum Zeitpunkt meiner Heirat andere Spielregeln galten und ich nur Teilzeit gearbeitet habe, da ich dachte, notfalls über die Rente meines Mannes mit abgesichert zu sein. Aber es ist tatsächlich so, weil wir beide erst 1964 geboren wurden, oder? Wenn mein Mann stirbt, wird die Witwenrente berechnet und meine eigene Rente und sonstige Einnahmen davon abgezogen, bzw. prozentual angerechnet. Stand heute würde ich dann kein Recht mehr auf Witwenrente haben. Wie sieht das aber aus, wenn meine Einnahmen im Laufe der Zeit sinken, da die Rüruprente beispielsweise keien Dynamik hat oder die vermietete Wohnung höhere Kosten verursacht, da ein Verwalter benötigt wird; kann man dann beantragen, dass die Witwenrente neu berechnet wird?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Liberty,

 

ja, bei Änderungen des Einkommens kann die Hinterbliebenenrente neu berechnet werden.

 

Das Geburtsjahr spielt bei der Frage eine Rolle, ob altes oder neues Hinterbliebenenrentenrecht anzuwenden ist.

 

Informationen zur Hinterbliebenenrente finden Sie in der Broschüre "Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten":

 

Homepage | Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten | Deutsche Rentenversicherung

 

Informationen zur Einkommensanrechnung finden Sie in der Broschüre "Hinterbliebenenrente: So viel können Sie hinzuverdienen":

 

Homepage | Hinterbliebenenrente: So viel können Sie hinzuverdienen | Deutsche Rentenversicherung

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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11 Antworten

Praxisam 15.01.2026 | 13:50
Zu den Fragen: Als Bezieherin als Witwenrente sind Sie verpflichtet, sämtliche Änderungen von anrechenbaren Einkünften dem RV-Träger zu melden, der die Witwenrente zahlt. Dort wird dann die Rentenhöhe neu ermittelt und - sofern sich ein Zahlbetrag ergibt - ausgezahlt. Ihr Finanzbedarf spielt dabei keine Rolle. Generell: Es ist nicht von Belang, ob Sie das als gerecht empfinden - andere Menschen beispielsweise sehen die Sache genau andersherum. Es ist auch egal, welche "Spielregeln" zum Zeitpunkt der Heirat galten. Die "Spielregeln" wurden (falls mich mein Erinnerungsvermögen nicht trügt) irgendwann Mitte der 80er Jahre geändert. Wer damals schon verheiratet war, konnte innerhalb einer bestimmten Frist gegenüber der RV erklären, dass die Anwendung des alten Rechts (ohne Einkommensanrechnung) weiter gelten soll. Ist das nicht passiert oder gehörte man nicht zum betroffenen Personenkreis, gilt das aktuelle Recht (mit Einkommensanrechnung.
So ist das eben!am 15.01.2026 | 13:57
Ob Sie das gerecht finden oder nicht, ist völlig uninteressant. Eine Hinterbliebenenrente ist eine Versorgungsleistung und wenn Sie selber durch eine eigene Rente und weitere zu versteuernde Einkommen schon versorgt sind, wird nur eine kleine oder gar keine Witwenrente zur Auszahlung kommen. Genau deshalb hat der Gesetzgeber die Anrechnungskriterien bei Anwendung des neuen Hinterbliebenenrechts verschärft.
Nachhilfeam 15.01.2026 | 14:13
Für die Witwenrente wurden niemals zusätzliche Rentenbeiträge gezahlt. Und deswegen ist das auch nur eine Unterhaltsersatzleistung für finanziell Bedürftige (vergleichbar einer gegenleistungslosen Sozialhilfe) und eben kein eigener , durch Beiträge finanzierter Rentenanspruch. Und deswegen ist es völlig korrekt, dass eigenes Einkommen über dem Nettofreibetrag wenigstens zu 40 Prozent angerechnet wird. Das dürfte ruhig noch mehr sein.
Galgenhumoram 15.01.2026 | 14:18
Also, dass eigenes Einkommen angerechnet wird, ist schon mit der 1980er eingeführt worden. Das eigene Einkommen wird um Pauschalen gekürzt und einem dynamischen Freibetrag gegenübergestellt. Alles was den Freibetrag übersteigt, wird zu 40% angerechnet. Verändern sich die eigenen Einkünfte so kann es im Lauf der Zeit auch durchaus zu einem Zahlbetrag in der Hinterbliebenenrente kommen. Und alles in allem darf nicht vergessen werden, dass Witwenrente eine Unterhaltsersatzfunktion haben. Und wer sich selbst unterhalten kann, muss keinen Unterhalt bekommen.
Jam 15.01.2026 | 14:34
Zitat von Nachhilfe anzeigen
Naja, wenn der Ehepartner mit 60 das Zeitliche segnet und ü 40 Jahre eingezahlt hat, aber nicht eine einzige Rentenzahlung im Leben erhalten hat, holt sich wenigstens der/die Hinterbliebene schadlos. Kann man gerecht oder ungerecht finden, in manchen Ländern bspw erlischt eine Hinterbliebenenrente mit Eintritt in eine eigene Altersrente.
Soam 15.01.2026 | 14:55
Und dann müssen Sie auch noch Beitrag für Krankenkasse/Pflegevesicherung auf die Witwenrente zahlen obwohl der Ehemann ja schon gestorben ist.
Ungeheuerlich am 15.01.2026 | 18:22
Zitat von Nachhilfe anzeigen
Unmöglich Ihr Kommentar. Der Ehemann hat über jahrzente in die Rentenkasse eingezahlt und ist möglicherweise noch vor Renteneintritt verstorben. Hat also für nass eingezahlt. Und dann gibt es Arbeitsmarktrentner die teilweise nur kurzzeitig eingezahlt haben und nun auch von den Beiträgen mit profitieren. Und das obwohl 3 bis unter 6 Stunden gearbeitet werden kann. Hier müsste gründlich abgezogen werden um den Anreiz zu schaffen , sich Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu suchen oder aber ohne sich Gedanken zu machen einfach mal den Job zu kündigen. Den Hinterbliebenen steht das Geld zu. Hier würde ich immer empfehlen Arbeitszeit bei Gehaltserhöhungen zu reduzieren um die wohlverdiente Witwenrente ohne Abzüge zu erhalten. Gerade bei der großen Witwenrente
Ungeheuerlich am 15.01.2026 | 18:52
Das hoffe ich bei der Arbeitsmarktrente auch
Libertyam 15.01.2026 | 19:39
Das fände ich tatsächlich auch ok. Ich kann es einfach nicht mehr hören, dass sich Arbeit nicht lohnt, weil man dann selbst Steuern, KV und RV bezahlen muss. Schlimm, dass man mit dieser Argumentation durchkommt und diejenigen, die immer selbst eingezahlt haben, tatsächlich die Dummen sind.
Praxisam 16.01.2026 | 09:16
Zitat von Ungeheuerlich anzeigen
Hallo Maximiliane! Sie haben das Grundprinzip von Versicherungen nicht verstanden. Aber das ist ja nicht neu. Wenn man Ihren Standpunkt zu Ende denkt, stünde dem Beitragszahler eine Rente auch nur solange zu, bis seine einzahlten Beiträge aufgebraucht sind. Lebt er länger, hat er Pech gehabt und bekommt nichts mehr. Um das zu verhindern gibt es das Prinzip der Risikoteilung: Der Beitragszahler riskiert seine Einzahlungen zu verlieren, wenn er zu früh stirbt. Die Versicherung riskiert mehr an ihn auszuzahlen als eingenommen, wenn er zu alt wird. Die WITWE hingegen hat für die Witwenrente genau NULL Euro eingezahlt. Dass sie trotzdem eine Rente ausgezahlt bekommt ist ein Geschenk der Gesellschaft an sie, denn eine Gegenleistung hat sie NICHT erbracht.
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