Hallo Liberty,
ja, bei Änderungen des Einkommens kann die Hinterbliebenenrente neu berechnet werden.
Das Geburtsjahr spielt bei der Frage eine Rolle, ob altes oder neues Hinterbliebenenrentenrecht anzuwenden ist.
Informationen zur Hinterbliebenenrente finden Sie in der Broschüre "Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten":
Homepage | Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten | Deutsche Rentenversicherung
Informationen zur Einkommensanrechnung finden Sie in der Broschüre "Hinterbliebenenrente: So viel können Sie hinzuverdienen":
Homepage | Hinterbliebenenrente: So viel können Sie hinzuverdienen | Deutsche Rentenversicherung
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung