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Neue 400 Euro Hinzuverdienstgrenze = Mini-Job?

von Hotte20.02.2008 | 13:26
1318 Ansichten
11 Antworten

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Ist die neue 400€ (vorher 355)Hinzuverdienstgrenze für Rentner, jetzt gleichzusetzen mit dem 400 Euro-Job?? Wenn nein, wie wird der Betrag versteuert usw. und was wird letztlich ausgezahlt?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

4
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ja. Die bisher niedrigere (Mindest-)Hinzuverdienstgrenze für Rentner wurde aus Vereinfachungsgründen der Geringfügigkeitsgrenze angepasst.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo hotte,

vielleicht liegt hier auch ein kleines Verständnisproblem vor. Die Hinzuverdienstgrenzen haben keine versicherungs- und beitragsrechtliche, sondern lediglich rentenrechtliche Bedeutung. Sie bestimmen, wie viel ein Rentner unbeschadet seiner Rentenzahlung hinzuverdienen darf. Insoweit hat sie mit der Geringfügigkeitsgrenze (Minijob) grundsätzlich nichts zu tun. In der Vergangenheit haben jedoch die beiden unterschiedlichen Grenzwerte ((Mindest-) Hinzuverdienst und Geringfügigkeit) bei den Rentnern für Verwirrung gesorgt, da viele Rentner irrtümlich davon ausgingen, dass sie bis zur (höheren) Geringfügigkeitsgrenze rentenunschädlich hinzuverdienen können. Folge waren dann Rückforderungen der Rentenversicherungsträger gegenüber dem Rentner, da dieser die zulässige Hinzuverdienstgrenze unzulässig überschritten hat. Um diese unnötigen Irritationen zukünftig zu vermeiden hat der Gesetzgeber nunmehr die (Mindest-)Hinzuverdienstgrenze auf den gleichen Wert wie die Geringfügigkeitsgrenze angehoben. Beitragsrechtlich ergeben sich dadurch jedoch keine Veränderungen.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Hallo Jonny,

wie Schade schon sagte: Ja.

Moderation · 4Ihre Vorsorge

Hallo Jonny,

nein, bei den Minijobs hat sich nichts geändert. Wird die Geringfügigkeitsgrenze (400 EUR) planmäßig, z.B. durch Weihnachts- oder Urlaubsgeld überschritten, entfällt grundsätzlich auch die Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit. Dies gilt unabhängig vom zulässigen Hinzuverdienst, der ja ein zweimaliges jährliches Überschreiten bis zum Doppelten der Hinzuverdienstgrenze erlaubt. Im Gegensatz zur Geringfügigkeitsgrenze (versicherungs- und beitragsrechtliche Regelung) ist die Hinzuverdienstgrenze eine rein rentenrechtliche Regelung.

7 Antworten

Schadeam 20.02.2008 | 13:45
ja
hotteam 20.02.2008 | 13:51
Bitte um eine genauere Antwort. Danke.
hotteam 20.02.2008 | 13:53
Angepasst oder Steuerlich und Beitragszahlungsmäßig gleichgestellt??? Wie sehen die Abgaben jetzt aus??
Jonnyam 20.02.2008 | 13:55
Hab gelesen: 400 Euro monatlich können Rentenempfänger bis zum 65. Lebensjahr nunmehr ohne Beeinträchtigung ihres Rentenanspruchs monatlich dazu verdienen gilt das für alle, also auch für EM-Rentner
Schadeam 20.02.2008 | 13:55
ob ein Arbeitgeber künftig einen Rentner oder einen Nichtrentner bis zu 400 € einstellt ist "Jacke wie Hose" - er muss ihn ganz normal bei der Minijobzentrale anmelden und die Pauschalen abführen. Und der Rentner kriegt seine 400 €.
Schadeam 20.02.2008 | 13:58
auch hier ist die Antwort ja
Jonnyam 20.02.2008 | 16:09
Im Vorfeld hab ich irgendwo gelesen, das die Krankenkasse kontaktet werden soll, weil ab einer Grenze die Beiträge höher werden? vor allem wenn ich zusätzlich 2 x das doppelte verdiene steigt es doch über die Grenze der Sozialversicherungsbefreiung und wird für den AG + AN teurer. Oder ist da auch was geändert / angepasst?
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