Hallo Albert_S,
die Prüfung der Voraussetzungen (hier: 9/10 Regelung) für die Krankenversicherung der Rentner erfolgt ausschließlich durch die gesetzlichen Krankenkassen. Der Rentenversicherungsträger ist an die Entscheidung der Krankenkasse gebunden.
Dies gilt auch für die beabsichtigte Neuregelung, dass Zeiten der Kindererziehung berücksichtigt werden sollen.
Sie sollten sich mit Ihrer Frage zu den Rechtsänderungen daher direkt an Ihre Krankenkasse wenden.
Mit freundlichen Grüßen