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Experten-Antwort

Neue 9/10 Regelung

von Albert_S30.03.2017 | 08:45
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, da meine getrennt lebende Frau längere Zeit privat versichert war, kommt obige Regel zur Anwendung. Ab August 2017 soll eine Verbesserung der Regel dergestalt eintreten, dass pro Kind 3 Jahre als gesetzliche Versicherungszeit angerechnet wird. Vielleicht kann meine Frage jetzt schon und pauschal beantwortet werden: Werden die 3 Jahre, wie sonst übliche, ab Geburt gerechnet? Dann bringt es kaum etwas, da in der ersten Hälfte des Berufslebens. Oder ist der Zeitpunkt der Anrechnung evtl. wählbar, also bspw. ab dem 12. Lebensjahr? Spielen evtl. auch die Unterbrechungszeiträume zwischen den Geburten (1 bzw. 6 Jahre), mit Hausfrauentätigkeit dazwischen, eine wichtige Rolle? Danke. Evtl. ist die Frage hier viel zu pauschal. Dann muss ich halt warten, was meine Ex irgendwann in den nächsten Monaten von der Rentenberatung mitbringt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Albert_S,

die Prüfung der Voraussetzungen (hier: 9/10 Regelung) für die Krankenversicherung der Rentner erfolgt ausschließlich durch die gesetzlichen Krankenkassen. Der Rentenversicherungsträger ist an die Entscheidung der Krankenkasse gebunden.

Dies gilt auch für die beabsichtigte Neuregelung, dass Zeiten der Kindererziehung berücksichtigt werden sollen.

Sie sollten sich mit Ihrer Frage zu den Rechtsänderungen daher direkt an Ihre Krankenkasse wenden.

Mit freundlichen Grüßen

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4 Antworten

Schadeam 30.03.2017 | 08:57
Von der DRV werden Sie dazu wohl nicht viel hören - die 9/10 werden von der Krankenkasse geprüft und errechnet. In erster Linie sollte sich die Kasse dazu aüßern wie neue Gesetze umzusetzen sind.
Klugpuperam 30.03.2017 | 09:02
Nun, so wie ich den Text verstanden habe, wird für die Zeiträume von Kindererziehungszeiten (also ab Folgemonat der Geburt des Kindes) eine Versicherung in der gKV unterstellt. Wenn also die Kinder nicht spätestens 3 Jahre vor Beginn der zweiten Hälfte des Erwerbslebens geboren sind, wird die neue Regelung keinen Effekt haben.
Albert_Sam 30.03.2017 | 10:28
Danke Schade: Werde mich mal bei der Krankenkasse melden. Danke Klugpuper: Das befürchte ich auch. Unabhängig von meiner Situation dürfte es ein Gesetz mit vielleicht nicht mal so vielen Begünstigten sein. Was aber eine (verständliche) Abwehrmaßnahme der gesetzlichen Kassen sein dürfte.
W*lfgangam 30.03.2017 | 20:01
Hallo Albert_S, so wie ich das verstanden/gelesen habe, kommt die pauschale Erziehungszeit _im Rahmen der 9/10-Reglung_ für diese Zeit (!), also in der entscheidenden letzten Hälfte pauschal oben drauf ...alles andere würde keinen Sinn machen, wenn die 3 Jahre in die erste Hälfte fallen, die für die 9/10-Regelung völlig bedeutungslos sind. Sorry, Link dafür gerade nicht parat - liegt im Büro ... Gruß w.
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