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Experten-Antwort

Neue Befunde NACH Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

von Kimi28.11.2025 | 11:27
202 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe an einer beruflichen Reha teilgenommen, die darauf abgezielt war mich durch Praktika wieder in den Beruf zu bringen. Während dieser sechs Monate wurde ich von einem privaten Bildungsträger betreut, der kein medizinisches Personal an Board hatte. In meinem Lehrgang gab es keine ausgebildete Sozialpädagogin, sondern eine angehende Studentin für Soziale Arbeit und eine angehende Psychotherapeutin. Laut meinem Abschlussbericht bin ich nicht mehr arbeitsfähig und es wurde empfohlen dies sozialmedizinisch abklären zu lassen. Nun wurde ich aufgefordert neue Befunde einzureichen, die gar nicht meinem Krankheitsbild entsprechen. Ich habe keine Lust mehr auf das Ganze hin und her, da ich das Gefühl habe, dass dies meiner Genesung nicht zu Gute kommt. Ich habe keine weiteren Sozialleistungen beantragt und möchte nun eigenständig versuchen durch Selbstständigkeit wieder im Arbeitsleben Fuss zu fassen. Nun meine Frage: Wenn ich keine weiteren Befunde einreiche, wird dann nach Aktenlage entschieden? Und was wird eigentlich entschieden? Welche Möglichkeit habe ich die Akte schließen zu lassen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kimi,

 

wie es weitergeht, ist vom Einzelfall abhängig. Insofern können wir hier keine Aussagen treffen. Sie sollten Kontakt mit dem für Sie zuständigen Reha-Berater aufnehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

5 Antworten

Sollte einfach seinam 28.11.2025 | 11:35
Teilen Sie der DRV schriftlich mit, dass Sie auf absehbare Zeit nicht beabsichtigen, irgendwelche Leistungen zu beantragen und dass Sie evtl. noch laufende Anträge mit sofortiger Wirkung zurücknehmen. Eine solche Mitteilung dürfte jeden Leistungsträger freuen. Aus Ihren Informationen geht auch nicht hervor, dass Sie im Vorfeld von Krankenkasse oder Agentur für Arbeit dazu aufgefordert wurden, Leistungen zu beantragen , von daher dürften Sie frei sein in Ihren Entscheidungen
Du meine Güteam 28.11.2025 | 12:06
Gehen Sie arbeiten und gut is.
KSCam 28.11.2025 | 12:52
Ihre Reha ist doch rum, was soll da nach Aktenlage entschieden werden? Warum sollten Sie weitere Befunde einreichen wenn Sie nichts mehr von der DRV wollen? Viel Text, aber so ganz klar wird nicht wo Sie Probleme sehen.
Berndam 28.11.2025 | 14:04
Hallo, warum bist Du denn bei einem privaten Bildungsträger. Wer ist denn das? Deutschland hat ein staatliches Bildungssystem und staatliche Abschlüsse. Die solltest du doch haben, wenn du Renten versichert bist. Jeder Abschluss ist staatlich. Und wenn du bei einem privaten Bildungsträger bist, dann könntest du ja auch bei der Kelly Familie im Bus mitfahren und dich von Vater Kelly Privatschulen lassen oder was? Kennst du denn das deutsche Bildungssystem nicht? Was machst du denn bei einem privaten Bildungsträger? Private Bildung ist Schrott. Wahrscheinlich hat die Rentenversicherung auch noch dafür bezahlt, obwohl Bildung in Deutschland kostenlos ist. Überleg dir mal, in welcher absurden Situation du dich befindest. Liebe Grüße.
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