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Experten-Antwort

neue Erkrankung-neuer Rentenantrag?

von Karin B.22.07.2011 | 11:12
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3 Antworten

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Hallo, ich bin vor 1961 geboren und darf aufgrund einer HWS-OP nicht mehr in meinem Beruf als Krankenschwester arbeiten. Rentenantrag wurde aber mit Verweisungstätigkeit abgelehnt und meine Akte liegt jetzt seit 8 Monaten beim Sozialgericht. Nun wurde aber eine schwere Erkrankung bei mir festgestellt,die es mir unmöglich macht, irgendeiner Arbeit nachzugehen, habe auch darüber eine Bestätigung vom Facharzt. Muß ich nun einen neuen Rentenantrag stellen oder soll ich den Befund dem Sozialgericht übermitteln, wo er dann für weitere 2Jahre in der Akte liegt?(Bearbeitungszeit beim SG deutlich über 2,5 Jahre!) Mein Anwalt hat mir diesbezüglich keine ausreichende Auskunftb gegeben und strebt naturlich einen Prozess an, sonst verdient er ja nichts. Normalerweise müßte ja vom Richter der neue Sachverhalt geprüft werden und die Akte zurück zur DRV. Bin sehr verunsichert, hoffe, daß mir hier jemand nelfen kann. Lebe inzwischen von Hartz IV und habe nicht die Zeit, so lange auf Entscheidung vom SG zu warten. Danke im Voraus sagt Karin B.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von Keith Moon wird zugestimmt. Legen Sie den neuen fachärztlichen Befund unverzüglich beim Sozialgericht vor.

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2 Antworten

Keith Moonam 22.07.2011 | 12:49
Wenn Sie den neuen fachärztlichen Befund unverzüglich beim Sozialgericht vorlegen, wird das Gericht diesen anschliessend an die Beklagte (DRV) mit der Bitte um Stellungnahme weiterleiten. Wie diese Stellungnahme dann aussieht, kann hier im Forum natürlich niemand wissen, aber theoretisch könnte ihnen die DRV danach eine Anerkenntnis oder ein akzeptables Vergleichsangebot machen. Das könnte so aussehen, daß beispielsweise die beantragte Erwerbsminderung zwar nicht ab der ursprünglichen Antragstellung, wohl aber ab dem Zeitpunkt der Verschlimmerung vorliegen könnte. Falls sie dann damit einverstanden wären, wäre auch der Rechtsstreit ohne Verhandlung erledigt. Sollte die DRV aber weiterhin bei der Auffassung bleiben, daß eine Erwerbsminderung niicht vorliegt, wird der neue Befund Gegenstand des laufenden Verfahrens und vom Sozialgericht in die Würdigung mit einbezogen. Ein neuer Rentenantrag wäre hingegen Unsinn, weil sie sich ja in einem laufenden und noch andauernden Rechtsstreit mit der DRV befinden.
-_-am 22.07.2011 | 20:10
Legen Sie die neuen Befunde mit dem Hinweis auf die Eilbedürftigkeit über Ihren Anwalt dem Sozialgericht vor. Zu einem laufenden Streitverfahren kann kein neues Antragsverfahren zum Streitgegenstand eröffnet werden. Die Deutsche Rentenversicherung würde die streitgegenständlichen neuen Antragsunterlagen ohnehin an das Sozialgericht weiterleiten. Durch diesen Umweg verzögert sich das Verfahren allenfalls. Ihr Anwalt hat Sie zutreffend beraten, wenn er Ihnen empfohlen hat, das Klageverfahren fortzusetzen. Ihr Verdacht ist unzutreffend. Ein Honorar erhält Ihr Anwalt auch dann, wenn kein Urteil ergeht.
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