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Experten-Antwort

Neue Grundrente & Pflege eines Angehörigen PG2

von Luna03.07.2020 | 15:04
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag Miteinander, ist denn schon eventuell bekannt, ob bei der neuen Grundrente die Zeiten für die ehrenamtliche Pflege eines Angehörigen (meine Mutter Pflegegrad 2, 10 Stunden pro Woche) mit berücksichtigt werden? Seitens der AOK wurde ich bei der DRV angemeldet als Pflegeperson. Für mich wäre dies interessant zu wissen, ich bin 57 Jahre und mir fehlen wegen Langzeitarbeitslosigkeit noch einige Beitragsmonate. Und das Jobcenter hat mir wenig Hoffnung gemacht, wieder in Lohn und Brot zu kommen mit einer sv-pflichtigen Tätigkeit. So könnte ich wenigstens noch Wartezeiten sammeln. Herzlichen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Luna,

diese Frage haben wir bereits wie folgt beantwortet (siehe Ihre weitere identische Frage):

Zeiten einer versicherungspflichtigen Pflegetätigkeit sollen auch zu den Grundrentenzeiten zählen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Ballufam 03.07.2020 | 19:30
Hallo Luna, Wartezeit für die Altersrente kann man auch mit einem Minijob erreichen; geht sogar im Privathaushalt. Der Beitrag (min. 32,55) kann sogar unter dem Mindestbeitrag (ca. 84,-) in der Rentenversicherung sein.
W°lfgangam 03.07.2020 | 19:47
Hallo Luna, steht alles hier drin: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/gesetz-zur-einfuehrung-de… Scheuen Sie sich nicht, das von ihnen gewählten/oder auch nicht, Volksvertretern präsentierte Gesetz im Detail nachzulesen. Da wissen Sie mehr, als es die DRV zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt interessiert - oder Sie aktuell dazu beraten würde ;-) Übrigens der 'Lockdown' in Behörden dauert grundsätzlich an ...und lässt nur 'gelockert' Zugang zu Beratern zu ...aber sicher nicht wegen Fragen zur Grundrente!!! Gruß w.
Schadeam 03.07.2020 | 22:02
Bis Sie von der DRV dazu etwas konkretes erfahren wird es Herbst werden. Noch ist die persönliche Beratung sehr eingeschränkt.... Dann sind wir in der Ferienzeit, allein bis zur Grundrente Schulungskonzepte für Berater erstellt werden und diese Schulungen durchgeführt sind, wird Zeit ins Land gehen, das wird wohl irgendwann im Spätherbst laufen. Wann die EDV Programme stehen und der Einkommensnachweis funktioniert steht in den Sternen. Ebenso woher qualifiziertes Personal dafür kommen soll. Warum wohl hat die DRV Führung die Politik eindringlich davor gewarnt die Grundrente zum 01.01.21 zu starten? Sicher nicht aus Trägheit oder um die Bürger zu ärgern, nein das ist eben einfach nicht in dieser Zeit zu schaffen. (War aber dem Bundestag wohl schei..egal). Und wir im Forum sollen heute beantworten was gestern im Bundestag war? Herzige Vorstellung....ich freu mich schon auf den Telefondienst am Montag.
Schluckaufam 04.07.2020 | 13:13
Zitat von Gaskell anzeigenausblenden
Gaskell schrieb

Hallo,

bei der neuen Grundrente wird es wohl noch viele lange Gesichter geben, die Berater werden es nicht leicht haben.

Wie man nachlesen kann müssen die Bedingungen für diese Rentenart nämlich nicht durchschnittlich jährlich erfüllt werden, sondern jeden Monat für mindestens 33 Jahre. Das heißt, das Versicherte mit schwankenden pflichtversicherten Einkommen, oder mit schwankenden Pflichtbeiträgen wegen Pflege etc. oftmals rausfallen.

Hier nachzulesen:

„§ 76g

Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung

(1)Ein Zuschlag an Entgeltpunkten wird ermittelt, wenn mindestens 33 Jahre mit

Grundrentenzeiten vorhanden sind und sich aus den Kalendermonaten mit Grundrentenbewertungszeiten ein Durchschnittswert an Entgeltpunkten ergibt, der unter dem

nach Absatz 4 maßgebenden Höchstwert liegt.

(2)Grundrentenzeiten sind Kalendermonate mit anrechenbaren Zeiten nach § 51

Absatz 3a Satz 1 Nummer 1 bis 3; § 55 Absatz 2 gilt entsprechend. Grundrentenzeiten

sind auch Kalendermonate mit Ersatzzeiten. Abweichend von Satz 1 sind Kalendermonate mit Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld keine Grundrentenzeiten.

(3)Grundrentenbewertungszeiten sind Kalendermonate mit Zeiten nach Absatz 2,

wenn auf diese Zeiten Entgeltpunkte entfallen, die für den Kalendermonat mindestens

0,025 Entgeltpunkte betragen. Berücksichtigt werden für die Grundrentenbewertungszeiten auch Zuschläge an Entgeltpunkten nach § 76e und § 76f.

Ist es aber nicht so, das der Arbeitgeber nur eine Jahresmeldung tätigt und man somit nur den Jahresdurchschnitt hat? In meiner Rentenauskunft ist das Einkommen ja auch nur jährlich und nicht mtl. aufgeführt.
Gaskellam 04.07.2020 | 12:08
Hallo, bei der neuen Grundrente wird es wohl noch viele lange Gesichter geben, die Berater werden es nicht leicht haben. Wie man nachlesen kann müssen die Bedingungen für diese Rentenart nämlich nicht durchschnittlich jährlich erfüllt werden, sondern jeden Monat für mindestens 33 Jahre. Das heißt, das Versicherte mit schwankenden pflichtversicherten Einkommen, oder mit schwankenden Pflichtbeiträgen wegen Pflege etc. oftmals rausfallen. Hier nachzulesen: „§ 76g Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung (1)Ein Zuschlag an Entgeltpunkten wird ermittelt, wenn mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten vorhanden sind und sich aus den Kalendermonaten mit Grundrentenbewertungszeiten ein Durchschnittswert an Entgeltpunkten ergibt, der unter dem nach Absatz 4 maßgebenden Höchstwert liegt. (2)Grundrentenzeiten sind Kalendermonate mit anrechenbaren Zeiten nach § 51 Absatz 3a Satz 1 Nummer 1 bis 3; § 55 Absatz 2 gilt entsprechend. Grundrentenzeiten sind auch Kalendermonate mit Ersatzzeiten. Abweichend von Satz 1 sind Kalendermonate mit Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld keine Grundrentenzeiten. (3)Grundrentenbewertungszeiten sind Kalendermonate mit Zeiten nach Absatz 2, wenn auf diese Zeiten Entgeltpunkte entfallen, die für den Kalendermonat mindestens 0,025 Entgeltpunkte betragen. Berücksichtigt werden für die Grundrentenbewertungszeiten auch Zuschläge an Entgeltpunkten nach § 76e und § 76f.
Erstauntam 04.07.2020 | 21:16
Zitat von Gaskell anzeigenausblenden
Gaskell schrieb

Hallo,

bei der neuen Grundrente wird es wohl noch viele lange Gesichter geben, die Berater werden es nicht leicht haben.

Wie man nachlesen kann müssen die Bedingungen für diese Rentenart nämlich nicht durchschnittlich jährlich erfüllt werden, sondern jeden Monat für mindestens 33 Jahre. Das heißt, das Versicherte mit schwankenden pflichtversicherten Einkommen, oder mit schwankenden Pflichtbeiträgen wegen Pflege etc. oftmals rausfallen.

Hier nachzulesen:

„§ 76g

Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung

(1)Ein Zuschlag an Entgeltpunkten wird ermittelt, wenn mindestens 33 Jahre mit

Grundrentenzeiten vorhanden sind und sich aus den Kalendermonaten mit Grundrentenbewertungszeiten ein Durchschnittswert an Entgeltpunkten ergibt, der unter dem

nach Absatz 4 maßgebenden Höchstwert liegt.

(2)Grundrentenzeiten sind Kalendermonate mit anrechenbaren Zeiten nach § 51

Absatz 3a Satz 1 Nummer 1 bis 3; § 55 Absatz 2 gilt entsprechend. Grundrentenzeiten

sind auch Kalendermonate mit Ersatzzeiten. Abweichend von Satz 1 sind Kalendermonate mit Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld keine Grundrentenzeiten.

(3)Grundrentenbewertungszeiten sind Kalendermonate mit Zeiten nach Absatz 2,

wenn auf diese Zeiten Entgeltpunkte entfallen, die für den Kalendermonat mindestens

0,025 Entgeltpunkte betragen. Berücksichtigt werden für die Grundrentenbewertungszeiten auch Zuschläge an Entgeltpunkten nach § 76e und § 76f.

Das haben die Abgeordneten sicherlich nicht gelesen oder nicht verstanden. Da kommen dann zu den langen Gesichtern der Betroffenen und der vielen Arbeit bei den Beratern hoffentlich noch ein paar bleiche Gesichter bei den MdB's dazu. Wer vor dem 50. Lebensjahr in EM-Rente gehen muss, kommt ohne Zurechnungszeit wohl kaum auf die 33 Jahre, und dass dann auch noch mit Werten von unter 80 %
Blattam 05.07.2020 | 08:41
So einfach wird das mit der Grundrente nicht und wie hier schon von einigen Kommentatoren darauf hingewiesen, wird es lange Gesichter geben, außerdem wird hoher Beratungsbedarf, Umstellung der Software etc.pp. benötigt. (einige Auszüge - Informationen) Welche Zeiten zählen als Grundrentenzeiten? Als Grundrentenzeiten zählen die Zeiten aus sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit, aber auch - Pflichtbeitragszeiten der Kindererziehung und Pflege von Angehörigen - Zeiten und Leisten bei Krankheit oder Reha - Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege - Ersatzzeiten wie zum Beispiel Zeiten des Kriegsdienstes, der Kriegsgefangenschaft oder der politischen Haft in der DDR Welche Zeiten zählen nicht als Grundrentenzeiten? - Zeiten, in denen Sie Arbeitslosengeld I oder ALG 2 erhalten haben - Zeiten der Schulausbildung - Zurechnungszeit (fiktiv verlängerter Lebenslauf zur Erhöhung einer Erwerbsminderungsrente) - Zeiten, in denen Sie freiwillige Beiträge gezahlt haben. Was gilt für die Gleitzone zwischen 33 und 35 Jahren? Anspruch auf Grundrente besteht bereits mit 33 Jahren Grundrentenzeit. Den vollen Zuschlag gibt es allerdings erst ab 35 Jahren. Wer dazwischen liegt, soll einen entsprechend gestaffelten Zuschlag bekommen. Wie hoch ist die Grundrente? Die Höhe der Grundrente wird für jeden Versicherten individuell errechnet. Bei der Berechnung kommen Ihre bislang erzielten Entgeltpunkte (EP) ins Spiel. Und so geht’s: Zunächst wird Ihr durchschnittlicher EP-Wert errechnet. Jahre, in denen Sie weniger als 0,3 EP erhalten haben, gehen nicht in die Berechnung ein. Im zweiten Schritt wird dieser EP-Wert verdoppelt, allerdings maximal auf 0,8. Die Differenz ergibt den Zuschlag. Im letzten Schritt wird der Zuschlag um 12,5 Prozent gekürzt. Die so ermittelten Entgeltpunkte lassen sich in eine Rentenzahlung umrechnen. Jeder Entgeltpunkt steht seit dem 1. Juli 2020 für monatlich 34,19 Euro (West) beziehungsweise 33,23 Euro (Ost). Gruß Blatt
Lunaam 05.07.2020 | 11:35
Vielen herzlichen DANK an ALLE für die ausführlichen Antworten.
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