Hallo,
bei der neuen Grundrente wird es wohl noch viele lange Gesichter geben, die Berater werden es nicht leicht haben.
Wie man nachlesen kann müssen die Bedingungen für diese Rentenart nämlich nicht durchschnittlich jährlich erfüllt werden, sondern jeden Monat für mindestens 33 Jahre. Das heißt, das Versicherte mit schwankenden pflichtversicherten Einkommen, oder mit schwankenden Pflichtbeiträgen wegen Pflege etc. oftmals rausfallen.
Hier nachzulesen:
„§ 76g
Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung
(1)Ein Zuschlag an Entgeltpunkten wird ermittelt, wenn mindestens 33 Jahre mit
Grundrentenzeiten vorhanden sind und sich aus den Kalendermonaten mit Grundrentenbewertungszeiten ein Durchschnittswert an Entgeltpunkten ergibt, der unter dem
nach Absatz 4 maßgebenden Höchstwert liegt.
(2)Grundrentenzeiten sind Kalendermonate mit anrechenbaren Zeiten nach § 51
Absatz 3a Satz 1 Nummer 1 bis 3; § 55 Absatz 2 gilt entsprechend. Grundrentenzeiten
sind auch Kalendermonate mit Ersatzzeiten. Abweichend von Satz 1 sind Kalendermonate mit Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld keine Grundrentenzeiten.
(3)Grundrentenbewertungszeiten sind Kalendermonate mit Zeiten nach Absatz 2,
wenn auf diese Zeiten Entgeltpunkte entfallen, die für den Kalendermonat mindestens
0,025 Entgeltpunkte betragen. Berücksichtigt werden für die Grundrentenbewertungszeiten auch Zuschläge an Entgeltpunkten nach § 76e und § 76f.