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Neue Hinzuverdienstgrenze

von Micha29.01.2008 | 18:10
1151 Ansichten
4 Antworten

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Wieder mal eine Frage zum Hinzuverdienst bei Rentnern unter 65 Jahre, bzw. bei Erwerbsminderungsrentnern: Ist die neue Regelung von 400,00 Euro nun bereits abgesegnet vom Gesetzgeber oder gilt noch die Grenze von 355,00 Euro im Monat?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Micha,

der Beitrag von User Bekiss ist richtig. Wir verfahren derzeit noch so, dass bei Überschreiten im Bereich 355,01-400 € von einer Bescheidsaufhebung und einer Rückforderung abgesehen wird. Vielmehr wird der Versicherte auf eine evtl. Rückforderung hingewiesen, sollte die Regelung -wider Erwarten- nicht Gesetzeskraft erlangen.

3 Antworten

nicht schon wiederam 29.01.2008 | 19:39
Das wurde doch hier in den letzten Tagen zigmal hin-, her-und durchgekaut.
Schiko.am 29.01.2008 | 21:08
Statt"nicht schon wieder" Ja "´dies gilt doch erst seit einigen tagen" Solche "Quacksalber" ein- träge, -gilt auch für- dies ist ein forum der renten- versicherung-sollten sofort von amts wegen gelöscht werden. Man bedenke doch, dies hilft doch hilfesuchenden nicht weiter, ist eher frustrierend. M fG.
bekissam 29.01.2008 | 22:49
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Die Zustimmung gilt aber als ziemlich sicher. Absolut amtlich ist die neue 400-Euro-Grenze erst nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
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