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Neue Hinzuverdienstgrenze

von Micha26.02.2008 | 19:10
1210 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich habe mir die Neuigkeiten bezüglich der Zuverdienstgrenze angeschaut. Bei all den Diskussionen, ob diese nun rückwirkend gilt oder ob doch noch zuerst 355,00 Euro galten. wurde vergessen, dass es zum 'normalen' Minijobber mit 400,00 einen wesentlichen Unterschied gibt: Der 'normale' Minijobber kann sich für die 400,00 Euro Zeit lassen, soviel er will. Der Erwerbsminderungs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrentner mit einer v o l l e n Rente ab nur 14,99 Stunden pro Woche. Arbeitet er 15 Stunden wöchentlich (und mehr), dann betrüge die Arbeitszeit mehr als 3 Stunden täglich und schon gibt es Probleme. Also: Unter 15 Stunden die Woche bleiben (was bei ca. 6,20 Euro pro Stunde) an die 400,00 Euro im Monat ausmacht.

2 Antworten

bekissam 27.02.2008 | 13:43
Nach meiner Kenntnis wird die Arbeitszeit bei "Minijobs" von Rentenbeziehern nicht nachgeprüft. Selbst wenn das geschehen würde, bestände ein Anspruch auf volle EM-Rente auf Zeit, weil der Arbeitsmarkt für Teilzeitbeschäftigung als verschlossen gilt. Somit wäre auch bei mehr als 3stündiger Beschäftigung eine Entziehung ausgeschlossen. Ihre Befürchtung erscheint mir daher unbegründet.
Heinericham 29.02.2008 | 09:07
Wenn ein Monijob ausgeübt wird ist der Teilzeitarbeitsmarkt für diesen Versicherten nicht mehr verschlossen, da er ja eine Tätigkeit hat. Somit kann eine Minijob bei einer EM-Rente, die ausgrund des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes auf Zeit gewährt wurde, zum Wegfall der vollen EM-Rente führen! MfG
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