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Experten-Antwort

Neue Hinzuverdienstgrenzen

von Klausi B.21.12.2015 | 08:53
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6 Antworten

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Hallo ! Bei uns fand ein Arbeitgeberseminar statt und der Herr der Sozialversicherung erläuterte uns das nächstes Jahr höhere Hinzuverdienste bestehen würden bei einer Rente ab 63 Jahren. Auch auf Nachfrage wurde er nicht konkreter. Was hat es mit diesen höheren Hinzuverdienstmgl. auf sich ? Wann kommen Sie ? bzw. sind das alles doch nur Planungen und nichts konkret ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Klausi B.,

ich denke auch, dass hier die angedachten gesetzlichen Änderungen zu Teilrenten gemeint waren. Dazu gibt es bisher nur eine Art Eckpunktepapier, das ist noch nicht mal ein Gesetzentwurf - also kann ich dazu leider auch keine konkrete Auskunft geben.

Über diesen Link finden Sie eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/0_Home/meldungen/2015_11_10_vorschlaege_flexi_koalition_kurzuebersicht.pdf?__blob=publicationFile&v=1

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5 Antworten

senf-dazuam 21.12.2015 | 09:01
Schlecht, dass da keine Antwort auf die Nachfrage drin war. Gut, dass dies Thema hier in den letzten Tagen schon häufiger gefragt und beantwortet wurde. Das hängt mit der Bezugsgröße zusammen, die sich immer zum Jahreswechsel ändert. Also einmal die Forensuche anwerfen und dann ist die Antwort ganz schnell gefunden.
Nix konkretam 21.12.2015 | 09:09
Ihr Seminarleiter, so meine Vermutung meint das entwickelte Konzept, mehr ist es bislang nicht, dass die starren Grenzen der Hinzuverdienste wegfallen sollen und jeweils individuelle Hinzuverdienst ( je nach letzten Verdienst) Anwendung finden sollen. Bislang lediglich ein Konzept. Muss erst noch beraten, gesetzlich novelliert und verabschiedet werden. Kann noch dauern. Ihr Seminarleiter hätte dieses Thema in diesem vagen Zustand besser noch nicht angeschnitten.
senf-dazuam 21.12.2015 | 17:12
Siehe SGB VI § 34 Absatz 3: Die Hinzuverdienstgrenze beträgt [...] c) zwei Dritteln der Vollrente das 0,13fache der monatlichen Bezugsgröße, vervielfältigt mit der Summe der Entgeltpunkte ... Die Hinzuverdienstgrenzen sind an die Bezugsgröße gekoppelt und ändern sich damit jährlich. Macht ja auch Sinn, wenn man allgemein mehr verdient, dass auch der Rentner an dieser Entwicklung teilhaben kann. Sozusagen "süßer Senf" ;)
Konrad Schießlam 21.12.2015 | 16:25
Der Senf, die Zuverdienstgrenze bei früheren Rentenberzug richtet sich nach der Bezugsgrenze schmeckt mir nicht. Die Bemessungsgrenzen in der Renenver- sicherung ändern sich doch jährlich, somit auch die Bezugsgrenzen. Als Folge müssten sich doch der Zuverdienst jährlich ändern ???? MfG.
Konrad Schießlam 28.12.2015 | 10:08
Bin sicher, Sie wissen was ich meinte!? Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze kann neben einer Altersrente nur begrenzt hinzuver- verdient werden.Natürlich unter Berücksich- tigung der Anhebung von 65 auf 67 Jahre Meinte also nicht eine Teilrente, da greift das von Ihnen gesagte. MfG.
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