Hallo VersAmt089, hallo antwortende User,
das Gesetzgebungsverfahren hat schon einen sehr sportlichen Zeitplan:
Kabinettsbeschluss vom 23.3.2020 - ,1. Beratung im Bundestag - 25.3.2020, 1. Beratung im Bundesrat - 27.3.2020, 2. und 3. Beratung im Bundestag – zeitnah, 2. Beratung im Bundesrat – zeitnah, Verkündung - offen (laut BMAS am 29.3.2020). Da sollten wir doch die Muße haben, den 29.03.2020 abzuwarten. Wir machen sonst möglicherweise viel Lärm um nichts, incl. der jetzt schon losgehenden Beleidigungen in diesem thread.
Die Eckpunkte des Gesetzentwurfes habe ich wie folgt gelesen:
Mit § 302 Abs. 8 SGB VI wird die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze des § 34 SGB VI in der Zeit vom 1.1.2020 bis 31.12.2020 von 6.300 Euro auf 44.590 Euro angehoben (44.590 Euro entspricht das 14-fache der monatlichen Bezugsgröße - 14 x 3.185 Euro). Der Hinzuverdienstdeckel wird in dieser Zeit nicht angewendet. Die vorgenannten Regelungen sollen für die Zeit vom 01.01.2020-31.12.2020 gelten. Hinweis: Ich werde mich an der Diskussion zu diesem Gesetzentwurf bis zur Verkündung des Gesetzes nicht mehr beteiligen!
"Siehe hier", konnte mich doch nicht raushalten! Ab jetzt aber wirklich ;-)))
Hallo Max, der Gesetzentwurf der die Hinzuverdienstmöglichkeiten novelliert den ich gesehen habe beinhaltet lediglich die Änderung des § 34 SGB VI. Hier ist ausschließlich die Hinzuverdienstmöglichkeit zur Altersrente geregelt. Genau nämlich aus dem Grund, den Sie selbst erkannt haben (Leistungsvermögen bei Menschen mit einer Erwerbsminderung). Wie W*lfgang bereits ausführte sind die Hinzuverdienstregelungen für Erwerbsminderungsrentner in § 96a SGB VI geregelt.
Erst schauen
http://www.portal-sozialpolitik.de/index.php?page=COVID_19_Gesetzgebung
dann sich äußern :-)
Die Reihenfolge ist deutlich sinnvoller!
Hallo Tip, ich habe schon vorher geschaut, aber auch genau gelesen. Lt. Gesetzesentwurf soll diese Regelung für einen ganz speziellen Personenkreis gelten, nämlich "die im medizinischen Bereich mit ihrer Arbeitskraft Unterstützung leisten wollen", also jene die u.U. bei einer weiteren Ausweitung der Corona-Krise bei der Behandlung und Pflege von Infizierten benötigt werden gelten und damit auch ihre Gesundheit aufs Spiel setzen. Die anderen Rentner, die nicht im medizinischen Bereiche arbeiten und noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben, sollen davon zu Recht nicht profitieren. Also Tip keine falschen Hoffnungen weckenLeute, was muss man für einen Stoff rauchen um so etwas zu glauben? Habe bis dato nicht gehört das Corona auch das Hirn angreift.Erst schauen http://www.portal-sozialpolitik.de/index.php?page=COVID_19_Geset… dann sich äußern :-) Die Reihenfolge ist deutlich sinnvoller!
Leute, was muss man für einen Stoff rauchen um so etwas zu glauben?
Habe bis dato nicht gehört das Corona auch das Hirn angreift.
Wie wäre es, ein entsprechendes Gesetz abzuwarten, statt unnütz zu spekulieren? Wenn Leute in den jetzigen Zeiten keine anderen Sorgen haben, als eine evtl. geplante Änderung der Hinzuverdienstgrenze zu hinterfragen, scheinen diese ihre Schwerpunkte im Leben falsch gesetzt zu haben.
Erst schauen
http://www.portal-sozialpolitik.de/index.php?page=COVID_19_Gesetzgebung
dann sich äußern :-)
Die Reihenfolge ist deutlich sinnvoller!
Ergänzend: " Auch die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Rentenein¬tritt soll erleichtert werden. Das geltende Recht sieht Beschränkungen vor, wenn neben der Rente hinzuverdient wird. Das könnte diejenigen, die in der aktuellen Situation mit ihrer Arbeitskraft Unterstützung leisten wollen, an ihrem Einsatz hindern. Nun können im Jahr 2020 statt bisher 6.300 Euro 44.590 Euro hinzuverdient werden, ohne dass die Altersrente gekürzt wird." https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/sozialschu… Schnell sind Sie ja, nachdem die (alte) BMAS-News heute morgen noch keine konkrete Zahlen enthalten halt, aber die Absicht deutlich wurde. Und das ganze ohne weitere Einschränkungen, also für alle möglich. In ein paar Tagen wird es amtlich/verifizierbar sein, bis dahin abwarten. Gruß PS: Irgendwie habe ich es geahnt ;-)Leute, was muss man für einen Stoff rauchen um so etwas zu glauben? Habe bis dato nicht gehört das Corona auch das Hirn angreift.Erst schauen http://www.portal-sozialpolitik.de/index.php?page=COVID_19_Geset… dann sich äußern :-) Die Reihenfolge ist deutlich sinnvoller!
Na da freut sich doch jeder MA im Beratunsdienst wenn Knall auf Fall das was ich heute gesagt habe nächste Woche grottenfalsch war......aber wir sind ja flexibel...
Das ist ja alles schön und gut und auch sehr löblich angedacht.
Aber was passiert dann 2021, wenn die DRV feststellt, "OH, da haben aber tausende von Voll-EM-Rentnern viel zu viel gearbeitet, da wird doch flugs mal die Rente überprüft und entzogen. Wer über 3 Std. hinaus arbeitet, KANN doch nicht erwerbsgemindert sein."
Soll es auch da ab sofort bis zum 30.12.2020 entsprechende Gesetzesvorlagen geben (?) ---> Frage an die Experten!
Dass diese Form der Arbeit dann in der Rückbetrachtung u.a. für den Dienst an der Allgemeinheit geschehen war, interessiert dann plötzlich niemanden mehr? Schon mal darüber nachgedacht?
Der Voll EM Rentner der 2020 in der Summe 44.000 € verdient bekommt dann im Jahr 2021 völlig zu Recht Ärger.
Denn dann stellt die DRV fest dass der "ach so Kranke" plötzlich "springen kann wie ein junges Reh" - damit verliert er dann vollkommen zu Recht seinen Rentenanpruch weil er eindrucksvoll bewiesen hat, dass er mehr als 3 Stunden täglich arbeiten kann.
Vielleicht ist es eine bislang unbekannte Nebenwirkung von Corona, dass erwerbsgeminderte Menschen wieder arbeiten können....???
Warum bezieht sich die erhöhte Hinzuverdienstgreneze nicht auch auf Bezieher/innen von Hinterbliebenenrenten?
Hallo obiter Dictum, wenn der erste Entwurf so gekommen wäre, wäre es meiner Meinung nach i. O. gewesen, aber leider hat der Gesetzgeber anders entschieden. Nun nehmen diese Rentner denjenigen, die jetzt durch die Corona-Krise evtl. arbeitslos werden oder in Kurzarbeit müssen, noch die Arbeitsplätze weg bis Ende des Jahres. Hoffentlich bleibt wenigstens die Befristung bis 31.12.2020. Und bitte jetzt nicht wieder das Gejammer von den ach so armen Rentnern, die unbedingt noch ein paar Euro hinzuverdienen müssen. Noch einen schönen AbendImmer noch der Meinung?Hallo Tip, ich habe schon vorher geschaut, aber auch genau gelesen. Lt. Gesetzesentwurf soll diese Regelung für einen ganz speziellen Personenkreis gelten, nämlich "die im medizinischen Bereich mit ihrer Arbeitskraft Unterstützung leisten wollen", also jene die u.U. bei einer weiteren Ausweitung der Corona-Krise bei der Behandlung und Pflege von Infizierten benötigt werden gelten und damit auch ihre Gesundheit aufs Spiel setzen. Die anderen Rentner, die nicht im medizinischen Bereiche arbeiten und noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben, sollen davon zu Recht nicht profitieren. Also Tip keine falschen Hoffnungen weckenLeute, was muss man für einen Stoff rauchen um so etwas zu glauben? Habe bis dato nicht gehört das Corona auch das Hirn angreift.Erst schauen http://www.portal-sozialpolitik.de/index.php?page=COVID_19_Geset… dann sich äußern :-) Die Reihenfolge ist deutlich sinnvoller!
Leute, was muss man für einen Stoff rauchen um so etwas zu glauben?
Habe bis dato nicht gehört das Corona auch das Hirn angreift. [/quote]
Erst schauen
http://www.portal-sozialpolitik.de/index.php?page=COVID_19_Gesetzgebung
dann sich äußern :-)
Die Reihenfolge ist deutlich sinnvoller![/quote]
Hallo Tip,
ich habe schon vorher geschaut, aber auch genau gelesen.
Lt. Gesetzesentwurf soll diese Regelung für einen ganz speziellen Personenkreis gelten, nämlich "die im medizinischen Bereich mit ihrer Arbeitskraft Unterstützung leisten wollen", also jene die u.U. bei einer weiteren Ausweitung der Corona-Krise bei der Behandlung und Pflege von Infizierten benötigt werden gelten und damit auch ihre Gesundheit aufs Spiel setzen.
Die anderen Rentner, die nicht im medizinischen Bereiche arbeiten und noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben, sollen davon zu Recht nicht profitieren.
Also Tip keine falschen Hoffnungen wecken[/quote]
Immer noch der Meinung?[/quote]
Hallo obiter Dictum,
wenn der erste Entwurf so gekommen wäre, wäre es meiner Meinung nach i. O. gewesen, aber leider hat der Gesetzgeber anders entschieden.
Nun nehmen diese Rentner denjenigen, die jetzt durch die Corona-Krise evtl. arbeitslos werden oder in Kurzarbeit müssen, noch die Arbeitsplätze weg bis Ende des Jahres.
Hoffentlich bleibt wenigstens die Befristung bis 31.12.2020.
Und bitte jetzt nicht wieder das Gejammer von den ach so armen Rentnern, die unbedingt noch ein paar Euro hinzuverdienen müssen.
Noch einen schönen Abend
Es gab während der 5 Tagen des Gesetzgebungsverfahrens nur DIESE eine Version des Entwurfes, daran wurde nichts geändert.Hallo obiter Dictum, wenn der erste Entwurf so gekommen wäre, wäre es meiner Meinung nach i. O. gewesen, aber leider hat der Gesetzgeber anders entschieden. Nun nehmen diese Rentner denjenigen, die jetzt durch die Corona-Krise evtl. arbeitslos werden oder in Kurzarbeit müssen, noch die Arbeitsplätze weg bis Ende des Jahres. Hoffentlich bleibt wenigstens die Befristung bis 31.12.2020. Und bitte jetzt nicht wieder das Gejammer von den ach so armen Rentnern, die unbedingt noch ein paar Euro hinzuverdienen müssen. Noch einen schönen AbendImmer noch der Meinung?Erst schauen http://www.portal-sozialpolitik.de/index.php?page=COVID_19_Geset… dann sich äußern :-) Die Reihenfolge ist deutlich sinnvoller!Hallo Tip, ich habe schon vorher geschaut, aber auch genau gelesen. Lt. Gesetzesentwurf soll diese Regelung für einen ganz speziellen Personenkreis gelten, nämlich "die im medizinischen Bereich mit ihrer Arbeitskraft Unterstützung leisten wollen", also jene die u.U. bei einer weiteren Ausweitung der Corona-Krise bei der Behandlung und Pflege von Infizierten benötigt werden gelten und damit auch ihre Gesundheit aufs Spiel setzen. Die anderen Rentner, die nicht im medizinischen Bereiche arbeiten und noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben, sollen davon zu Recht nicht profitieren. Also Tip keine falschen Hoffnungen wecken
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