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Experten-Antwort

Neue Hinzuverdiestgrenze für 2020 (einmalig)

von VersAmt08923.03.2020 | 20:43
77 Ansichten
29 Antworten
Stimmt es, dass am 29.03.2020 als Hinzuverdienstgrenze 14x3185€ beschlossenen werden sollen und der Hinzuverdienstdeckel in 2020 nicht mehr angewandt werden soll? Darf man dann bei der Weihnachtsrente für einen Monat Hinzuverdienst 40000€ rentenunschädlich verdienen in 2020. Klingt komisch, is aber so, oder.

3 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 24.03.2020 | 11:21

Hallo VersAmt089, hallo antwortende User,

das Gesetzgebungsverfahren hat schon einen sehr sportlichen Zeitplan:

Kabinettsbeschluss vom 23.3.2020 - ,1. Beratung im Bundestag - 25.3.2020, 1. Beratung im Bundesrat - 27.3.2020, 2. und 3. Beratung im Bundestag – zeitnah, 2. Beratung im Bundesrat – zeitnah, Verkündung - offen (laut BMAS am 29.3.2020). Da sollten wir doch die Muße haben, den 29.03.2020 abzuwarten. Wir machen sonst möglicherweise viel Lärm um nichts, incl. der jetzt schon losgehenden Beleidigungen in diesem thread.

Die Eckpunkte des Gesetzentwurfes habe ich wie folgt gelesen:

Mit § 302 Abs. 8 SGB VI wird die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze des § 34 SGB VI in der Zeit vom 1.1.2020 bis 31.12.2020 von 6.300 Euro auf 44.590 Euro angehoben (44.590 Euro entspricht das 14-fache der monatlichen Bezugsgröße - 14 x 3.185 Euro). Der Hinzuverdienstdeckel wird in dieser Zeit nicht angewendet. Die vorgenannten Regelungen sollen für die Zeit vom 01.01.2020-31.12.2020 gelten. Hinweis: Ich werde mich an der Diskussion zu diesem Gesetzentwurf bis zur Verkündung des Gesetzes nicht mehr beteiligen!

Experten-Antwortam 24.03.2020 | 18:57

"Siehe hier", konnte mich doch nicht raushalten! Ab jetzt aber wirklich ;-)))

Experten-Antwortam 24.03.2020 | 18:52

Hallo Max, der Gesetzentwurf der die Hinzuverdienstmöglichkeiten novelliert den ich gesehen habe beinhaltet lediglich die Änderung des § 34 SGB VI. Hier ist ausschließlich die Hinzuverdienstmöglichkeit zur Altersrente geregelt. Genau nämlich aus dem Grund, den Sie selbst erkannt haben (Leistungsvermögen bei Menschen mit einer Erwerbsminderung). Wie W*lfgang bereits ausführte sind die Hinzuverdienstregelungen für Erwerbsminderungsrentner in § 96a SGB VI geregelt.

26 Antworten

yesam 23.03.2020 | 20:57
44.950€ sind jetzt drin!
****am 23.03.2020 | 22:03
Tip schrieb

Erst schauen

http://www.portal-sozialpolitik.de/index.php?page=COVID_19_Gesetzgebung

dann sich äußern :-)

Die Reihenfolge ist deutlich sinnvoller!

Leute, was muss man für einen Stoff rauchen um so etwas zu glauben? Habe bis dato nicht gehört das Corona auch das Hirn angreift.
Erst schauen http://www.portal-sozialpolitik.de/index.php?page=COVID_19_Geset… dann sich äußern :-) Die Reihenfolge ist deutlich sinnvoller!
Hallo Tip, ich habe schon vorher geschaut, aber auch genau gelesen. Lt. Gesetzesentwurf soll diese Regelung für einen ganz speziellen Personenkreis gelten, nämlich "die im medizinischen Bereich mit ihrer Arbeitskraft Unterstützung leisten wollen", also jene die u.U. bei einer weiteren Ausweitung der Corona-Krise bei der Behandlung und Pflege von Infizierten benötigt werden gelten und damit auch ihre Gesundheit aufs Spiel setzen. Die anderen Rentner, die nicht im medizinischen Bereiche arbeiten und noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben, sollen davon zu Recht nicht profitieren. Also Tip keine falschen Hoffnungen wecken
Fakenews?am 23.03.2020 | 21:32
Wie wäre es, ein entsprechendes Gesetz abzuwarten, statt unnütz zu spekulieren? Wenn Leute in den jetzigen Zeiten keine anderen Sorgen haben, als eine evtl. geplante Änderung der Hinzuverdienstgrenze zu hinterfragen, scheinen diese ihre Schwerpunkte im Leben falsch gesetzt zu haben.
Zahlendreheram 23.03.2020 | 21:07
yes schrieb

44.950€ sind jetzt drin!

fast. 44.590€
****am 23.03.2020 | 21:15
Leute, was muss man für einen Stoff rauchen um so etwas zu glauben? Habe bis dato nicht gehört das Corona auch das Hirn angreift.
Tipam 23.03.2020 | 21:42
Fakenews? schrieb

Wie wäre es, ein entsprechendes Gesetz abzuwarten, statt unnütz zu spekulieren? Wenn Leute in den jetzigen Zeiten keine anderen Sorgen haben, als eine evtl. geplante Änderung der Hinzuverdienstgrenze zu hinterfragen, scheinen diese ihre Schwerpunkte im Leben falsch gesetzt zu haben.

LOL Das Gesetz wird am 29.03. in Krafttreten. Schau doch mal auch den Kalender, mit Dingen von nächster Woche kann man schon mal vorausplanen. Jetzt kannst weiter Gänseblümchen zählen, viel Glück bei deinen Schwerpunkten (die jedenfalls nicht im Rentenrecht liegen können - aber was machst dann im Rentenforum?)
KSCam 23.03.2020 | 22:28
Na da freut sich doch jeder MA im Beratunsdienst wenn Knall auf Fall das was ich heute gesagt habe nächste Woche grottenfalsch war......aber wir sind ja flexibel...
W°lfgangam 23.03.2020 | 22:08
Tip schrieb

Erst schauen

http://www.portal-sozialpolitik.de/index.php?page=COVID_19_Gesetzgebung

dann sich äußern :-)

Die Reihenfolge ist deutlich sinnvoller!

Leute, was muss man für einen Stoff rauchen um so etwas zu glauben? Habe bis dato nicht gehört das Corona auch das Hirn angreift.
Erst schauen http://www.portal-sozialpolitik.de/index.php?page=COVID_19_Geset… dann sich äußern :-) Die Reihenfolge ist deutlich sinnvoller!
Ergänzend: " Auch die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Rentenein¬tritt soll erleichtert werden. Das geltende Recht sieht Beschränkungen vor, wenn neben der Rente hinzuverdient wird. Das könnte diejenigen, die in der aktuellen Situation mit ihrer Arbeitskraft Unterstützung leisten wollen, an ihrem Einsatz hindern. Nun können im Jahr 2020 statt bisher 6.300 Euro 44.590 Euro hinzuverdient werden, ohne dass die Altersrente gekürzt wird." https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/sozialschu… Schnell sind Sie ja, nachdem die (alte) BMAS-News heute morgen noch keine konkrete Zahlen enthalten halt, aber die Absicht deutlich wurde. Und das ganze ohne weitere Einschränkungen, also für alle möglich. In ein paar Tagen wird es amtlich/verifizierbar sein, bis dahin abwarten. Gruß PS: Irgendwie habe ich es geahnt ;-)
W°lfgangam 23.03.2020 | 22:33
KSC schrieb

Na da freut sich doch jeder MA im Beratunsdienst wenn Knall auf Fall das was ich heute gesagt habe nächste Woche grottenfalsch war......aber wir sind ja flexibel...

...als Risikogruppe müssen wir die Zeit nutzen, auch im Alter noch einen vollendeten (Beratungs-)Spagat mit Höchstwertung zelebrieren zu können :-)) Gruß w.
KSCam 24.03.2020 | 15:45
das Gelabere ob Tip oder Tipp richtig ist, lassen wir jetzt mal und danken dem Experten für die Klarstellung, die sich für DRV Berater seit heute morgen auch in der "Beraterdatembank" findet. Und dann warten wir den Sonntag ab und schauen ob es dann so Gesetz sein wird. Wenn ja gibt es bis zum Jahresende quasi ganz neue Zuverdienstmöglichkeiten für unsere Rentner
Max4.0am 24.03.2020 | 18:11
Das ist ja alles schön und gut und auch sehr löblich angedacht. Aber was passiert dann 2021, wenn die DRV feststellt, "OH, da haben aber tausende von Voll-EM-Rentnern viel zu viel gearbeitet, da wird doch flugs mal die Rente überprüft und entzogen. Wer über 3 Std. hinaus arbeitet, KANN doch nicht erwerbsgemindert sein." Soll es auch da ab sofort bis zum 30.12.2020 entsprechende Gesetzesvorlagen geben (?) ---> Frage an die Experten! Dass diese Form der Arbeit dann in der Rückbetrachtung u.a. für den Dienst an der Allgemeinheit geschehen war, interessiert dann plötzlich niemanden mehr? Schon mal darüber nachgedacht?
W°lfgangam 24.03.2020 | 18:37
Hallo Max4.0, denken Sie doch mal über die Kombination EM-Rentner + (erhöhter) Hinzuverdienst + und der von Ihnen richtig erkannten/grundsätzlichen zeitlichen Einschränkung nach, zumal Personen mit voller EM sicher nicht _die_ aktuell unterstützende Zielgruppe sein werden. Nebenbei: § 34 SGB VI ist nicht § 96a SGB VI (Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst). Gruß w.
Siehe hieram 24.03.2020 | 18:50
Max4.0 schrieb

Das ist ja alles schön und gut und auch sehr löblich angedacht.

Aber was passiert dann 2021, wenn die DRV feststellt, "OH, da haben aber tausende von Voll-EM-Rentnern viel zu viel gearbeitet, da wird doch flugs mal die Rente überprüft und entzogen. Wer über 3 Std. hinaus arbeitet, KANN doch nicht erwerbsgemindert sein."

Soll es auch da ab sofort bis zum 30.12.2020 entsprechende Gesetzesvorlagen geben (?) ---> Frage an die Experten!

Dass diese Form der Arbeit dann in der Rückbetrachtung u.a. für den Dienst an der Allgemeinheit geschehen war, interessiert dann plötzlich niemanden mehr? Schon mal darüber nachgedacht?

Der Gesetzentwurf bezieht sich NICHT explizit auf EM-Voll-Rentner, die aber so auch mit ihren <3h evtl. bei der aktuellen Notlage 'rekrutiert' werden könnten, zumindest, wenn sie in den entsprechenden Berufen die Qualifikationen haben. Für altersvorgezogene Renten oder Teil-EM kann die durch den Entwurf vorgesehen Möglichkeit aber durchaus ein Anreiz sein. Und die Experten haben angekündigt, dass sie sich aus der Diskussion hier raushalten... (zumindest, der, der heute morgen hier geantwortet hat) :-) Warten wir also erst einmal ab, was dann am 29.3. tatsächlich abgesegnet wird.
Siehe hieram 24.03.2020 | 19:11
;-) Einen schönen, wohlverdienten Feierabend!!
Max4.0am 24.03.2020 | 19:10
Besten Dank an die erschöpfenden Auskünfte Ihnen allen und bleiben Sie gesund!
Schadeam 24.03.2020 | 19:44
Der Voll EM Rentner der 2020 in der Summe 44.000 € verdient bekommt dann im Jahr 2021 völlig zu Recht Ärger. Denn dann stellt die DRV fest dass der "ach so Kranke" plötzlich "springen kann wie ein junges Reh" - damit verliert er dann vollkommen zu Recht seinen Rentenanpruch weil er eindrucksvoll bewiesen hat, dass er mehr als 3 Stunden täglich arbeiten kann. Vielleicht ist es eine bislang unbekannte Nebenwirkung von Corona, dass erwerbsgeminderte Menschen wieder arbeiten können....???
Siehe hieram 24.03.2020 | 20:18
Schade schrieb

Der Voll EM Rentner der 2020 in der Summe 44.000 € verdient bekommt dann im Jahr 2021 völlig zu Recht Ärger.

Denn dann stellt die DRV fest dass der "ach so Kranke" plötzlich "springen kann wie ein junges Reh" - damit verliert er dann vollkommen zu Recht seinen Rentenanpruch weil er eindrucksvoll bewiesen hat, dass er mehr als 3 Stunden täglich arbeiten kann.

Vielleicht ist es eine bislang unbekannte Nebenwirkung von Corona, dass erwerbsgeminderte Menschen wieder arbeiten können....???

Hat doch keiner gesagt, dass ein Voll EM-Renter mehr als die erlaubten unter drei Stunden arbeiten muss um diese mögliche Summe zu verdienen. Angenommen, er arbeitet 52 Wochen ohne Urlaub durch, dann sind es im Jahr 780 Stunden. Nehmen wir an, er hat im Januar-März die bisher 'erlaubten' 450,00 EUR pro Monat schon irgendwo erarbeitet und erhalten, sind bereits 1.350,00 EUR 'verbraucht'. Und von März bis Dezember kann er noch 585 Stunden arbeiten. Das wäre dann ein Stundenlohn von 73,81 EUR. Also völlig adäquat für jemanden, der seine eigene Gesundheit im Rahmen medizinisch notwendiger Tätigkeiten zum Wohle der Allgemeinheit in dieser besonderen Lage durchführt. Meinen Sie nicht? Aber es wurde ja auch schon bereits klargestellt, dass der Gesetzentwurf NICHT die EM-Rentner meint.
jippyam 27.03.2020 | 21:06
Dann kann ich Altersrente wegen Schwerbehinderung mit 1300 Euro am Montag noch rückwirkend für Januar 2020 beantragen und problemlos 33000 Euro weiterverwenden. Hat diese verrückte Zeit doch auch was gutes.
KSCam 27.03.2020 | 22:18
Ja, aber stellen Sie sich darauf ein dass Sie für diese 12 mal 1300 € Rente, die Sie zusätzlich zu den 33.000 € Bruttolohn haben, im nächsten Jahr auch einen größeren Betrag an Steuern abdrücken dürfen. Aber unterm Strich dürfte es sich dennoch rechnen. Mancher profitiert sicherlich von diesem Gesetz.
Laikaam 28.03.2020 | 10:02
Warum bezieht sich die erhöhte Hinzuverdienstgreneze nicht auch auf Bezieher/innen von Hinterbliebenenrenten?
KSCam 28.03.2020 | 10:55
Das müssen Sie schon die fragen, die dieses Gesetz "in aller Eile" auf den Weg gebracht haben.
Logikam 28.03.2020 | 15:42
Laika schrieb

Warum bezieht sich die erhöhte Hinzuverdienstgreneze nicht auch auf Bezieher/innen von Hinterbliebenenrenten?

Weil das in der Regel ältere Hinterbliebene sind, also die aktuelle Risikogruppe, die sich selbst nicht durch Mehrarbeit in Verbindung mit Kontakt zu anderen Menschen in Gefahr bringen sollen. Finde ich sehr logisch!
obiter dictumam 01.04.2020 | 16:56
Blöd ist es jetzt übrigens für all diejenigen, die eine Flexi-Rente gewählt haben und dann Krankengeld beziehen. Dürften dann jetzt 2020 fast alle einen Vollrentenanspruch haben, der den KG Anspruch rückwirkend beseitigt... Da hilft nur 99% Wunschteilrente, wer das Problem hat und frühzeitig erkennt... :-)
****am 01.04.2020 | 20:34
Leute, was muss man für einen Stoff rauchen um so etwas zu glauben? Habe bis dato nicht gehört das Corona auch das Hirn angreift.
Erst schauen http://www.portal-sozialpolitik.de/index.php?page=COVID_19_Geset… dann sich äußern :-) Die Reihenfolge ist deutlich sinnvoller!
Hallo Tip, ich habe schon vorher geschaut, aber auch genau gelesen. Lt. Gesetzesentwurf soll diese Regelung für einen ganz speziellen Personenkreis gelten, nämlich "die im medizinischen Bereich mit ihrer Arbeitskraft Unterstützung leisten wollen", also jene die u.U. bei einer weiteren Ausweitung der Corona-Krise bei der Behandlung und Pflege von Infizierten benötigt werden gelten und damit auch ihre Gesundheit aufs Spiel setzen. Die anderen Rentner, die nicht im medizinischen Bereiche arbeiten und noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben, sollen davon zu Recht nicht profitieren. Also Tip keine falschen Hoffnungen wecken
Immer noch der Meinung?
Hallo obiter Dictum, wenn der erste Entwurf so gekommen wäre, wäre es meiner Meinung nach i. O. gewesen, aber leider hat der Gesetzgeber anders entschieden. Nun nehmen diese Rentner denjenigen, die jetzt durch die Corona-Krise evtl. arbeitslos werden oder in Kurzarbeit müssen, noch die Arbeitsplätze weg bis Ende des Jahres. Hoffentlich bleibt wenigstens die Befristung bis 31.12.2020. Und bitte jetzt nicht wieder das Gejammer von den ach so armen Rentnern, die unbedingt noch ein paar Euro hinzuverdienen müssen. Noch einen schönen Abend
Obiter Dictumam 04.04.2020 | 06:49
**** schrieb

Leute, was muss man für einen Stoff rauchen um so etwas zu glauben?

Habe bis dato nicht gehört das Corona auch das Hirn angreift. [/quote]

Erst schauen

http://www.portal-sozialpolitik.de/index.php?page=COVID_19_Gesetzgebung

dann sich äußern :-)

Die Reihenfolge ist deutlich sinnvoller![/quote]

Hallo Tip,

ich habe schon vorher geschaut, aber auch genau gelesen.

Lt. Gesetzesentwurf soll diese Regelung für einen ganz speziellen Personenkreis gelten, nämlich "die im medizinischen Bereich mit ihrer Arbeitskraft Unterstützung leisten wollen", also jene die u.U. bei einer weiteren Ausweitung der Corona-Krise bei der Behandlung und Pflege von Infizierten benötigt werden gelten und damit auch ihre Gesundheit aufs Spiel setzen.

Die anderen Rentner, die nicht im medizinischen Bereiche arbeiten und noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben, sollen davon zu Recht nicht profitieren.

Also Tip keine falschen Hoffnungen wecken[/quote]

Immer noch der Meinung?[/quote]

Hallo obiter Dictum,

wenn der erste Entwurf so gekommen wäre, wäre es meiner Meinung nach i. O. gewesen, aber leider hat der Gesetzgeber anders entschieden.

Nun nehmen diese Rentner denjenigen, die jetzt durch die Corona-Krise evtl. arbeitslos werden oder in Kurzarbeit müssen, noch die Arbeitsplätze weg bis Ende des Jahres.

Hoffentlich bleibt wenigstens die Befristung bis 31.12.2020.

Und bitte jetzt nicht wieder das Gejammer von den ach so armen Rentnern, die unbedingt noch ein paar Euro hinzuverdienen müssen.

Noch einen schönen Abend

Erst schauen http://www.portal-sozialpolitik.de/index.php?page=COVID_19_Geset… dann sich äußern :-) Die Reihenfolge ist deutlich sinnvoller!
Hallo Tip, ich habe schon vorher geschaut, aber auch genau gelesen. Lt. Gesetzesentwurf soll diese Regelung für einen ganz speziellen Personenkreis gelten, nämlich "die im medizinischen Bereich mit ihrer Arbeitskraft Unterstützung leisten wollen", also jene die u.U. bei einer weiteren Ausweitung der Corona-Krise bei der Behandlung und Pflege von Infizierten benötigt werden gelten und damit auch ihre Gesundheit aufs Spiel setzen. Die anderen Rentner, die nicht im medizinischen Bereiche arbeiten und noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben, sollen davon zu Recht nicht profitieren. Also Tip keine falschen Hoffnungen wecken
Immer noch der Meinung?
Hallo obiter Dictum, wenn der erste Entwurf so gekommen wäre, wäre es meiner Meinung nach i. O. gewesen, aber leider hat der Gesetzgeber anders entschieden. Nun nehmen diese Rentner denjenigen, die jetzt durch die Corona-Krise evtl. arbeitslos werden oder in Kurzarbeit müssen, noch die Arbeitsplätze weg bis Ende des Jahres. Hoffentlich bleibt wenigstens die Befristung bis 31.12.2020. Und bitte jetzt nicht wieder das Gejammer von den ach so armen Rentnern, die unbedingt noch ein paar Euro hinzuverdienen müssen. Noch einen schönen Abend
Es gab während der 5 Tagen des Gesetzgebungsverfahrens nur DIESE eine Version des Entwurfes, daran wurde nichts geändert.
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