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Experten-Antwort

neue Mütterente- zählt die auch für Ehemann

von fragende03.02.2014 | 21:40
1620 Ansichten
7 Antworten
Hallo, habe gehört, dass wenn die neue Mütterente kommt, von dieser auch der Ehemann profitiert. Mein Fall: habe 2 Kinder VOR 1992 bekommen. Also würde ich ja jetzt pro Kind 1 Punkt mehr bekommen. Ich bin geschieden seid 2001. ich bekomme Erwerbsminderungsrente seid 2009. Würde meine Rente jetzt neu berechnet werden und würde mein Ex auch von den Mehrpunkten profitieren? Danke für Antworten

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.02.2014 | 11:39

Hallo fragende,

ich möchte auf die gegebenen Antworten von W+lfgang und KSC verweisen.

6 Antworten

W*lfgangam 03.02.2014 | 22:35
Hallo fragende, zunächst profitiert der Ex nicht direkt von der Anhebung der Bewertung der Erziehungszeiten, die in der Ehezeit liegen. Natürlich haben Sie damit einen Mehrwert, der zum Zeitpunkt der Scheidung/des Versorgungsausgleichs nicht in den Ausgleich eingeflossen ist und sich nun auf Ihre Rente auswirkt (sofern das Gesetz so kommt). Bei allein 2 Kindern in der Ehezeit könnte man jedem Ex-Mann raten, den Versorgungsausgleich neu rechnen zu lassen - der Grenzbetrag für das neue Urteil/richtiger, den neuen Beschluss wird erreicht werden - und er profitiert. Aber, da bei Alt-Scheidungen (vor 2009) grundsätzliche die gesamte Versorgungssituation neu aufgedröselt wird, kann das für den Ex auch ein Bumerang werden - dann, wenn seine vormals mickrig übertragene betriebliche Altersversorgung nun deutliche höher zum Ausgleich führt, zugunsten der Ex-Frau wirkt. Das aufzuschlüsseln, kann kein DRV-Berater leisten. Versierte Anwälte können zu diesem Teil/betriebliche Altersversorgung wesentlich mehr beisteuern/berechnen - den fehlenden DRV-Teil hohlen sie sich dann von den DRV-Beratern ;-) Aber, einmal die Abänderung (Neuberechnung) des Versorgungsausgleich angestoßen übers Familiengericht, rollt der - zu Gunsten, zu Lasten beider Beteiligten. Gruß w.
KSCam 03.02.2014 | 23:42
Und egal was rauskommt, der / die Anwälte verdienen auf jeden Fall. Könnte also sein, dass der der die Überprüfung anstößt ein gewaltiges Eigentor erzielt. Dieses Risiko kann jedoch die DRV nicht beurteilen - zumal der Berater, der den einen Partner berät aus Datenschutzgründen nichts über die Rentensituation des anderen sagen darf.
W*lfgangam 04.02.2014 | 00:02
KSC schrieb

Und egal was rauskommt, der / die Anwälte verdienen auf jeden Fall.

Könnte also sein, dass der der die Überprüfung anstößt ein gewaltiges Eigentor erzielt.

Dieses Risiko kann jedoch die DRV nicht beurteilen - zumal der Berater, der den einen Partner berät aus Datenschutzgründen nichts über die Rentensituation des anderen sagen darf.

Nabend KSC, ...nichts sagen darf, ist richtig. Pauschal/hypothetisch geht immer. Und die Rentensituation des/der Anderen auseinander genommen - hm, man wertet immer nur die Unterlagen des Vorlegenden/damit auch des Anderen aus ...blöd, wenn das beide Seiten sind ;-) Gruß w. PS: Familiengericht allein zur Abänderung braucht keinen Anwalt - der wird nur in 'kribbligen' Fällen erforderlich (da halt auch mich raus).
Kolaam 04.02.2014 | 06:59
W*lfgang schrieb

Nabend KSC,

...nichts sagen darf, ist richtig. Pauschal/hypothetisch geht immer. Und die Rentensituation des/der Anderen auseinander genommen - hm, man wertet immer nur die Unterlagen des Vorlegenden/damit auch des Anderen aus ...blöd, wenn das beide Seiten sind ;-)

Gruß

w.

PS: Familiengericht allein zur Abänderung braucht keinen Anwalt - der wird nur in 'kribbligen' Fällen erforderlich (da halt auch mich raus).

- zumal der Berater, der den einen Partner berät aus Datenschutzgründen nichts über die Rentensituation des anderen sagen darf.
Nabend KSC, ...nichts sagen darf, ist richtig. Pauschal/hypothetisch geht immer. Und die Rentensituation des/der Anderen auseinander genommen - hm, man wertet immer nur die Unterlagen des Vorlegenden/damit auch des Anderen aus ...blöd, wenn das beide Seiten sind ;-) Gruß w. PS: Familiengericht allein zur Abänderung braucht keinen Anwalt - der wird nur in 'kribbligen' Fällen erforderlich (da halt auch mich raus).
Unter Umständen haben beide den Profit. Eine prüfung kann auch wegen der Krankenkasse sinnvoll sein.
fragendeam 04.02.2014 | 14:09
Vielen Dank an alle!!!!!!!!!!!!!! Kurz um: Auch wenn ich alleine die Jungs großgezogen habe ( mein Ex war zeitlang auf Montage und später waren wir sehr sehr lange getrennt) kann es sein , dass er davon profetiert....... Gerecht??? Naja abwarten.
Hansam 13.02.2014 | 09:41
Ja, gerecht! Jetzt holt sich der Mann mal was ihm zusteht, so wie sich die EX vorher geholt hat was ihr zusteht und der Depp von quasi Null anfangen musste. Es wird mir eine Freude sein den Antrag zu stellen. Nachteile habe ich nicht zu erwarten, da Betriebsrente etc. schon nach den neuen Richtlinien geteilt wurde. Es wird mir ein Fest sein......
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