Hallo fragende,
ich möchte auf die gegebenen Antworten von W+lfgang und KSC verweisen.
Und egal was rauskommt, der / die Anwälte verdienen auf jeden Fall.
Könnte also sein, dass der der die Überprüfung anstößt ein gewaltiges Eigentor erzielt.
Dieses Risiko kann jedoch die DRV nicht beurteilen - zumal der Berater, der den einen Partner berät aus Datenschutzgründen nichts über die Rentensituation des anderen sagen darf.
Nabend KSC,
...nichts sagen darf, ist richtig. Pauschal/hypothetisch geht immer. Und die Rentensituation des/der Anderen auseinander genommen - hm, man wertet immer nur die Unterlagen des Vorlegenden/damit auch des Anderen aus ...blöd, wenn das beide Seiten sind ;-)
Gruß
w.
PS: Familiengericht allein zur Abänderung braucht keinen Anwalt - der wird nur in 'kribbligen' Fällen erforderlich (da halt auch mich raus).
Unter Umständen haben beide den Profit. Eine prüfung kann auch wegen der Krankenkasse sinnvoll sein.- zumal der Berater, der den einen Partner berät aus Datenschutzgründen nichts über die Rentensituation des anderen sagen darf.Nabend KSC, ...nichts sagen darf, ist richtig. Pauschal/hypothetisch geht immer. Und die Rentensituation des/der Anderen auseinander genommen - hm, man wertet immer nur die Unterlagen des Vorlegenden/damit auch des Anderen aus ...blöd, wenn das beide Seiten sind ;-) Gruß w. PS: Familiengericht allein zur Abänderung braucht keinen Anwalt - der wird nur in 'kribbligen' Fällen erforderlich (da halt auch mich raus).
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