Hallo Engele1000,
im Vorfeld zu sagen, ob Ihre Rente wegen voller Erwerbsminderung ganz wegfällt oder nur gekürzt gezahlt wird, wenn Sie eine Beschäftigung aufnehmen, geht nicht.
Eine medizinische Entscheidung durch die Deutsche Rentenversicherung kann erst dann erfolgen, wenn Sie die Beschäftigung tatsächlich aufgenommen und Sie es auch der Deutschen Rentenversicherung mitgeteilt haben.
Erst dann wird durch die Deutsche Rentenversicherung geprüft, ob die medizinischen Voraussetzungen, die zur Bewilligung der vollen Erwerbsminderungsrente geführt hat, noch erfüllt sind.
Wenn feststeht, dass die volle Erwerbsminderung noch vorhanden ist, wird der Hinzuverdienst überprüft. Hierzu wird auf den folgenden LINK verwiesen:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/04_in_der_rente/02_hinzuverdienstgrenzen/00_hinzuverdienstgrenzen_node.html