Hallo Haupt,
die 25% Pauschalkürzung sind dazu da, um ein fingiertes Nettoeinkommen der Kapitaleinkünfte abzubilden.
Sofern die pauschalierten Nettoeinkünfte den zulässigen Freibetrag überschreiten, werden 40% des über dem Freibetrag liegenden Einkommens auf die Witwenrente angerechnet.
Die pauschale Nettoisierung dient der Verwaltungsvereinfachung und bildet einen Pauschalabzug für ihre möglichen Abgaben (hier Steuern) nach. Ihre tats. Abgaben können etwas höher oder etwas niedriger liegen.