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Experten-Antwort

Neue Witwenrente Abzug Kapitalerträge

von Haupt07.02.2024 | 21:03
4811 Ansichten
4 Antworten
Guten Tag, was bedeutet grundsätzlich wird bei einer neuen Witwenrente 25 Prozent von Kapitalerträgen abgezogen. Heißt das die normal Kapitalertragssteuer von 25 % plus Soli wird abgezogen und dann wird einen danach noch einmal 25% von der Witwenrente abgezogen? Beispiel bei 10000 Euro Kapitalerträge ca. -25% und dann noch mal -25% Der Kapitalgewinn Freibetrag von 1000 Euro darf wird ja bei Witwenrente nicht angerührt oder? Vielen Dank für Ihre Antwort

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.02.2024 | 11:50

Hallo Haupt,

 

die 25% Pauschalkürzung sind dazu da, um ein fingiertes Nettoeinkommen der Kapitaleinkünfte abzubilden.

Sofern die pauschalierten Nettoeinkünfte den zulässigen Freibetrag überschreiten, werden 40% des über dem Freibetrag liegenden Einkommens auf die Witwenrente angerechnet.

 

Die pauschale Nettoisierung dient der Verwaltungsvereinfachung und bildet einen Pauschalabzug für ihre möglichen Abgaben (hier Steuern) nach. Ihre tats. Abgaben können etwas höher oder etwas niedriger liegen.

3 Antworten

...am 07.02.2024 | 22:28
Nutzen Sie folgenden Rechner und lesen Sie die bei den Fragezeichen hinterlegten Hinweise: https://www.smart-rechner.de/witwenrente/rechner.php… "Geben Sie bitte als Witwe bzw. Witwer die Höhe der monatlichen Einkünfte aus Kapitalvermögen nach Abzug des Sparerpauschbetrags in Höhe von derzeit 1 000 €, also monatlich 83,33 € an."
Witweam 08.02.2024 | 14:01
Hallo, wenn Sie entsprechende Kapitaleinkünfte, hier in dem Fall angenomme 10.000 € (z.B. aus Aktien, Fonds, etc.) haben, erhalten Sie z.B. eine Steuerbescheinigung über die Bank, dort ist der Freibetrag i.d.R. schon verrechnet oder sichtbar, angegeben sind die tatsächlichen Kapitaleinkünfte (vorher wurden bei einem Depot schon die Steuer einbehalten). DIe DRV zieht von den auf der Steuerbescheinigung z.B. ausgewiesenen 10.000 Gewinn aus Aktien 25 % ab, sind dann 7.500 € und diese werden auf 12 Monate aufgeteilt und somit werden 625 € an monatlichen Einnahmen angesetzt. Wie die Hinterbliebenenrente mit weiteren Einkünften berechnet wird, finden Sie hier https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… - auf Seite 30/31 finden Sie ein Berechnungsbeispiel
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