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Experten-Antwort

Neue zusätzliche Erkrankung bei voller EMR

von Cork13.06.2017 | 11:14
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20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, während mein EMR Verlängerungsantrag in Bearbeitung war, wurde bei mir eine weitere zusätzliche Erkrankung diagnostiziert. Ich habe den Befundbericht an die DRV geschickt. Zwei Tage später habe ich meine weitere drei Jahre EMR Verlängerung erhalten. Somit ist die jetzige ernsthafte Erkrankung gar nicht berücksichtigt worden (hat sich überschnitten). Es hätte ja eventuell eine EMR auf unbestimmte Zeit werden können. Was könnte/sollte man in einem solchen Fall tun? Abwarten bis zum nächsten Verlängerungsantrag oder Widerspruch einlegen? Grüße Cork

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Cork,

gegen die Befristung der Rente können Sie natürlich Widerspruch einlegen, wobei anzumerken ist, dass EM-Renten (grundsätzlich) zu befristen sind. Das steht so ausdrücklich im Gesetz.

Die Entscheidung, ob Sie Widerspruch einlegen, kann Ihnen in diesem Forum wohl niemand abnehmen. Der neue Befundbericht liegt der DRV vor und wird daher beim nächsten Weitergewährungsantrag berücksichtigt. Ob die Berücksichtigung der zusätzlichen Erkrankung andererseits dazu führt, dass Ihnen eine Rente auf Dauer zugesprochen wird, ist ungewiss.

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19 Antworten

SuchenUndFragenam 13.06.2017 | 11:21
Ich würde mir den Streß mit dem Widerspruch nicht antun und auf den nächsten Verlängerungsantrag warten. An der Höhe der Rente ändert sich ja nichts, und auch Renten auf "unbestimmte Zeit" können von Zeit zu Zeit überprüft werden...
dfdfam 13.06.2017 | 11:22
Wenn Sie sich für auf Dauer erwerbsgemindert halten und keine Hoffnung mehr auf Besserung der eigenen Erwerbsfähigkeit haben, k ö n n e n Sie Ihren Widerspruch entsprechend schriftlich begründen.
Corkam 13.06.2017 | 13:44
Vielen Dank für die nützlichen Tipps und Ratschläge. Beste Grüße Cork
W*lfgangam 13.06.2017 | 19:57
Hallo Cork, fragen Sie einfach formlos nach (also nicht als Widerspruch), ob die "zusätzlich eingereichten Befunde, die sich mit der Bescheiderteilung offenbar überschnitten haben, noch Einfluss auf die Entscheidung haben". So 'verschwindet' das nicht einfach in den Akten und ist noch auszuwerten ...was eigentlich bei gewissenhafter Sachbearbeitung sowieso geschehen sollte, auch wenn bei bereits abgeschlossener Bearbeitung da so eine kleine Ader am Hals schwellen könnte ;-) Gruß w.
=//=am 14.06.2017 | 12:52
Zitat von Unwissende anzeigenausblenden
fragen Sie einfach formlos nach (also nicht als Widerspruch)
Und welchen Vorteil hat eine formlose Nachfrage gegenüber einem Widerspruch? Ich sehe nur einen Nachteil: Der Bescheid wird derweil bindend und dadurch wird mir der Rechtsweg verschlossen.
Wenn die Rechtsmittelfrist nach 1 Monat verstrichen ist, können Sie jederzeit einen Antrag auf Überprüfung des Bescheides nach § 44 SGB X stellen. Das ist völlig problemlos. Begründung schreiben Sie wie bei einem Widerspruch.
Unwissendeam 14.06.2017 | 14:49
Zitat von =//= anzeigenausblenden
Sehr sinnvoll! Ich setzte also zuerst mein formloses Schreiben an die Rentenversicherung auf und verfasse nach Ablauf der Widerspruchsfrist ein weiteres Schreiben in Form eines Überprüfungsantrags mit derselben Intention und damit wohl auch mehr oder weniger demselben Inhalt. Statt eines einzigen Schreibens (Widerspruch) verfasse ich also zwei Schreiben. Also doppelte Arbeit. Wo liegt denn da der Vorteil, nach dem ich gefragt habe? Auch bei dieser Aussage haben Sie wohl meine Frage völlig aus den Augen verloren. Sie lautete: Wo liegt der Vorteil gegenüber einem Widerspruch? Wenn Sie einen Überprüfungsantrag stellen, den Sie genauso begründen, wie einen Widerspruch, dann ergibt sich insoweit ganz offensichtlich kein Vorteil gegenüber einem Widerspruch! Ich kann allerdings einen weiteren klaren Nachteil bei dem von Ihnen vorgeschlagenen Überprüfungsantrag erkennen: Die Rechtsposition in einem Überprüfungsverfahren ist deutlich schwächer als in einem Rechtsbehelfsverfahren!
Unwissendeam 16.06.2017 | 08:36
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Also doch ein Widerspruch! Jetzt beißt sich die Katze also in den Schwanz! Und sollte der Rentenversicherungsträger Zweifel haben, ob es sich um eine Anfrage handelt oder einen Widerspruch, wird er wohl direkt nachfragen und das ganze nicht im Dunkeln lassen. Dann teile ich ihm mit, dass es ein Widerspruch ist, oder nicht? Diese weitere Mitteilung könnte ich mir sparen, wenn ich meine formlose Anfrage gleich als Widerspruch deklariere. Kostet mich überhaupt nichts. Es bleibt dabei: Ein Vorteil, das ganze als zweifelhafte Anfrage zu formulieren, ergibt sich nicht. Stimmt. Ich helfe damit jedem betriebsblinden, ignoranten oder unwissenden Sachbearbeiter (der nicht rafft, dass er nachfragen muss, ob es sich um einen Widerspruch handelt), seinen Arbeitsablauf zu verkürzen. Zumindest vorübergehend. Dem wissenden und gewissenhaft arbeitenden Sachbearbeiter helfe ich hingegen nicht. Den zwinge ich vielmehr zu einer Nachfrage, bevor er dann weiterarbeiten kann. Mein eigener Arbeitsablauf wird ebenfalls nicht kürzer (s. o.). Warum bzw. wie das ganze zu einer "Entschleunigung" beitragen soll, verstehe ich allerdings nicht. Müssen Widersprüche im Gegensatz zu formlosen Anfragen beschleunigt bearbeitet werden? Würde es mir einen Vorteil bringen, wenn meine Anfrage langsamer (= entschleunigt) bearbeitet wird? Ich weiß nicht wie Sie es sehen, lieber W*lfgang, aber ich bekomme lieber eine zeitnahe Antwort. Meine Ausgangsfrage bleibt also offen: Wo liegt der Vorteil? Tolle Antwort! Erst geben Sie Tipps, wie man vorgehen soll, und wenn jemand diese Tipps hinterfragt, versuchen Sie, ihn abzuwürgen? Wer gerne kritisiert und hinterfragt, sollte auch selbst Kritik oder Nachfragen akzeptieren können!
Genervteram 16.06.2017 | 13:20
Zitat von Unwissende anzeigenausblenden
... diese 'Nachfrage' wäre im Zweifelsfall als Widerspruch zu werten ...
Also doch ein Widerspruch! Jetzt beißt sich die Katze also in den Schwanz! Und sollte der Rentenversicherungsträger Zweifel haben, ob es sich um eine Anfrage handelt oder einen Widerspruch, wird er wohl direkt nachfragen und das ganze nicht im Dunkeln lassen. Dann teile ich ihm mit, dass es ein Widerspruch ist, oder nicht? Diese weitere Mitteilung könnte ich mir sparen, wenn ich meine formlose Anfrage gleich als Widerspruch deklariere. Kostet mich überhaupt nichts. Es bleibt dabei: Ein Vorteil, das ganze als zweifelhafte Anfrage zu formulieren, ergibt sich nicht. Stimmt. Ich helfe damit jedem betriebsblinden, ignoranten oder unwissenden Sachbearbeiter (der nicht rafft, dass er nachfragen muss, ob es sich um einen Widerspruch handelt), seinen Arbeitsablauf zu verkürzen. Zumindest vorübergehend. Dem wissenden und gewissenhaft arbeitenden Sachbearbeiter helfe ich hingegen nicht. Den zwinge ich vielmehr zu einer Nachfrage, bevor er dann weiterarbeiten kann. Mein eigener Arbeitsablauf wird ebenfalls nicht kürzer (s. o.). Warum bzw. wie das ganze zu einer "Entschleunigung" beitragen soll, verstehe ich allerdings nicht. Müssen Widersprüche im Gegensatz zu formlosen Anfragen beschleunigt bearbeitet werden? Würde es mir einen Vorteil bringen, wenn meine Anfrage langsamer (= entschleunigt) bearbeitet wird? Ich weiß nicht wie Sie es sehen, lieber W*lfgang, aber ich bekomme lieber eine zeitnahe Antwort. Meine Ausgangsfrage bleibt also offen: Wo liegt der Vorteil? Tolle Antwort! Erst geben Sie Tipps, wie man vorgehen soll, und wenn jemand diese Tipps hinterfragt, versuchen Sie, ihn abzuwürgen? Wer gerne kritisiert und hinterfragt, sollte auch selbst Kritik oder Nachfragen akzeptieren können!
Haben Sie sich jetzt genug ausgeheult? Schreiben Sie einen Widerspruch oder bitten Sie um Überprüfung der EM-Rente aufgrund des neuen Sachverhalts. Beides führt letztendlich zum gleichen Ergebnis. Sie können natürlich auch weiter im Forum rummeckern, eine andere Anwort auf Ihre Bagatellfrage werden Sie nicht erhalten!
Genervteram 16.06.2017 | 13:22
Zitat von Unwissende anzeigenausblenden
... diese 'Nachfrage' wäre im Zweifelsfall als Widerspruch zu werten ...
Also doch ein Widerspruch! Jetzt beißt sich die Katze also in den Schwanz! Und sollte der Rentenversicherungsträger Zweifel haben, ob es sich um eine Anfrage handelt oder einen Widerspruch, wird er wohl direkt nachfragen und das ganze nicht im Dunkeln lassen. Dann teile ich ihm mit, dass es ein Widerspruch ist, oder nicht? Diese weitere Mitteilung könnte ich mir sparen, wenn ich meine formlose Anfrage gleich als Widerspruch deklariere. Kostet mich überhaupt nichts. Es bleibt dabei: Ein Vorteil, das ganze als zweifelhafte Anfrage zu formulieren, ergibt sich nicht. Stimmt. Ich helfe damit jedem betriebsblinden, ignoranten oder unwissenden Sachbearbeiter (der nicht rafft, dass er nachfragen muss, ob es sich um einen Widerspruch handelt), seinen Arbeitsablauf zu verkürzen. Zumindest vorübergehend. Dem wissenden und gewissenhaft arbeitenden Sachbearbeiter helfe ich hingegen nicht. Den zwinge ich vielmehr zu einer Nachfrage, bevor er dann weiterarbeiten kann. Mein eigener Arbeitsablauf wird ebenfalls nicht kürzer (s. o.). Warum bzw. wie das ganze zu einer "Entschleunigung" beitragen soll, verstehe ich allerdings nicht. Müssen Widersprüche im Gegensatz zu formlosen Anfragen beschleunigt bearbeitet werden? Würde es mir einen Vorteil bringen, wenn meine Anfrage langsamer (= entschleunigt) bearbeitet wird? Ich weiß nicht wie Sie es sehen, lieber W*lfgang, aber ich bekomme lieber eine zeitnahe Antwort. Meine Ausgangsfrage bleibt also offen: Wo liegt der Vorteil? Tolle Antwort! Erst geben Sie Tipps, wie man vorgehen soll, und wenn jemand diese Tipps hinterfragt, versuchen Sie, ihn abzuwürgen? Wer gerne kritisiert und hinterfragt, sollte auch selbst Kritik oder Nachfragen akzeptieren können!
Haben Sie sich jetzt genug ausgeheult? Schreiben Sie einen Widerspruch oder bitten Sie um Überprüfung der EM-Rente aufgrund des neuen Sachverhalts. Beides führt letztendlich zum gleichen Ergebnis. Sie können natürlich auch weiter im Forum rummeckern, eine andere Anwort auf Ihre Bagatellfrage werden Sie nicht erhalten!
Unwissendeam 16.06.2017 | 13:42
Zitat von Genervter anzeigenausblenden
Genervter schrieb

... diese 'Nachfrage' wäre im Zweifelsfall als Widerspruch zu werten ...

[/quote]

Also doch ein Widerspruch! Jetzt beißt sich die Katze also in den Schwanz!

Und sollte der Rentenversicherungsträger Zweifel haben, ob es sich um eine Anfrage handelt oder einen Widerspruch, wird er wohl direkt nachfragen und das ganze nicht im Dunkeln lassen. Dann teile ich ihm mit, dass es ein Widerspruch ist, oder nicht? Diese weitere Mitteilung könnte ich mir sparen, wenn ich meine formlose Anfrage gleich als Widerspruch deklariere. Kostet mich überhaupt nichts.

Es bleibt dabei: Ein Vorteil, das ganze als zweifelhafte Anfrage zu formulieren, ergibt sich nicht.

Stimmt. Ich helfe damit jedem betriebsblinden, ignoranten oder unwissenden Sachbearbeiter (der nicht rafft, dass er nachfragen muss, ob es sich um einen Widerspruch handelt), seinen Arbeitsablauf zu verkürzen. Zumindest vorübergehend. Dem wissenden und gewissenhaft arbeitenden Sachbearbeiter helfe ich hingegen nicht. Den zwinge ich vielmehr zu einer Nachfrage, bevor er dann weiterarbeiten kann. Mein eigener Arbeitsablauf wird ebenfalls nicht kürzer (s. o.).

Warum bzw. wie das ganze zu einer "Entschleunigung" beitragen soll, verstehe ich allerdings nicht. Müssen Widersprüche im Gegensatz zu formlosen Anfragen beschleunigt bearbeitet werden? Würde es mir einen Vorteil bringen, wenn meine Anfrage langsamer (= entschleunigt) bearbeitet wird?

Ich weiß nicht wie Sie es sehen, lieber W*lfgang, aber ich bekomme lieber eine zeitnahe Antwort.

Meine Ausgangsfrage bleibt also offen: Wo liegt der Vorteil?

Tolle Antwort! Erst geben Sie Tipps, wie man vorgehen soll, und wenn jemand diese Tipps hinterfragt, versuchen Sie, ihn abzuwürgen?

Wer gerne kritisiert und hinterfragt, sollte auch selbst Kritik oder Nachfragen akzeptieren können!

[/quote]

Haben Sie sich jetzt genug ausgeheult?

Schreiben Sie einen Widerspruch oder bitten Sie um Überprüfung der EM-Rente aufgrund des neuen Sachverhalts.

Beides führt letztendlich zum gleichen Ergebnis.

Sie können natürlich auch weiter im Forum rummeckern, eine andere Anwort auf Ihre Bagatellfrage werden Sie nicht erhalten!

Wenn Sie sich gestört fühlen, dann schalten Sie doch einfach Ihren Computer aus. Vielleicht sind Sie dann ja kein "Genervter" mehr!
Corkam 16.06.2017 | 13:40
Hallo Leute, bleibt cool und seit nett zueinander. Ich war der Jenige der die Frage gestellt hat. Ich werde die Füße still halten und bis zum nächsten Weitergewährungsantrag abwarten. Nochmals Danke an Alle. Das Glück beginnt, wo man die Zeit vergisst. Grüße Cork
Unwissendeam 19.06.2017 | 08:35
Ach so, das darf man nicht. Steht wahrscheinlich so im Gesetz. Deswegen machen wir auch so weiter, Anus!
W*lfgangam 19.06.2017 | 21:57
Zitat von Unwissende anzeigenausblenden
Hallo Unwissende, ja, ich sehe ZUERST das Positive ...und Sie lassen sich mit jedem kleines Piekser ob Ihrer 'Gefühle' zum Negativen hinreißen - sicher, kann Frau so machen, macht Sie dann aber mit der eigenen verinnerlichten Gefühlswelt alleine aus/jetzt fang ich an zu toben, ohne noch das Wesentliche/Logische zu erfassen, was Ihnen bereits mehrfach hier mitgeteilt worden ist. Gruß w. ...ohne Smiley - Sie haben wohl ein (vermeintlich tieferes) Problem/Abneigung gegen nicht für _Sie_ zufriedenstellende Antworten in nur einem Forum (ohne verbindliche Aussage-, gar Rechtskraft/dafür ist der schr. Kontakt zur DRV erforderlich!), was man im Forum nicht klären kann. Seisdrum, damit soll es für mich zu der Ausgangsfrage hier beendet sein! Machen Sie einfach auch mal auf 'Sonne' :-)
Unwissendeam 20.06.2017 | 07:08
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Mensch W*lfgang, Sie schreiben ja schon wieder! Obwohl Sie versprochen hatten, sich bedeckt zu halten. Deja-vu! Irgendetwas lässt Ihnen wohl trotz Ihrer ach so POSITIVEN Einstellung keine Ruhe... Upps, jetzt muss ich aber aufpassen, was ich schreibe. Sonst bröckelt hinterher noch Ihre schöne Fassade. Also sehe es jetzt mal POSITIV (wie von Dr. W*lfgang Freud empfohlen - Danke auch für die tolle Analyse meiner weiblichen Gefühlswelt! Sie sind halt ein echter Frauenversteher!) und bedanke mich für den weiteren Beitrag "ohne Smiley" und doch mit Smiley. Keine Sorge, ich habe jetzt ENDLICH das Wesentliche erfasst: Ihr Tipp, man solle formlos nachfragen, war ausschließlich für den User "Anus"! P.S.: Können Sie mir noch erklären, wie man die Smileys in die Antworten bekommt? Sie wissen doch, dass ich eine Frau und daher technisch völlig unbegabt bin. Ich würde das mit den Smileys auch so gerne können, um POSITIVER zu wirken. *Heul!*
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