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Experten-Antwort

neuer Arbeit

von krissi12.10.2022 | 11:58
91 Ansichten
5 Antworten
Ich habe die Wiedereingliederung beim alten Arbeitgeber abgebrochen. War vorher auf Reha. Ich würde gern bei einem neuen Arbeitgeber ohne Wiedereingliederung beginnen. Ist das möglich? Bin noch wegen mittelgradiger Depression krankgeschrieben, weil ich nicht zu meinem Arbeitgeber zurück kann, da ich dort nicht in Ruhe arbeiten kann. Mobbingkonflikt den ich nicht beweisen kann. Ich will mich gern gesund schreiben lassen, weil ich mir die neue Arbeitsstelle zutraue und gern wieder arbeiten möchte. Meine Situation wird sich laut meinem Therapeut auch positiv verändern wenn ich endlich diesen Arbeitgeber los bin, da dies der Auslöser des Problems ist. Ist das Ganze so umzetzbar?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.10.2022 | 14:31

Hallo krissi!

Eine Wiedereingliederung ist nicht zwingend erforderlich, sofern Sie und Ihr behandelnder Arzt dies nicht für erforderlich halten. Insofern steht der Aufnahme einer neuen Beschäftigung seitens des Rententrägers nicht entgegen.

4 Antworten

Schadeam 12.10.2022 | 13:03
ja
krissiam 12.10.2022 | 15:34
Dies gilt auch wenn mir mein Arzt eine Endbescheinigung der Krankmeldung ausstellt?
Abschlägeam 12.10.2022 | 16:41
Vorsicht! Die Beendigung der AU beendet nicht das noch bestehende (?) Arbeitsverhältnis bei dem alten Arbeitgeber. Wenn der Arbeitsvertrag also noch nicht ordnungsgemäß beendet wurde, kann nicht bei einem neuen Arbeitgeber einfach angefangen werden zu arbeiten. Ob mit oder ohne Wiedereingliederung. Ansonsten viel Erfolg für die neue Tätigkeit, aber lassen Sie sich zumindest am Anfang von Ihrer Therapeutin weiter begleiten, um evtl. auftretende Krisensituationen (die auch bei einem neuen Arbeitgeber auftreten können) direkt zu besprechen. Alles Gute!
Erklärbäram 12.10.2022 | 16:05
Gerade dann. Denn eine Stufenweise Wiedereingliederung findet ja im "Status" der Arbeitsunfähigkeit statt.
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