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Experten-Antwort

neuer freibetrag Grundsicherung

von klaus24.06.2021 | 12:44
120 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, bin 54 jahre, beziehe em rente, minimal über dem gesamtsozialsatz. Habe nur ca. 25 jahre beitragszeit. Die frage ist, kann ich mit einem minijob mit rentenbeitragszahlung die beitragszeit erhöhen um auf die 33 jahre zu kommen und dann bei der altersrente einen anspruch auf grundsicherung mit dem freibetrag zu haben. Danke für antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo klaus,

grundsätzlich zählt auch ein versicherungspflichtiger Minijob bei der Mindestversicherungszeit für die Grundrente mit.

Unter dem nachfolgenden Link finden Sie Informationen zu dem Freibetrag:

https://dejure.org/gesetze/SGB_XII/82a.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Klärungam 24.06.2021 | 12:53
Als Minijobber haben Sie immer die Möglichkeit, eigene Beiträge an die Rentenversicherung abzuführen. Wenn Sie diese Chance nutzen, verwandeln Sie die reine Zurechnungszeit aus der Erwerbsminderungsrente in eine Pflichtbeitragszeit und diese zählt bei den 33 Jahren für die Grundrente mit. Ob Sie dann die Voraussetzungen des 82a SGB XII erfüllen müssen Sie dann ggf. mit dem Sozialamt klären.
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