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Experten-Antwort

Neuer Hinzuverdienst

von Hiob10.10.2011 | 14:56
2012 Ansichten
5 Antworten

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In der Zeitung stand heut bei uns das für Rentner vor 65 sich ab 2012 f. Hinzuverdienst die Grenzen erhöhen. Heisst dass man kan vor 65. Lbj. ab 2012 mehr als 400 Euro verdienen oder meint der Zeitungsbericht das die Altersgrenze steigt und man evtl. über 65. Lbj nur 400 Euro verdienen darf.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hiob,

die Grenze von 400 € für die Altersvollrente ist eine starre Grenze. Diese verändert sich auch 2012 nicht. Wird allerdings diese Grenze überschritten, ist zu prüfen, ob die Altersrente als Teilrente in Höhe von 2/3, 1/2 oder 1/3 zu zahlen ist. Die hierfür maßgebenden individuellen Hinzuverdienstgrenzen bstimmen sich u. a. durch die monatliche Bezugsgöße. Da diese voraussichtlich zum 1.1.2012 steigt, erhöht sich auch die Hinzuverdienstgrenze für die Altersteilrente.

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4 Antworten

FRITZIam 10.10.2011 | 16:18
Hallo BESONDERS DER EXPERTE!!!! So kenne ich das oder habe ich geträumt? ABER BEDENKT ES MUSS ALLES ÜBER DAS FINANZAMT LAUFEN ALSO MELDEN UND DANN JEDES JAHR EINE EINKOMMENSSTEUER ERKLÄRUNG ABGEBEN!!! WIR BRAUCHEN SCHLIESSLICH GELD FÜR DIE ARMEN GRIECHEN,POLEN,FRANZOSEN...........BANKEN, MILIONÄRE, MILIADÄRE, noch was VERGESSEN..............JA BEAMTE! Wer eine Altersrente bezieht, also das 65. Lebensjahr erreicht hat, darf unbegrenzt hinzuverdienen.(HAUT REIN JUNGS und MÄDELS) Es gelten keinerlei Beschränkungen. Auch ist es für diese Altersgruppe völlig unerheblich, welche Art der Altersrente gezahlt wird. Weiterhin muss auch eine Meldung zu einer gesetzlichen Rentenversicherung nicht erfolgen. Bei “Frührentnern”, wie beispielsweise vorzeitiger Altersrente vor dem 65. Lebensjahr oder Rente wegen verminderter Erwerbstätigkeit, wird empfohlen, sich vor Aufnahme einer Tätigkeit mit dem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen. Bei den Auskunfts- und Beratungsstellen kann man sich informieren, ob sich der Hinzuverdienst im Rahmen der zulässigen Grenzwerte bewegt oder aber überschreitet. Weiterhin kann hier in Erfahrung gebracht werden, welche Arten von Einkommen überhaupt als Hinzuverdienst berücksichtigt werden. Zusammenfassung: Die Berechnung des Hinzuverdienstes ist äußerst komplex. Die individuelle Höhe kann deshalb nur vom zuständigen Rentenversicherungsträger berechnet werden. .
Anneam 10.10.2011 | 17:33
Hiob meint vermutlich die Diskussion, die kürzlich von einigen Politikern zum Thema geführt wurde. Aber das ist sicher noch lange nicht spruchreif!
-_-am 10.10.2011 | 18:24
Zitat von FRITZI anzeigenausblenden
Nicht jeder Altersrentner darf unbegrenzt rentenunschädlich hinzuverdienen. Ab 2012 ist auch nicht ausschließlich das 65. Lebensjahr maßgeblich. Es gilt die Regelaltersgrenze, die ab 2012 auch nach Vollendung des 65. Lebensjahres liegen kann. Wie beim Wein kommt es auf den Jahrgang an. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__235.html Die Meldung des Arbeitgebers an die Einzugsstelle hat sehr wohl auch bei Altersrentnern zu erfolgen, denn der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung ist auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze zu entrichten. Nur der Arbeitnehmeranteil des Rentners entfällt. Krankenversicherungspflicht besteht außerdem auch mit dem Arbeitnehmeranteil. Die Arbeitgeber von Beschäftigten, die nach § 5 Abs. 4 SGB 6 versicherungsfrei sind, haben nach § 172 Abs. 1 SGB 6 einen fiktiven Beitragsanteil zu entrichten. Die Beitragshöhen sind dem § 172 Abs. 3 und 3a SGB 6 zu entnehmen. In der Krankenversicherung besteht für Bezieher einer Vollrente wegen Alters Versicherungspflicht, es sei denn, es ergibt sich aus § 6 SGB 5 Versicherungsfreiheit. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
DarkKnight RVam 11.10.2011 | 11:10
Hallo Hiob, ich glaube die anderen Beiträge zu deiner Frage sind ein wenig abgescheift...... Es wird derzeit darüber nachgedacht, den Hinzuverdienst bei den Altersrenten neu zu regeln....dies im Rahmen des Regierungsdialogs Rente. Das Zauberwort lautet dann "Kombirente"! Geplant ist die Einführung einer einzigen Hinzuverdienstgrenze, die sich an dem zuletzt erzielten Bruttoeinkommen orientiert. Wird diese Grenze überschritten, soll eine centgenaue Anrechnung erfolgen und nicht wie bisher ein Teil der Rente wegfallen... Aber dies sind bislang nur Überlegungen.. http://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/regierun…
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