Hallo Vera,
eine Zurechnungszeit wird nicht bei einer Altersrente hinzugerechnet, sondern nur bei Erwerbsminderungsrenten oder ggfs. bei Renten wegen Todes.
Insofern bleibt für Sie nur der Weg über den Überprüfungsantrag und Abwarten bis die Entscheidung des Bundessozialgerichts vorliegt.