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Neues Hinterblienenrecht

von Theo03.08.2008 | 08:06
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Im Internet habe ich den folgenden Artikkel gefunden: Bei neuer Ehe kein Verlust der Witwenrente Viele Witwen und Witwer scheuten sich bisher davor, ihren neuen Lebenspartner zu heiraten. Bei Heirat drohte bisher Totalverlust der Witwenrente. Die bisherige Altersvorsorge, auch Witwenrente wurde sofort mit der standesamtlichen Heirat gestrichen. Nach dem neuen ab 01. Januar 2009 in Kraft tretenden Gesetz bleibt der Anspruch der bisher erworbenen Witwenrente bestehen. Die Ansprüche aus der Witwenrente der vorherigen Ehe entfallen nicht mehr mit einer erneuten Heirat. Durch diese neue gesetzliche Regelung können all diese verwitweten Menschen profitieren. Die bisherige Lebensgemeinschaft kann mit einem Trauschein legal besiegelt werden, ohne dass ein finanzieller Verluste zu erwarten ist. Die gesetzliche Rentenkasse, auch unter Rentenversicherung Bund bekannt, muss die Witwenrente weiterhin zahlen. Tipp: Haben Sie vor baldmöglichst zu heiraten, verschieben Sie den Zeitpunkt unbedingt auf das Jahr 2009. Im gesamten Jahr 2008 droht noch der Totalverlust der Witwenrente! http://www.geldvomstaat24.de/2008/07/07/ab-01012009-kein-totalve… Ich bin selbst Witwer mit Rentenbezug und beabsichtige wieder zu heiraten. Stimmt denn diese Meldung? Theo

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Änderungen zum Hinterbliebenenrecht zum 01.01.2009, wie in diesem Bericht dargestellt, sind uns nicht bekannt. Vielleicht sollten Sie an diese Web-Adresse Ihre Frage stellen.

4 Antworten

no nameam 04.08.2008 | 06:56
Im übrigen sei gesagt, dass dieses Gesetz noch nicht verabschiedet ist (also nicht, dass ich wüsste). Verlassen Sie sich besser nicht bedingungslos darauf. Außerdem haben viele Witwer/Witwen wieder geheiratet, und bekommen Ihre Rente weiter. Warum? Die Ehe wurde kirchlich in Österreich geschlossen. Dort besteht eine solche Regelung bereits.
no nameam 04.08.2008 | 06:46
Vielleicht meint der Autor dieses Artikels die rein kirchliche Ehe, die bald möglich sein soll. Derzeit ist in Deutschland nur rechtsmäßig verheiratet, wer vor dem Standesamt das Ja-Wort gegeben hat. Erst dann ist eine kirchliche Heirat zusätzlich möglich. Ich nehme an, das wissen Sie. Im Moment schwirrt jedoch der Gedanke durch die Medien, man könne lediglich kirchlich heiraten, wäre also vor der Kirche ein Ehepaar, jedoch nicht vor dem Gesetz. D. h. man ist im Grunde verheiratet, es bestehen jedoch keine rechtlichen Folgen. Demzufolge fällt eine etwaige Witwenrente nicht weg. So schön sich das ganze anhört, bedenken Sie jedoch die anderen Folgen: rechtlich führen Sie immer noch eine nicht-eheliche Lebensgemeinschaft. Wenn Ihre "Ehefrau" etwas für Sie erledigen muss, benötigt sie eine eigene Vollmacht (besonders problematisch bei Krankenhausaufenthalten, etc., da hier einer sogesehen "fremden" Person nicht mal Ihr gesundheitlicher Zustand mitgeteilt werden darf - Datenschutz!), im Falle einer Trennung besteht kein Güterstand, im Falle eines Todes kein Anspruch auf Witwenrente/Witwerrente, es bestehen keine gegenseitigen Unterhaltsverpflichtungen. Überlegen Sie es sich gut!
Theoam 04.08.2008 | 07:42
Vielen Dank für die Info. Ich werde ganz sicher nicht nur kirchlich heiraten. Dies wäre dann ja eine sogenannte "hinkende Ehe" mfg Theo
Bernd Arnoldam 20.02.2011 | 14:00
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