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Siehe Beitrag von KSC.
Hallo Tempelhagen,
es ändert sich nichts aufgrund des neuen Gesetzes an Ihren Abzügen bei dem von Ihnen geplanten Rentenbeginn 01/2016.
Sie werden die Altersrente für schwerbehinderte Menschen 32 Monate vor dem Beginn einer abschlagsfreien Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen, somit haben Sie 31 x 0,3 % 9,3 % Abzug.
Die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren hat keinen Einfluss auf die Rentenminderung dieser Altersrentenart.
Hallo, Sie können die Rente ohne Abschlag nach der derzeiitigen Gesetzeslage erst mit Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch nehmen.Hallo, ich bin im Dezember 1968 geb. und bin schwerbehindert, mit einem Grad von 100%. "G" Frage: ab wann darf ich abzugsfrei in Rente gehen?
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