Hallo, Jonny,
die Fragen zum Hinzuverdienst beziehen sich noch auf das vergangene Jahr 2016.
Aufgrund des neu anzuwendenden Rechts ab 01.07.2017 werden Sie ein Schreiben erhalten mit Sonderinformationen, welches Hinweise auf das neue Recht geben wird. Sollten Sie mit der vorhandenen Anfrage zum Hinzuverdienst diese Informationen bereits erhalten haben, werden Sie aus dem Text erkennen, dass man sich im Juni 2017 nochmals wegen der Neuregelungen mit Ihnen in Verbindung setzen werden wird.