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Experten-Antwort

Neufeststellung Gdb

von Maja19.08.2018 | 10:37
589 Ansichten
7 Antworten
Hallo, ich habe letzte Woche eine Neufeststellung meines Gdb erhalten ,jetzt 50. Muss ich das der DRV mitteilen ? Ich bin im laufenden EMR Verfahren,im Antrag hatte ich angegeben das eine Neufeststellung beantragt wird . MfG, Maja

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.08.2018 | 09:42

Im Rahmen einer Feststellung der Erwerbsminderung sollten Sie dem Rentenversicherungsträger die Neufeststellung des Gdb mitteilen. Der Rentenversicherungsträger hat dann die Möglichkeit zu entscheiden, ob diese medizinischen Unterlagen, die der Neufeststellung zugrunde lagen angefordert werden sollen.

6 Antworten

Die Biene Majaam 19.08.2018 | 11:09
Hallo, dieser GdB wird auf das laufende EMR Verfahren garantiert keinen Einfluss haben. Dennoch kann es nicht schaden eine Kopie des Schwerbehinderten Ausweis an die DRV zu senden. Ist dieser unbefristet? Gruß
Magentaam 19.08.2018 | 11:31
Hallo, ganz so ähnlich war es auch bei mir. Während mein Erhöhungsantrag meines GdB lief, bekam ich eine Ablehnung der Erwerbsminderungsrente. Kurz darauf bekam ich einen unbefristeten GDB 100 mit einigen Merkzeichen. Ich habe kurzfristig zu der Ablehnung widersprochen und eine Kopie meines neuen GdB gesendet und das Geschätszeichen vom Versorgungsamt verwiesen. Schon nach 6 Wochen wurde mir eine dreijährige EMR genehmigt. Also wie man sieht, kann eine Schwerbehinderung mit ausschlaggebend sein. Sende unbedingt eine Kopie deines neuen GdB der RV zu. Grüße
Schorscham 19.08.2018 | 11:19
Die Biene Maja schrieb

Hallo,

dieser GdB wird auf das laufende EMR Verfahren garantiert keinen Einfluss haben. Dennoch kann es nicht schaden eine Kopie des Schwerbehinderten Ausweis an die DRV zu senden. Ist dieser unbefristet?

Gruß

Der GdB nicht, aber eventuell die amtlich festgestellten Diagnosen. Der Schwerbehindertenausweis interessiert die DRV nicht, sondern höchstens der Feststellungsbescheid. MfG
Majaam 19.08.2018 | 11:57
Okay, Dann vielen lieben Dank an alle für die Antworten !
Majaam 19.08.2018 | 11:55
Die Biene Maja schrieb

Hallo,

dieser GdB wird auf das laufende EMR Verfahren garantiert keinen Einfluss haben. Dennoch kann es nicht schaden eine Kopie des Schwerbehinderten Ausweis an die DRV zu senden. Ist dieser unbefristet?

Gruß

Hallo, ich habe letzte Woche eine Neufeststellung meines Gdb erhalten ,jetzt 50. Muss ich das der DRV mitteilen ? Ich bin im laufenden EMR Verfahren,im Antrag hatte ich angegeben das eine Neufeststellung beantragt wird . MfG, Maja
Hallo, dieser GdB wird auf das laufende EMR Verfahren garantiert keinen Einfluss haben. Dennoch kann es nicht schaden eine Kopie des Schwerbehinderten Ausweis an die DRV zu senden. Ist dieser unbefristet? Gruß
Hallo, Ich bin auch nicht davon ausgegangen, das der Gdb einen Einfluss darauf haben könnte. Wie schon im Eingangsthread erwähnt,weil danach im EMR Antrag gefragt wird. Nein ,der Gdb ist nicht unbefristet bis 2020.
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