Hallo Sabine,
aus meiner Sicht sind durch eine erneute Heirat grundsätzlich keine Änderungen im Status der Krankenversicherung zu erwarten. Für eine rechtsverbindliche Prüfung im Einzelfall sollten Sie sich dennoch direkt an Ihre zuständige Krankenkasse wenden.
Ergänzender Hinweis:
Wenn Sie erneut heiraten eingehen, fällt Ihre bisherige Witwenrente weg. Als „Starthilfe“ für Ihre neue Ehe können Sie aber einmalig eine „Rentenabfindung“ erhalten.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch in der Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“, welche Sie unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.pdf?__blob=publicationFile&v=8
herunterladen können.