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Experten-Antwort

Neuheirat

von Sabine30.05.2022 | 17:53
184 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich erhalte eine Witwenrente und eine eigene Rente. Ich bin krankenversichert in der KVdR. Wenn ich jetzt heiraten würde, wie wäre ich dann krankenversichert? Mein Partner ist ebenfalls Rentner und muss sich freiwillig gesetzlich krankenversichern, weil er die Voraussetzung für die KVdR nicht erfüllt. Könnte mein Partner evtl. bei mir familienversichert sein, wenn ich in der KVdR bliebe? Danke im voraus für Ihre Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sabine,

aus meiner Sicht sind durch eine erneute Heirat grundsätzlich keine Änderungen im Status der Krankenversicherung zu erwarten. Für eine rechtsverbindliche Prüfung im Einzelfall sollten Sie sich dennoch direkt an Ihre zuständige Krankenkasse wenden.

Ergänzender Hinweis:

Wenn Sie erneut heiraten eingehen, fällt Ihre bisherige Witwenrente weg. Als „Starthilfe“ für Ihre neue Ehe können Sie aber einmalig eine „Rentenabfindung“ erhalten.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch in der Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“, welche Sie unter

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.pdf?__blob=publicationFile&v=8

herunterladen können.

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3 Antworten

Schadeam 30.05.2022 | 18:06
Wie wäre es diese Frage Ihrer Krankenkasse zu stellen? Rufen Sie dort morgen früh an und Sie haben die Antwort innerhalb von wenigen Minuten, und das von der zuständigen Stelle. Die - und nicht die DRV - entscheidet über Ihren KV Status.
Abschlägeam 30.05.2022 | 18:46
Vorsicht bei Wiederheirat, da kann die Witwenrente entfallen. (würden dann aber auch weniger KV/PV-Beiträge zu bezahlen sein....) https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/witwer-witw…
W°lfgang ...am 30.05.2022 | 20:06
Hallo Sabine, mit 'nur' der eigenen Rente sind Sie weiterhin in der KVdR versichert. "Könnte mein Partner evtl. bei mir familienversichert sein, wenn ich in der KVdR bliebe?" NEIN ...erst bei Ihrem Ableben aus einer möglichen Witwerrente könnte die KVdR/Pflichtversicherung für ihn greifen. Planen Sie daher sorgfältig für diesen Fall = 1 Jahr Mindestehedauer, wenn er nicht nach dem Standesamt spontan überfahren wird ;-) Gruß w. PS: Nebenbei ...für Fragen zur KV gibt es Forum: https://www.krankenkassenforum.de/ ...die DRV hat mit KV rein gar nichts am Hut. Warum hier diese Fragen gestellt werden, erschließt sich mir nicht - fehlen nur noch Steuerfragen zur Rente ;-)
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