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Experten-Antwort

Neurentner - Mütterrente

von Barbara515130.08.2014 | 10:36
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5 Antworten

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Ich habe meine Rente ab 1. 10. 2014 beantragt und der Rentenbescheid ist bereits eingetroffen. Woran kann ich erkennen, ob in der angegebenen Summe auch die neue Mütterrente enthalten ist?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Beiträgen von KSC und Sozialröchler? wird zugestimmt.

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4 Antworten

KSCam 30.08.2014 | 11:06
Am einfachsten daran, dass pro Kind, das vor 1992 geboren ist 24 Monate Pflichtbeiträge für Kindererziehung im Versicherungsverlauf stehen (früher waren es nur 12 Monate). Oder Sie finden die entsprechenden Monate und deren Bewertung "irgendwo hinten in der Rentenberechnung".
W*lfgangam 30.08.2014 | 21:09
Ergänzend: Anlage 6, Zusammenfassung der Entgeltpunkte (EP) und darin enthaltene/summierte EP für Zeiten der Kindererziehung, 0,9996 pro Jahr (wenn es nicht FRG-Zeiten sind oder die Beitragsbemessungsgrenze den max. Wert gekappt hat). Gruß w.
Schießl Konradam 31.08.2014 | 06:44
Maßgebend in 2014 71.400 als Bemessungsgrenze, dies ergibt bei vorerst 34857 Du.Verdienst 2,0484 Entgeltpunkte. Nur ein Beispiel wenn der Verdienst meinet wegen 38000 Euro werden1,0902 EP. erzielt ( 2,0484 - 1,0902) statt 0,9996 nur noch 0,9582 EP. Mütterrente x 28,61, statt 28,61 nur 27,41. MfG.
Sozialröchler?am 31.08.2014 | 21:38
Die neue "Mütterrente" ist in dem Sinne als Summe nicht aufgeführt, wie sie bei Altrentnern (mit Rentenbezug über den 30.06.2014 hinaus) ausgewiesen wird. Man muss sich die Mühe machen, sich mit dem Bescheid zu beschäftigen. Für die vor 1992 geborenen Kinder sind statt einem Jahr, jetzt je Kind zwei Jahre "Pflichtbeiträge für Kindererziehung" aus dem Versicherungsverlauf zu ersehen.
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