Hallo Tom,
Schlaubi hat Ihre Frage bereits zutreffend beantwortet.
Gegenfrage:
Wurde vor dem Verfassungsgericht (z.B. durch den VDK) bereits geprüft, ob es mit dem Grundgesetz und dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist, dass NEUrentner bei der Regelaltersrente SCHLECHTER gestellt werden als BESTANDSrentner?
...fällt Ihnen etwas auf?
Ja das beide genannten Neuregelungen ungerecht sind.... Wurde vor dem Verfassungsgericht (z.B. durch den VDK) bereits geprüft, ob es mit dem Grundgesetz und dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist, dass Neurentner bei den Zurechnungszeiten für die Erwebsminderungsrente besser gestellt werden als Bestandsrentner?Gegenfrage: Wurde vor dem Verfassungsgericht (z.B. durch den VDK) bereits geprüft, ob es mit dem Grundgesetz und dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist, dass NEUrentner bei der Regelaltersrente SCHLECHTER gestellt werden als BESTANDSrentner? ...fällt Ihnen etwas auf?
Ok, ich habe es unglücklich formuliert, aber ich verstehe wirklich nicht, warum hier immer alles in Polemik ausarten muss.
Ich versuche es noch einmal:
Es gab bei der Berechnung der Zurechnungszeit für die Erwerbminderungsrente BEREITS IN DER VERGANGENHEIT Verbesserungen für Neurentner. Wurde dies bereits vor dem Verfassungsgericht hinsichtlich des Gleichheitsgrundsatzes geprüft?
Vielen Dank für alle Antworten, die meine Frage beantworten.
Ok, ich habe es unglücklich formuliert, aber ich verstehe wirklich nicht, warum hier immer alles in Polemik ausarten muss.
Ich versuche es noch einmal:
Es gab bei der Berechnung der Zurechnungszeit für die Erwerbminderungsrente BEREITS IN DER VERGANGENHEIT Verbesserungen für Neurentner. Wurde dies bereits vor dem Verfassungsgericht hinsichtlich des Gleichheitsgrundsatzes geprüft?
Vielen Dank für alle Antworten, die meine Frage beantworten.
Ok, ich habe mich wohl nicht klar genug ausgedrückt; ich versuche es noch einmal:
Es gab bei diversen Rahmenbedingungen der Rente BEREITS IN DER VERGANGENHEIT Verschlechterungen für Neurentner. Vermutlich würden einige davon in verschiedenen Instanzen bis zum Verfassungsgericht geprüft - aber offensichtlich trotzdem ab einem gewissen Stichtag umgesetzt.
Dies wären z.B.
- Erhöhung der Regelaltersrente
- Abschaffung der Rente für Frauen
- Abschaffung der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente.
- etc.
Und ja, es gab auch diverse Klagen als die ZZ auf 60 und jetzt 62 erhöht wurde; wie Sie sehen, ohne Erfolg.
Ich sehe daher keine großen Erfolgsaussichten auch für eine weitere Klage.
PS: Ich verstehe wiederum wirklich nicht, warum Fakten, die nicht ins eigene Gedankenmodell passen, immer wieder als "Polemik" bezeichnet werden müssen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.