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Experten-Antwort

Neurentner vs. Bestandsrentner

von Tom22.11.2018 | 20:03
97 Ansichten
9 Antworten
Hallo, ich weiß, dass dies kein Forum für Meinungsäußerungen ist. Ich habe auch nur eine Frage: Wurde vor dem Verfassungsgericht (z.B. durch den VDK) bereits geprüft, ob es mit dem Grundgesetz und dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist, dass Neurentner bei den Zurechnungszeiten für die Erwebsminderungsrente besser gestellt werden als Bestandsrentner? Vielen Dank Tom

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.11.2018 | 08:02

Hallo Tom,

Schlaubi hat Ihre Frage bereits zutreffend beantwortet.

8 Antworten

Schlaubiam 22.11.2018 | 20:05
Da das Gesetz noch nicht verkündet wurde, wurden noch keine Entscheidungen nach der neuen Rechtslage getroffen Wie soll also eine Klage bis vor das Verfassungsgericht erfolgt sein? Dieses wurde jedoch schon bei anderen Rechtsänderungen versucht und jeder ist gescheitert. Man darf eine Fristenlösung einführen
Jahrgang 1975am 22.11.2018 | 22:00
Gegenfrage: Wurde vor dem Verfassungsgericht (z.B. durch den VDK) bereits geprüft, ob es mit dem Grundgesetz und dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist, dass NEUrentner bei der Regelaltersrente SCHLECHTER gestellt werden als BESTANDSrentner? ...fällt Ihnen etwas auf?
Angelaam 23.11.2018 | 08:17
Jahrgang 1975 schrieb

Gegenfrage:

Wurde vor dem Verfassungsgericht (z.B. durch den VDK) bereits geprüft, ob es mit dem Grundgesetz und dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist, dass NEUrentner bei der Regelaltersrente SCHLECHTER gestellt werden als BESTANDSrentner?

...fällt Ihnen etwas auf?

... Wurde vor dem Verfassungsgericht (z.B. durch den VDK) bereits geprüft, ob es mit dem Grundgesetz und dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist, dass Neurentner bei den Zurechnungszeiten für die Erwebsminderungsrente besser gestellt werden als Bestandsrentner?
Gegenfrage: Wurde vor dem Verfassungsgericht (z.B. durch den VDK) bereits geprüft, ob es mit dem Grundgesetz und dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist, dass NEUrentner bei der Regelaltersrente SCHLECHTER gestellt werden als BESTANDSrentner? ...fällt Ihnen etwas auf?
Ja das beide genannten Neuregelungen ungerecht sind.
Tomam 23.11.2018 | 10:23
Ok, ich habe es unglücklich formuliert, aber ich verstehe wirklich nicht, warum hier immer alles in Polemik ausarten muss. Ich versuche es noch einmal: Es gab bei der Berechnung der Zurechnungszeit für die Erwerbminderungsrente BEREITS IN DER VERGANGENHEIT Verbesserungen für Neurentner. Wurde dies bereits vor dem Verfassungsgericht hinsichtlich des Gleichheitsgrundsatzes geprüft? Vielen Dank für alle Antworten, die meine Frage beantworten.
Jahrgang 1975am 23.11.2018 | 13:43
Tom schrieb

Ok, ich habe es unglücklich formuliert, aber ich verstehe wirklich nicht, warum hier immer alles in Polemik ausarten muss.

Ich versuche es noch einmal:

Es gab bei der Berechnung der Zurechnungszeit für die Erwerbminderungsrente BEREITS IN DER VERGANGENHEIT Verbesserungen für Neurentner. Wurde dies bereits vor dem Verfassungsgericht hinsichtlich des Gleichheitsgrundsatzes geprüft?

Vielen Dank für alle Antworten, die meine Frage beantworten.

Ok, ich habe mich wohl nicht klar genug ausgedrückt; ich versuche es noch einmal: Es gab bei diversen Rahmenbedingungen der Rente BEREITS IN DER VERGANGENHEIT Verschlechterungen für Neurentner. Vermutlich würden einige davon in verschiedenen Instanzen bis zum Verfassungsgericht geprüft - aber offensichtlich trotzdem ab einem gewissen Stichtag umgesetzt. Dies wären z.B. - Erhöhung der Regelaltersrente - Abschaffung der Rente für Frauen - Abschaffung der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente. - etc. Und ja, es gab auch diverse Klagen als die ZZ auf 60 und jetzt 62 erhöht wurde; wie Sie sehen, ohne Erfolg. Ich sehe daher keine großen Erfolgsaussichten auch für eine weitere Klage. PS: Ich verstehe wiederum wirklich nicht, warum Fakten, die nicht ins eigene Gedankenmodell passen, immer wieder als "Polemik" bezeichnet werden müssen.
Kaiseram 23.11.2018 | 13:59
Tom schrieb

Ok, ich habe es unglücklich formuliert, aber ich verstehe wirklich nicht, warum hier immer alles in Polemik ausarten muss.

Ich versuche es noch einmal:

Es gab bei der Berechnung der Zurechnungszeit für die Erwerbminderungsrente BEREITS IN DER VERGANGENHEIT Verbesserungen für Neurentner. Wurde dies bereits vor dem Verfassungsgericht hinsichtlich des Gleichheitsgrundsatzes geprüft?

Vielen Dank für alle Antworten, die meine Frage beantworten.

Gib auf, bevor Du Dich der Lächerlichkeit preisgibst. Hier haben schon viele, die sich durch die Stichtagsregelung benachteiligt fühlen, rumgejammert ohne dass dies irgendjemandem genutzt hat. Die Politik, nicht die Rentenversicherung hat diese Gesetze erlassen. Oft auch gegen die Auffassung der Rentenversicherung!
Sohn von verstorbenen Vateram 23.11.2018 | 22:35
Dieses Thema ist wie eine unendliche Geschichte. Bin mittlerweile auch Rentner der die Regelung mit 63 + und Mindestversicherungszeit von 45 Beitragsjahren - waren noch ein paar Jahre mehr - genutzt hat. Früher, ja früher als mein Vater mit 60 Jahren in Rente gehen konnte, hatte ich auch gedacht oh prima mit 60 ist Schluss. Leider falsch gedacht, dann kamen die Stichtagsregelungen, die Erhöhung der Regelaltersrente auf 65 + 8. Die Renteninformationen strotzten nur so mit Hochrechnungen von bis zu 3.500 Euro, wenn weiter so verdient wird wie in den letzten 5 Jahren zuvor. Ich habe diese Hochrechnungen nie für bare Münze genommen. Erstens kommt es immer anders wie man denkt und die zugrunde gelegten jährlichen Durchschnittseinkommen zur Berechnung der EGP wuchsen schneller wie das eigene erwirtschafte Jahreseinkommen. Ich kann nicht klagen aus prognostizierten 3.500 wurden brutto 2.350 Euro monatliche Brutto-Rente! Meine Kinder erwischt es mit 67 und bis diese soweit sind, reden wir vielleicht von 72 Jahren. Nichts für ungut liebe Community, sich darüber aufregen nützt keinem. Die Gesetzgebung entscheidet darüber und die DRV muss sich daran halten, ob es Euch, mir oder meinen/euren Kindern, Enkelkindern passt oder nicht!
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