Hallo Werner,
bei Ihrer Frage führen Sie einmal ein Formular (E213) an, welches aufgrund einer Verordnung der Europäischen Union eingesetzt wird, um im Rahmen der Amtshilfe standardisiert medizinische Daten zwischen unterschiedlichen europäischen Sozialversicherungsträgern austauschen zu können. Dann führen Sie das Formular G4224 auf, welches von der gesetzlichen Unfallversicherung eingesetzt wird.
Darüber hinaus stellen Sie Fragen zum Grad der Behinderung (GdB). Der Grad der Behinderung ist kein Begriff aus dem Renten- oder Rehabilitationsrecht. Der GdB wird vom Versorgungsamt festgelegt und hat keine Auswirkungen auf den Rehabilitationsbedarf oder eine eventuelle Erwerbsminderung.
Da Ihre Fragen nicht die hier im Forum behandelten Themenkomplexe betreffen, können wir Ihnen hier leider nicht weiterhelfen. Wenden Sie sich bitte an den betroffenen Sozialversicherungsträger (im europäischen Ausland), die betroffene gesetzliche Unfallversicherung oder das für Sie zuständige Versorgungsamt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Werner,
die Rentenversicherung prüft den Rehabedarf oder das Vorliegen einer Erwerbsminderung dadurch, indem das Anforderungsprofil der letzten beruflichen Tätigkeit (Bezugsberuf) mit den gesundheitlichen Einschränkungen abgeglichen wird.
Ist die Erwerbsfähigkeit bedroht, besteht regelhaft ein Rehabilitationsbedarf. Ist die Erwerbsfähigkeit dauerhaft erheblich derart gemindert, dass der Bezugsberuf nicht mehr ausgeübt werden kann, liegt in der Regel eine volle oder teilweise Erwerbsminderung vor.
Die Definition der Normwerte in Bezug auf die Bewegungsfreiheit bestimmter Gelenke ist hierbei unerheblich. Maßgebend ist, ob durch die vorliegende Bewegungseinschränkung die Erwerbsfähigkeit bedroht oder bereits gemindert ist.
Die Erörterung träger- und länderübergreifender sozialmedizinischer Grundsatzfragen ist nicht Gegenstand dieses Forums, sodass wir hier leider keine weitergehende Antwort auf Ihre Frage geben können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Leider habt Ihr nicht verstanden, worum es geht.
"Wer lesen kann ist deutlich im Vorteil"
Es geht um Neutral-Null-Methode und dort um die Normwerte.
um von Bewegungsfreieit zur Bewergungseinschränkung und das es
unterschiedliche Winkel-Normenwerte gibt.
M.E. Es kann nicht es nicht zwei verschiedene Standard Normwerte der Beweglichkeitsgrenzen geben.
Nein. Sie haben nicht verstanden, dass hier keine Mediziner antworten.Wieder ein völlig verwirrter Fragensteller. Die Menschheit wird immer verrückter.Leider habt Ihr nicht verstanden, worum es geht. "Wer lesen kann ist deutlich im Vorteil" Es geht um Neutral-Null-Methode und dort um die Normwerte. um von Bewegungsfreieit zur Bewergungseinschränkung und das es unterschiedliche Winkel-Normenwerte gibt. M.E. Es kann nicht es nicht zwei verschiedene Standard Normwerte der Beweglichkeitsgrenzen geben.
Nein, aber das Problem ist erkennbar. Bei dem einen Messblatt ist man deutlich eingeschränkter, als bei der Verwendung des anderen. Daher werden Invalidität und Grad der Behinderung unterschiedlich bewertet,dass Ergebnis ist u. U. ein anderes. Haben Sie keinen Orthopäden Ihres Vertrauens, mit dem Sie das ausführlich besprechen können?
Joachim hat es verstanden, jedenfall einer! Danke Normwerte der Bewegungsmessungen nach der Neutral-0-Methode2 (Zwei) verschiedene Messblätter und 2 (zwei verschiedene Winkelgrad Normwerte) Wissen Sie welches Messblatt bzw. welche Vorschrift anzuwenden ist?Nein, aber das Problem ist erkennbar. Bei dem einen Messblatt ist man deutlich eingeschränkter, als bei der Verwendung des anderen. Daher werden Invalidität und Grad der Behinderung unterschiedlich bewertet,dass Ergebnis ist u. U. ein anderes. Haben Sie keinen Orthopäden Ihres Vertrauens, mit dem Sie das ausführlich besprechen können?
Wieder ein völlig verwirrter Fragensteller. Die Menschheit wird immer verrückter.[/quote]
Leider habt Ihr nicht verstanden, worum es geht.
"Wer lesen kann ist deutlich im Vorteil"
Es geht um Neutral-Null-Methode und dort um die Normwerte.
um von Bewegungsfreieit zur Bewergungseinschränkung und das es
unterschiedliche Winkel-Normenwerte gibt.
M.E. Es kann nicht es nicht zwei verschiedene Standard Normwerte der Beweglichkeitsgrenzen geben.
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Nein. Sie haben nicht verstanden, dass hier keine Mediziner antworten.
-------------------- Es ist keine medizische Frage, sondern eine Mathematische und eher eine Rechtsfrage.Leider habt Ihr nicht verstanden, worum es geht. "Wer lesen kann ist deutlich im Vorteil" Es geht um Neutral-Null-Methode und dort um die Normwerte. um von Bewegungsfreieit zur Bewergungseinschränkung und das es unterschiedliche Winkel-Normenwerte gibt. M.E. Es kann nicht es nicht zwei verschiedene Standard Normwerte der Beweglichkeitsgrenzen geben.Nein. Sie haben nicht verstanden, dass hier keine Mediziner antworten.
Leider habt Ihr nicht verstanden, worum es geht.
"Wer lesen kann ist deutlich im Vorteil"
Es geht um Neutral-Null-Methode und dort um die Normwerte.
um von Bewegungsfreieit zur Bewergungseinschränkung und das es
unterschiedliche Winkel-Normenwerte gibt.
M.E. Es kann nicht es nicht zwei verschiedene Standard Normwerte der Beweglichkeitsgrenzen geben.
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Nein. Sie haben nicht verstanden, dass hier keine Mediziner antworten.[/quote]
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Es ist keine medizische Frage, sondern eine Mathematische und eher eine Rechtsfrage.
Klar und deshalb in der Versorgungmedizinverordnung angeordnet? Dein Name spricht für sich.-------------------- Es ist keine medizische Frage, sondern eine Mathematische und eher eine Rechtsfrage.Nein. Sie haben nicht verstanden, dass hier keine Mediziner antworten.Wieder ein völlig verwirrter Fragensteller. Die Menschheit wird immer verrückter.Leider habt Ihr nicht verstanden, worum es geht. "Wer lesen kann ist deutlich im Vorteil" Es geht um Neutral-Null-Methode und dort um die Normwerte. um von Bewegungsfreieit zur Bewergungseinschränkung und das es unterschiedliche Winkel-Normenwerte gibt. M.E. Es kann nicht es nicht zwei verschiedene Standard Normwerte der Beweglichkeitsgrenzen geben.
Leider habt Ihr nicht verstanden, worum es geht.
"Wer lesen kann ist deutlich im Vorteil"
Es geht um Neutral-Null-Methode und dort um die Normwerte.
um von Bewegungsfreieit zur Bewergungseinschränkung und das es
unterschiedliche Winkel-Normenwerte gibt.
M.E. Es kann nicht es nicht zwei verschiedene Standard Normwerte der Beweglichkeitsgrenzen geben.
Vielleicht sollten Sie dann einfach mal bei der europäischen Kommission nachfragen, warum die Normwerte im euopäisch zu verwendenden Formular E213 andere sind als die Normwerte des Formblattes, das von der Deutschen Unfallversicherung verwendet wird.
Warum bei Ihnen eine Untersuchung vorgenommen wurde (mit dem internationalen E213) haben Sie immer noch nicht gesagt.
Wenn für 'Erwerbsminderung' dann machen ein paar Grad mehr oder weniger sicher nichts aus, wenn beide Grade dazu führen, dass die Tätigkeit deswegen nicht mehr ausgeübt werden kann.
Bei einem GdB, bei dem auch die Einschränkungen im Alltagsleben festgestellt werden mag dies schon etwas präziser festgestellt werden müssen (keine Ahnung, bin auch kein Mediziner).
Und dass Ihrer Meinung nach nicht zwei Normen verwendet werden können, nunja, das wurde ja bereits mehrfach gesagt, kann hier im Forum ohnehin nicht geklärt werden.
Wenn die DRV das E213 verwendet, dann ist sie zumindest 'europäisch' ganz vorne.
Ein Schwerbehindertenausweis nach deutschem Maßstäben ist allerdings nichts mehr wert, wenn Sie die deutschen Landesgrenzen dauerhaft verlassen.
Da ist Brüssel wohl noch nicht so weit, die unterschiedlichen Körpergrößen nordischer und südlicher Europäer zu 'standardisieren' (??)
Frau von der Leyen erreichen Sie übrigens hier:
https://ec.europa.eu/commission/commissioners/2019-2024/president_de
... M.E. Es kann nicht es nicht zwei verschiedene Standard Normwerte der Beweglichkeitsgrenzen geben.Vielleicht sollten Sie dann einfach mal bei der europäischen Kommission nachfragen, warum die Normwerte im euopäisch zu verwendenden Formular E213 andere sind als die Normwerte des Formblattes, das von der Deutschen Unfallversicherung verwendet wird. Warum bei Ihnen eine Untersuchung vorgenommen wurde (mit dem internationalen E213) haben Sie immer noch nicht gesagt. Wenn für 'Erwerbsminderung' dann machen ein paar Grad mehr oder weniger sicher nichts aus, wenn beide Grade dazu führen, dass die Tätigkeit deswegen nicht mehr ausgeübt werden kann. Bei einem GdB, bei dem auch die Einschränkungen im Alltagsleben festgestellt werden mag dies schon etwas präziser festgestellt werden müssen (keine Ahnung, bin auch kein Mediziner). Und dass Ihrer Meinung nach nicht zwei Normen verwendet werden können, nunja, das wurde ja bereits mehrfach gesagt, kann hier im Forum ohnehin nicht geklärt werden. Wenn die DRV das E213 verwendet, dann ist sie zumindest 'europäisch' ganz vorne. Ein Schwerbehindertenausweis nach deutschem Maßstäben ist allerdings nichts mehr wert, wenn Sie die deutschen Landesgrenzen dauerhaft verlassen. Da ist Brüssel wohl noch nicht so weit, die unterschiedlichen Körpergrößen nordischer und südlicher Europäer zu 'standardisieren' (??) Frau von der Leyen erreichen Sie übrigens hier: https://ec.europa.eu/commission/commissioners/2019-2024/presiden… _----------> "Kurz und knackig" Vielen Dank für die vielen Ratschläge und Antworten. 1. Klage gegen Versorgungsamt wg. zu geringen GdB. 2. Das Sozialgericht, hat ein Gutachter beauftragt. 3. Der Gutachter hat das Messblatt E213 verwendet ohne Literaturangabe. Dann lange recherche.... Zunächst habe ich nur das Messblatt Messblatt für untere Gliedmaßen (nach der Neutral - 0 - DGUV F 4224 Messblatt untere Gliedmaßen gefunden. Das machte mich "stutzig" Quintessenz: Weder in den Versorgungsmedizischen Grundsätzen noch irgendwo anders in der Gesetzgebung finden sich Regelungen welches Messbaltt zu verwenden ist. Nichtsdestotrotz nach lange recherche komme ich hier nicht wirklich weiter. Danke Euch allen, vielen Dank
Schon irgendwie logisch, man klagt gegens Versorgungsamt und fragt im Rentenforum?
Die gleichen Menschen frage auch beim Bäcker nach wie man den Frisör verklagen kann weil der die Haare falsch geschnitten hat.
Prima
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