Sehr geehrte Alana,
um Ihre Frage beantworten zu können, ist es zusätzlich erforderlich zu wissen, um was für eine Art der Ausbildung es sich handelt.
Für die Anerkennung von Fachschulausbildung z.B. ist zusätzlich eine bestimmte Mindestdauer erforderlich.
Hat eine Fachschulausbildung nicht mindestens als Halbjahreskurs mit Ganztagsunterricht oder als zeitlicher kürzer Kurs zumindest mit 600 Unterrichtsstunden angedauert, ist er unter Umständen nicht als Ausbildungstatbestand anerkennungsfähig.
Mit freundlichem Gruß