Hallo Luana,
die Frage nach Ihrer Rehafähigkeit bzw. der Sinnhaftigkeit, einen Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu stellen, kann hier nicht beurteilt und beantwortet werden. Offenbar ermittelt Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger gegenwärtig Ihren aktuellen Gesundheitszustand. Im Ergebnis wird Ihr Rentenversicherungsträger entscheiden, ob Rehafähigkeit bei Ihnen gegeben ist oder nicht. Er wird ferner prüfen, ob ggf. zunächst eine Leistung der Krankenversicherung angezeigt ist (z. B. eine von Ihnen bereits erwähnte stationäre Behandlung). Sollte bei Ihnen im Ergebnis eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation nicht erfolgversprechend sein und eine (teilweise) Erwerbsminderung festgestellt werden, würde Ihr Antrag auf eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation in einen Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit umgedeutet werden. Unbenommen dessen haben Sie das Recht, jederzeit einen Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu stellen.
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