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Experten-Antwort

Nicht arbeitsfähig und nicht Rehafähig

von Luana07.03.2024 | 13:54
308 Ansichten
4 Antworten
Ich bin seid April 2022 krankgeschrieben. Wurde im Mai 2023 ausgesteuert und bekomme seid dem Arbeitslosengeld 1. Ich hatte im April 2023 eine Reha beantragt, diese wurde auch genehmigt. Doch nun hat bereits die zweite Kilinik meine Aufnahme abgelehnt, als ich nachgefragt habe wurde mir gesagt sind sind nicht rehafähig. Nun prüft die RV mit ihrem Medizinischen Dienst. Meine Hausärztin musste auch ein Schreiben von der RV über mich ausfüllen. Sie sagte das sie den Bogen ausfüllt und reinschreiben wird das ich auch aus ihrer Sicht nicht Rehafäig bin. Ich soll mir nun erstmal eine Einweisung zur stationären Behandlung von meinem Psychiater holen. Ich wollte nun einen Rentenantrag stellen bin mir aber unsicher.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.03.2024 | 14:31

Hallo Luana,

 

die Frage nach Ihrer Rehafähigkeit bzw. der Sinnhaftigkeit, einen Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu stellen, kann hier nicht beurteilt und beantwortet werden. Offenbar ermittelt Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger gegenwärtig Ihren aktuellen Gesundheitszustand. Im Ergebnis wird Ihr Rentenversicherungsträger entscheiden, ob Rehafähigkeit bei Ihnen gegeben ist oder nicht. Er wird ferner prüfen, ob ggf. zunächst eine Leistung der Krankenversicherung angezeigt ist (z. B. eine von Ihnen bereits erwähnte stationäre Behandlung). Sollte bei Ihnen im Ergebnis eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation nicht erfolgversprechend sein und eine (teilweise) Erwerbsminderung festgestellt werden, würde Ihr Antrag auf eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation in einen Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit umgedeutet werden. Unbenommen dessen haben Sie das Recht, jederzeit einen Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu stellen.

3 Antworten

Rückfrageam 07.03.2024 | 14:01
Was ist Ihre Frage an die DRV? Für mich klingt das, als seien Sie bei der Hausärztin in guten Händen und dann ist jetzt eben erst eine stationäre Behandlung dran und dann ggf. eine Reha. Ihre Ärzte, die Sie kennen, können das alles besser beurteilen und einschätzen als ein anonymes Forum. Vertrauen Sie diesen Ärzten. Den Rentenantrag sollten Sie auch mit diesen Ärzten besprechen. Sie können ihn jederzeit stellen. Auch ohne Reha zuvor. Ob dann Reha und/oder Gutachten nötig, muss dann gesehen werden. Jetzt ist erstmal andere Schritte bei Ihnen dran. Alles Gute!
gut überlegenam 07.03.2024 | 14:16
Hier im Forum kann keiner beurteilen, ob und warum Sie nicht rehafähig sind, das können Ihre Ärzte vor Ort sicher viel besser einschätzen und auch begründen. Es kann Ihnen aber auch niemand die Entscheidung abnehmen, ob Sie einen Antrag auf EM-Rente stellen sollten. Wenn das ALG deutlich höher ist, als es eine (volle) EM-Rente wäre, kann man noch etwas mit Zeit spielen.... sollte sich aber bewusst sein, dass der Anspruch auf ALGI auch irgendwann endet (steht im Bewilligungsbescheid) und dann vielleicht noch gar nicht über eine Erwerbsminderung (und daraus dann evtl. resultierendem Rentenanspruch) entschieden wurde. Dann gibt es eine finanzielle Lücke... Auch wenn dann ggfs. bereits der Rehantrag als Rentenantrag gelten kann und im Falle einer vorliegenden Erwerbsminderung Rentenansprüche dann auch rückwirkend bewilligt werden könnten und aber auch mit Krankengeld und ALG verrechnet werden würden. Das würde aus rückwirkendem Rentenanspruch erstattet, Sie selbst müssen nichts dazu bezahlen. Also besprechen Sie mit Ihren Ärzten, was nun 'gesundheitlich' für Sie vorrangig ist. Einen EM-Rentenantrag könnten Sie auch stellen, während Sie in der Akutklinik wären und sich dort auch noch vom 'Sozialdienst' helfen lassen bzw. auch über Ihre Optionen 'nach' ALGI aufklären lassen. Alles Gute!
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