Ich verweise auf die beiden Antworten von "Schade" und "Alltagsbegleiter". Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei der für Sie zuständigen bzw. nächstgelegenen Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers. Dort kann anhand Ihres Rentenversicherungskontos eine präzisere Aussage gemacht werden.
Im Prinzip ist es zwar schon so, dass Sie Ihren Erwerbsminderungsrentenschutz innerhalb von 2 Jahren und einem Monat verlieren, wenn Sie sich nach dem ALG-Bezug nicht weiter arbeitslos melden, jedoch ist hierbei der med. Leistungsfall zu beachten. Wird im Rahmen des Widerspruchsverfahrens festgestellt, dass diese entgegen des ursprünglich ablehnenden Bescheides bereits vorliegt, ist ggf. die Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes durch eine weitere Arbeitslosmeldung uninteressant, da diese für einen ggf. noch zu erwartenden, zukünftigen Eintritt des med. Leistungsfalles wichtig wäre.
Aber wie "Schade" bereits geschrieben hat: Der Sachverhalt ist zu vielschichtig, um an dieser Stelle eine verläßliche Beurteilung abgeben zu können.