Ihre Angaben reichen nicht aus, um nachzuvollziehen, warum der Bescheid in dieser Form erlassen wurde. Mit der Zusage "Über den weitergehenden Rentenantrag erhielten bzw. erhalten Sie einen zusätzlichen Bescheid" wird aber zum Ausdruck gebracht, dass über den über eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung hinausgehenden Rentenanspruch (also die beantragte volle Erwerbsminderungsrente) in einem gesonderten Bescheid entschieden wird. Sie haben dann wieder die Möglichkeit, gegen diesen weiteren Bescheid Widerspruch zu erheben.