Hallo Anna K,
die Erstattung der zur Deutschen Rentenversicherung entrichteten Beiträge ist von verschiedenen Voraussetzungen abhängig. Dazu zählt Ihre Staatsangehörigkeit bei Antragstellung, Ihr Wohnsitz und auch die Anzahl an Kalendermonaten für die Sie in Deutschland Beiträge gezahlt haben. Es ist zudem eine zweijährige Wartefrist nach der letzten versicherten deutschen Beschäftigung erforderlich.
Grundsätzlich gilt in Ihrem Fall, dass eine Beitragserstattung möglich ist, solange Sie nicht die Möglichkeit haben, sich in Deutschland freiwillig zu versichern. In dieser Beziehung ergeben sich auch Besonderheiten aus dem Abkommen mit den USA.
Nach Ihren Darstellungen halten Sie sich nach dem Fristablauf zwar in den USA auf, sind aber noch immer Staatsangehörige von Belarussland. Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben sind Sie weder nach dem nationalen deutschen Recht noch nach dem o. g. Abkommen zur freiwilligen Versicherung berechtigt. Eine Beitragserstattung wäre für Sie also möglich.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag auf Beitragserstattung von einer Verbindungsstelle zu den USA bearbeitet werden wird. Dies ist voraussichtlich die Deutsche Rentenversicherung Nord in Hamburg. Bei zusätzlichen Fragen können Sie sich direkt an diesen Rentenversicherungsträger wenden.
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