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Experten-Antwort

Nicht gemeldete pflegezeiten

von Giovanna02.06.2026 | 13:31
233 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Habe, von 2006-2016 Angehörigen Pflege geleistet. Höchste pfelgestufen am Schluß. Aus Unwissenheit diese Zeiten nicht der drv gemeldet. War in der Zeit alg 2 Empfänger. Koennte bkk diese Zeiten nachtraeglich einreichen damit ich Freibetrag bei Grundsicherung im Alter erhalten könnte. Weiß, dass keine Beiträge mehr entrichtet werden. Es geht um die 33 Jahre grundrentenzeiten. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

 

diese Fragestellung klären Sie bitte direkt mit der zuständigen Pflegekasse. Sofern diese dann Zeiten an die Rentenversicherung nachmeldet, wird diese über die rentenrechtlichen Auswirkungen entscheiden.

 

Mit freundlichen Grüßen

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5 Antworten

Falsch hieram 02.06.2026 | 15:06
Das sollte allerdings die Pflegeversicherung selber direkt an die DRV gemeldet haben. Damit DRV-Beiträge gezahlt wurden, mussten aber bestimmte Bedingungen erfüllt gewesen sein. Fragen Sie zunächst einmal bei der Pfkegeversicherung nach (die ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt) und dann ggf. bei der Ihrer zuständigen DRV-Sachbearbeitung. Hier in einem anonymen Forum kann das nicht für Sie geklärt werden.
.am 02.06.2026 | 16:25
Sie müssen es der Pflegekasse des betreuten Angehörigen gemeldet haben und einen Antrag abgeben. Diese meldet dann am Anfang des folgenden Jahres an die RV.
Oh Mannam 02.06.2026 | 16:31
Die fehlende Beitragszahlung müssen Sie mit der Pflegekasse klären und nicht mit der Rentenversicherung.
GRam 02.06.2026 | 16:48
Nicht gemeldete Pflegezeiten sind auch keine Grundrentenzeiten.
Schadeam 02.06.2026 | 17:41
Ob das was sich vor 10-20 Jahren ereignet hat, heute noch klärbar ist, müssen Sie in erster Linie mit der Pflegekasse diskutieren.
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