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Experten-Antwort

Nicht genutzte EP bei Teilrenten

von Mr Teilrente24.05.2024 | 20:05
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7 Antworten

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Wie werden die nicht verwendete EP (z.B. 40%) bei einer Teilrente ab Alter 63 von z.B. 60% ab Erreichen der Regelaltersgrenze von z.B. Alter 67 genau berücksichtigt, wenn bis dahin auch Beiträge für z.B. 1 EP pro Jahr geleistet wurden und somit Zuschläge nach §76d SGB VI vorliegen? Danke im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mr Teilrente,

 

die bei einem Teilrentenbezug nicht in Anspruch genommenen persönlichen Entgeltpunkte erhalten ab Inanspruchnahme einen geringeren oder gar keinen Abschlag, je nach Beginn der Vollrente. Der Abschlag wirkt sich auf den Zugangsfaktor aus, der bei einem späteren Beginn der Vollrente erhöht wird. Sie kennen den einschlägigen Paragrafen des SGB VI ja schon.

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6 Antworten

rv Literaturam 24.05.2024 | 23:10
Steht doch alles in den entsprechenden rechtlichen Arbeitsanweisungen. Wenn man den Paragraphen schon hat, dann ist das ganz einfach zu finden.
Abschäge bleiben erhaltenam 25.05.2024 | 09:29
Die Abschläge auf die Entgeltpunkte für die vorgezogene Altersrente mit 63 Jahren bleiben komplett erhalten, also auf SÄMTLICHE Entgeltpunkte, nicht nur auf die (in diesem Beispiel) 40 Prozent. Nur die Entgeltpunkte, die nach dem Beginn der vorgezogene Altersrente noch erwirtschaftet werden bis zum Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze, unterliegen dann keinem Abschlag. Sie erhöhen dann ab diesem Zeitpunkt die Altersrente. Zuschläge (0,5 Prozent) pro Monat gibt es nur, wenn man noch über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet und noch keine vorgezogene Altersrente bezieht.
Mr Teilrenteam 25.05.2024 | 12:44
Zitat von Abschäge bleiben erhalten anzeigenausblenden
Danke. Mich interessiert besonders, wie die Gutschrift der nicht verwendeten EP mit Erreichen der Regelaltersgrenze erfolgt, wenn die Teilrente unverändert (hier: 60%) weiter läuft. Das Beispiel könnte wie folgt aussehen: 1. 60 EP mit Alter 63 vorhanden, dann Teilrente mit 60% (36 EP erhalten den ZF von 0,856 = 30,816 pEP). 3. Danach wurden noch Pflichtbeiräge bis zur Regelaltersgrenze gezahlt, die hier aus Vereinfachungsgründen nicht weiter berücksichtigt werden sollen. 2. Bei Erreichen der Regelaltersgrenze mit 67 Jahren: 40% (24 EP zählen als Zuschlag und erhalten einen ZF von 1,000). Müssen diese EP vorher noch gemäß des Teilrentengrads quotiert werden oder erhöhen alle 24 EP die Teilrente? Bitte Antworten möglichst mit genauen Quellen angeben. Danke!
ach wasam 25.05.2024 | 15:16
Zitat von Abschäge bleiben erhalten anzeigenausblenden
Es bleiben nur die Abschläge erhalten, die für die vorzeitige Teilrente auch 'beansprucht wurden. Die nicht genommenen 40 % wären zur Regelaltersrente 'abschlagsfrei', sofern erst dann die Teilrente geändert wird. Ob eine Teilrente von 60% allerdings sinnvoll wäre, nachdem auch auch bei vorgezogenen Altersrenten es keinerlei Hinzuverdienstgrenzen mehr gibt, sollte allerdings besser mit einem Steuerfachmensch besprochen werden, denn auch die Teilrente ist (je nach Jahr des Rentenbeginns) zum Teil steuerpflichtig. Bezüglich eines weiteren Anspruchs auf Krankengeld aus dem Einkommen ist aus Sicht der Rentenversicherung eine Teilrente von 99,99% ausreichend. Verbindlich wäre dies mit der zuständigen Krankenkasse zu klären.
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