Hallo Mr Teilrente,
die bei einem Teilrentenbezug nicht in Anspruch genommenen persönlichen Entgeltpunkte erhalten ab Inanspruchnahme einen geringeren oder gar keinen Abschlag, je nach Beginn der Vollrente. Der Abschlag wirkt sich auf den Zugangsfaktor aus, der bei einem späteren Beginn der Vollrente erhöht wird. Sie kennen den einschlägigen Paragrafen des SGB VI ja schon.