Guten Tag Maren,
in ihrem Fall, wäre es zielführend, einen Termin gemeinsam mit Ihrer Schwester via videocall oder einen persönlichen Termin mit der Deutschen Rentenversicherung zu vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Hat Ihre Schwester Leistungen von der Pflegekasse erhalten? Dann hat Sie dafür Beitragszeiten in der Rentenversicherung gutgeschrieben bekommen. Die Zahlung freiwilliger Beiträge zusätzlich ist nicht möglich - und wäre bis einschließlich 2023 auch verfristet.
Die Pflegeperson erhält keine Leistungen aus der Pflegeversicherung. Pflegegeld wird von dort an den Gepflegten ausgezahlt. Was dieser damit macht ist seine Sache. Wenn die Pflegeperson anerkannt ist, entrichtet die Pflegeversicherung für diese u.U. Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Ob dies so war könnte man bei der Pflegeversicherung erfragen. Der RV-Träger weiß das erst wenn die Meldung im RV-Konto eingelaufen ist.
Mit besten Grüßen
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