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Experten-Antwort

nicht gezahlte Rentenbeiträge / Rentenanwartschaften im Erbe berücksichtigen

von Maren03.02.2025 | 10:25
178 Ansichten
5 Antworten
Meine Schwester hat in den letzten drei Jahren meine Mutter gepflegt und dafür ihre Beschäftigung als Altenpflegerin aufgegeben. Nach dem Versterben meiner Mutter im letzten Jahr möchten wir nicht gezahlten Rentenbeiträge bzw. Rentenanwartschaften im Erbe entsprechend berücksichtigen. Welche Daten benötigen Sie, um dies zu berechnen? Bzw. wie können wir dies auch selber berechnen? Herzlichen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.02.2025 | 10:42

Guten Tag Maren,

 

in ihrem Fall, wäre es zielführend, einen Termin gemeinsam mit Ihrer Schwester via videocall oder einen persönlichen Termin mit der Deutschen Rentenversicherung zu vereinbaren.

 

Mit freundlichen Grüßen

4 Antworten

Praxisam 03.02.2025 | 11:29
Hat Ihre Schwester Leistungen von der Pflegekasse erhalten? Dann hat Sie dafür Beitragszeiten in der Rentenversicherung gutgeschrieben bekommen. Die Zahlung freiwilliger Beiträge zusätzlich ist nicht möglich - und wäre bis einschließlich 2023 auch verfristet.
Rentenschmiedam 03.02.2025 | 12:32
Praxis schrieb

Hat Ihre Schwester Leistungen von der Pflegekasse erhalten? Dann hat Sie dafür Beitragszeiten in der Rentenversicherung gutgeschrieben bekommen. Die Zahlung freiwilliger Beiträge zusätzlich ist nicht möglich - und wäre bis einschließlich 2023 auch verfristet.

Die Pflegeperson erhält keine Leistungen aus der Pflegeversicherung. Pflegegeld wird von dort an den Gepflegten ausgezahlt. Was dieser damit macht ist seine Sache. Wenn die Pflegeperson anerkannt ist, entrichtet die Pflegeversicherung für diese u.U. Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Ob dies so war könnte man bei der Pflegeversicherung erfragen. Der RV-Träger weiß das erst wenn die Meldung im RV-Konto eingelaufen ist. Mit besten Grüßen
Einwandam 03.02.2025 | 15:17
Rentenschmied schrieb

Die Pflegeperson erhält keine Leistungen aus der Pflegeversicherung. Pflegegeld wird von dort an den Gepflegten ausgezahlt. Was dieser damit macht ist seine Sache. Wenn die Pflegeperson anerkannt ist, entrichtet die Pflegeversicherung für diese u.U. Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Ob dies so war könnte man bei der Pflegeversicherung erfragen. Der RV-Träger weiß das erst wenn die Meldung im RV-Konto eingelaufen ist.

Mit besten Grüßen

"Die Pflegeperson erhält keine Leistungen aus der Pflegeversicherung. Pflegegeld wird von dort an den Gepflegten ausgezahlt" Stimmt so nicht immer. Wenn Eltern ihre minderjährigen oder unter Betreuung stehenden erwachsenen Kinder pflegen wird das Pflegegeld durchaus an die Pflegeperson gezahlt. Das Pflegegeld soll als Anerkennung dienen für die geleistete Angehörigenpflege. In den vorgenannten Konstellationen fließt das Pflegegeld meist in die Haushaltskasse mit ein , weil oft mindestens ein Elternteil im Beruf kürzer tritt und so der finanzielle Verlust etwas aufgefangen werden kann .
KSCam 03.02.2025 | 18:01
Hoffentlich treffen Sie dann bei der persönlichen Beratung einen einigermaßen routinierten und auch engagierten Berater an, der auch etwas "Zeit übrig" hat, Denn zum eigentlichen Beratungsauftrag gehört Ihr Anliegen nicht unbedingt, auch wenn man da relativ stimmige Rechnungen aufstellen kann. Ist aber eine Willens- und Zeitfrage. Beantworten "müssen" tut der Berater so was nicht. Wenn er/sie sagt, dass dafür keine Zeit ist, wäre das auch OK. Dann könnte man einen privaten Rentenberater engagieren der soche Berechnungen für "schlappe 300€" gerne macht.
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