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Experten-Antwort

Nicht mehr als 3 Stunden arbeiten.

von Hans Josef26.12.2020 | 13:34
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11 Antworten

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Was bedeutet im Gutachten , aufgeben von der DRV, geschrieben vom Gutachter : der Patient ist gegenwärtig nicht im stande, mehr als drei Stunden einer Tätigkeit nachzugehen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hans Josef,

wenn der Gutachter der Meinung ist, dass sie nicht mehr als 3 Std./tgl. einer Tätigkeit nachgehen können, dann ist das ein Indiz für eine volle Erwerbsminderung.

Allerdings zunächst auch nur ein Indiz.

Die abschließende Entscheidung (volle bzw teilweise Erwerbsminderung; auf Zeit/auf Dauer) trifft der sozialmedizinische Dienst des Rententrägers.

Hier bitte den feststellenden Rentenbescheid abwarten.

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10 Antworten

Peteram 26.12.2020 | 14:04
https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/erwerbsmind… "Wenn Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können, können Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten." Gruß
Hans Josefam 26.12.2020 | 14:24
Also heißt,“ kann nicht mehr als drei Stunden am Tag einer Tätigkeit nachgehen “, dass es eine teilerwerbsminderungsrente ist?
Vielleichtam 26.12.2020 | 16:05
Das ist zunächst einmal die Meinung des Gutachters. Die Entscheidung des Sozialmedizinischen Dienstes der Rentenversicherung kann da u.U. zu einer ganz anderen Meinung kommen.
Hans Josefam 26.12.2020 | 19:22
Ihr schreibt, 3-6 Stunden. Aber in dem Gutachten, erstellen lassen von der drv,steht als Schlusssatz : „ Von meinem Fachgebiet her, ist er gegenwärtig nicht im Stande, mehr als drei Stunden einer Tätigkeit nachzugehen.“
Meine Güteam 26.12.2020 | 19:28
Nur wenn man unter 3 Stunden täglich arbeiten kann, ist das ein Indiz für volle Erwerbsminderung, bei 3 bis unter 6 Stunden für teilweise Erwerbsminderung. Lesen Sie sich einfach auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung ein wenig ein, dann muss man auch nicht immer alles mehrfach erfragen. Außerdem, ist das, wie schon erwähnt, nur ein Indiz. Nicht mehr und nicht weniger.
Grobiam 26.12.2020 | 20:11
Es gibt 2 verschiedene Rentenarten, die volle Erwerbsminderungsrente und die teilweise Erwerbsminderungsrente. Dabei spielt die verbliebene Leistungsfähigkeit eine Rolle. Können Sie nur noch WENIGER als 3 Stunden erwerbstätig sein, bedeutet dies volle Erwerbsminderung. Können Sie jedoch 3 Stunden und mehr, nämlich bis unter 6 Stunden arbeiten, bedeutet dies teilweise Erwerbsminderung. Über 6 Stunden bedeutet gar keine Erwerbsminderung. Wo Sie mit der Einschätzung:" 3 Stunden" liegen, sollte ersichtlich sein.
Hans josefam 28.12.2020 | 17:13
Hallo , das steht in dem Gutachten. Habe es mir von der Rentenversicherung schicken lassen. Und dennoch im Renten Bescheid nur eine Teilerwerbsminderungsrente bewilligt bekommen. Soll ich jetzt Widerspruch einlegen und zum VDK gehen?
Berateram 28.12.2020 | 17:34
Sie haben doch eindeutig erläutert bekommen, dass das Gutachten nur ein Indiz ist. Auch bin ich nicht der Meinung des Experten. Wenn im Gutachten steht, dass Sie noch 3 Stunden arbeiten können, spricht das eher für eine Teilerwerbsminderungsrente. Ob Sie Widerspruch einlegen wollen, müssen Sie schon selbst entscheiden. Dieser sollte aber medizinisch begründet sein. Ein Verweis auf das Gutachten dürfte nicht ausreichen.
KSCam 29.12.2020 | 08:12
Wörtlich interpretiert sagt der Gutachter dass genau 3 Stunden noch möglich sind. Damit sind Sie nach dem Wortlaut nicht voll erwerbsgemindert, denn das bedeutet weniger als 3 Stunden. Was also hat der Gutachter gemeint? Vielleicht hat er es auch schlampig formuliert? Dies kann niemand hier wissen. Ob es im Einzelfall zu klären ist, dass 2:55 geht aber 3:03 nicht mehr, steht ohnehin auf einem anderen Blatt....
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