Hallo Hans Josef,
wenn der Gutachter der Meinung ist, dass sie nicht mehr als 3 Std./tgl. einer Tätigkeit nachgehen können, dann ist das ein Indiz für eine volle Erwerbsminderung.
Allerdings zunächst auch nur ein Indiz.
Die abschließende Entscheidung (volle bzw teilweise Erwerbsminderung; auf Zeit/auf Dauer) trifft der sozialmedizinische Dienst des Rententrägers.
Hier bitte den feststellenden Rentenbescheid abwarten.