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Experten-Antwort

Nicht mehr belastbar

von Betty02.03.2016 | 19:22
1644 Ansichten
6 Antworten

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Werde so von der Reha entlassen. Was heißt das für mich?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.03.2016 | 10:14

Guten Morgen,

sofern der Entlassungsbericht das geschilderte Leistungsvermögen aufweist, wird ihr Rentenversicherungsträger auf Sie zukommen. Sofern Sie eine individuelle Beratung über die Konsequenzen wünschen oder ohne auf die Rückmeldung des Rentenversicherungsträgers jetzt aktiv werden wollen, rufen Sie beim Rentenversicherungsträger an oder lassen sich z.B. in einer Auskunfts- und Beratungsstelle informieren.

Viele Grüße

5 Antworten

KSCam 02.03.2016 | 19:43
Das sollten Sie die Ärzte dort fragen....für was Sie nicht belastbar sind,.... Für den letzten Job? Für alle denkbaren Arbeiten? Für schwere Arbeit? Für Ihre familiäre Situation? Auf Dauer oder nur ein paar Wochen? Ich glaube nicht dass als einziger Satz im Schlußbericht steht: " Patientin Betty ist nicht belastbar."
Bettyam 02.03.2016 | 19:48
Empfehlung für die erwerbsminderungsrente. Meine was soll ich dann mache. Damit ich diese auch bekomme?
Bettyam 02.03.2016 | 19:48
Empfehlung für die erwerbsminderungsrente. Meine was soll ich dann mache. Damit ich diese auch bekomme?
Bettyam 02.03.2016 | 19:48
Empfehlung für die erwerbsminderungsrente. Meine was soll ich dann mache. Damit ich diese auch bekomme?
Kaufmann-Berta-Siegfriedam 02.03.2016 | 19:55
Der Reha-Entlassungsbericht landet dann auch in der Rentenabteilung und die prüfen, ob der Antrag auf Reha in einen Antrag auf Rente von Amts wegen umgedeutet werden kann. Sollte dem so sein, werden Sie entsprechend informiert und es wird empfohlen, dass Sie umgehend einen Rentenantrag stellen. Vollkommen unabhängig davon steht es Ihnen immer und zu jeder Zeit frei einen Rentenantrag zu stellen - vollkommen egal was bei der Reha rausgekommen ist, geschweige denn ob eine gemacht wurde. Wenn Sie sich selbst für erwerbsgemindert halten, warten Sie nicht darauf, dass etwas passiert sondern werden selber aktiv; z.B. in dem Sie die oben rechts dargelegte Funktion des "Beratungsstellensuche" nutzen. Morgen früh anrufen und gleich einen Termin vereinbaren. Alternativ das Versicherungsamt bzw. die Gemeindeverwaltung aufsuchen.
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