Guten Morgen,
sofern der Entlassungsbericht das geschilderte Leistungsvermögen aufweist, wird ihr Rentenversicherungsträger auf Sie zukommen. Sofern Sie eine individuelle Beratung über die Konsequenzen wünschen oder ohne auf die Rückmeldung des Rentenversicherungsträgers jetzt aktiv werden wollen, rufen Sie beim Rentenversicherungsträger an oder lassen sich z.B. in einer Auskunfts- und Beratungsstelle informieren.
Viele Grüße