Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Nicht Verwertbarkeit und Darlehen

von Peter11.01.2008 | 10:02
1328 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Folgendes habe ich gelesen: (5) Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung nach Maßgabe des Betriebsrentengesetzes sind grundsätzlich nicht verwertbar (§§ 2 und 3 BetrAVG). Dies gilt unabhängig vom gewählten Durchführungsweg (Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds) und unabhängig davon,ob die betriebliche Altersversorgung über den Arbeitgeber oder über Entgeltumwandlung finanziert wurde. klingt gut aber....... (8) Ist ein sofortiger Zugriff auf berücksichtigungsfähige Vermögenswerte nicht möglich, sind gegebenenfalls Leistungen in Form von Darlehen nach Maßgabe des § 23 Abs. 5 SGB II zu zahlen. Das heißt im Klartext, nicht verwertbar aber das AlG II wird nur als Darlehen gezahlt. Oder habe ich da etwas falsch verstanden? und weiter........ (1) Grundsätzlich ist ein als Altersvorsorge durch das Altersvermögensgesetz gefördertes Vermögen ("Riester"-Anlageformen) eigenständig privilegiert. Geschützt sind die geförderten Altersvorsorgeaufwendungen (Eigenbeiträge und Zulagen) sowie die Erträge hieraus. 2.3 Sonstige Altersvorsorge (1) Zusätzlich zu dem Grundfreibetrag nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 wird ● dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, ● dessen Partner (der auch nicht erwerbsfähig sein kann), ● dem erwerbsfähigen minderjährigen Kind nach Vollendung des 15. Lebensjahres ein Freibetrag in Höhe von 250 € je vollendetem Lebensjahr, max.16.250 €, für geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen,eingeräumt (ausgenommen "Riester-Anlagen"). Eine klare Privilegierung der Riester Anlage gegenüber Betriebsrenten oder Rürup Anlagen. Bitte klären Sie mich auf. Danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ihre Anfrage zielt offenbar auf die Gewährung von Arbeitslosengeld 2 ab. Ob und in welchem Umfang Altersvorsorgeersparnisse auf das Arbeitslosengeld 2 angerechnet werden dürfen. Dazu ist zunächst einmal zu unterscheiden, ob es sich bei der Altersvorsorge um geförderte bzw. ungeförderte Produkte handelt.

Geförderte Altersvorsorgeprodukte in diesem Sinne sind die Riester-Rente, die Rürup-/Basis-Rente und die betriebliche Altersvorsorge. Ungeförderte Altersvorsorgeprodukte sind sonstige Produkte die der Altersvorsorge dienen.

A) geförderte Produkte

~ Riester-Rente:

Das angesammelte Altersvorsorgevermögen einschließlich der Zulagen und Erträge ist bei Einzahlungen höchstens in Höhe der geförderten Altersvorsorgebeiträge (2100 Euro in 2008) von der Anrechnung ausgeschlossen (§12Abs.2 Nr.2 SGB II). Dies gilt allerdings nur solange das Kapital nicht vorzeitig ausgezahlt, also schädlich verwandt wird.

~ Rürup-/Basis-Rente:

Bei dieser Form der Altersvorsorge schließt der Sparer einen Zugriff auf das Kapital vor Rentenbeginn aus steuerlichen Gründen im Vertrag mit dem Anbieter aus, so dass auch im Fall der Arbeitslosigkeit ein Rückgriff auf dieses Altersvorsorgevermögen und somit eine Anrechnung nicht möglich ist.

~ Betriebliche Altersvorsorge (BAV):

Da ohne Eintritt eines gesetzlich vorgesehenen Leistungsfalls keine Leistungen der BAV gezahlt werden können, kommt auch eine Anrechnung nicht in Frage. Soweit aber Ansprüche aus der BAV bei Ausscheiden aus dem Betrieb abgefunden werden ( z.B. wegen Kleinstbetragsrente), muss dieses Kapital bei der Gewährung von Leistungen wie Arbeitslosengeld 2 berücksichtigt werden.

B) ungeförderte Produkte:

Daneben können weitere Ansprüche auf Altersvorsorge vor einer Anrechnung geschützt werden, wenn vor Eintritt des Leistungsfalles für das Arbeitslosengeld 2 eine vertragliche Zusatzvereinbarung geschlossen wird (§12Abs.2 Nr.3 SGB II, § 165 Abs.3 Versicherungsvertragsgesetz), nach der eine Verwertung vor Eintritt des Ruhestandes ausgeschlossen wird. Diese Regelung ist auf einen Betrag von 250 Euro je Lebensjahr (höchstens 16.250 Euro) begrenzt.

Konkrete Fragen zur Berechnung des Arbeitslosengeldes 2 sowie der Gewährung von Darlehen bitten wir direkt mit der für dessen Festsetzung zuständigen Behörde in Ihrer Region zu klären.

6 Antworten

dirkam 11.01.2008 | 15:22
Die einzige wirklich und mit Sicherheit geschützte Altersvorsorge scheint mittlerweile Omas Sparstrumpf zu sein!
Peteram 11.01.2008 | 15:12
Danke für Ihre Antwort. Ich werde mich mit dem Sachverhalt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wenden. Schade finde ich das solche einfachen Fragen die nicht nur ALG II sondern die künftige Rentensituation betreffen nicht wirklich beantwortet werden können. Stattdessen wird man an andere Behörden weiterverwiesen. Ich möchte nur an die gestrige Monitor Sendung erinnern die sich mit dem Kenntnisstand der Anrechnung der Riester Rente im Rentenalter bei ALG II beschäftigte.
Antoniusam 11.01.2008 | 17:47
Vergessen Sie bitte nicht, dass staatliche Fürsorgeleistungen wie ALG_II oder Sozialhilfe aus Steuergeldern finanziert werden. Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass man zunächst seine eigenen finanziellen Mittel aufbraucht, bevor der Staat einspringt. Deshalb kann ich auch die ganze Aufregung um die eventuelle Anrechnung der Riester-Rente auf eine Alters-Grundsicherungsleistungen nicht verstehen. Meine BU-Rente wird schließlich, genau wie fast jedes andere Einkommen und Vermögen, auch auf meinen ALG_II-Anspruch angerechnet - und das völlig zu recht ! Wäre das nicht so, dann würde sich so mancher Sozialhilfeempfänger mit eigenem Vermögen besser stehen, als ein Arbeitnehmer oder Rentner ohne eigenes Vermögen. MfG
Peteram 11.01.2008 | 20:17
Ich verstehe auch nicht warum soviel Aufregung um die Riester Rente gemacht wird. Jedoch bin ich der Meinung das man eine bestimmte Rechtssicherheit bezüglich der Verwertung und Anrechnung von Altersvorsorge bei Bedürftigkeit haben sollte. Ich sorge für mein Alter vor und sollte deshalb nicht schon in der Ansparphase bestraft werden. Der Gesetztgeber hat ja die Altersvorsorge die nicht verwerbar ist ja auch geschützt. Bloß die erwähnte Textstellen sind nicht klar. Bitte nochmals die von mir erwähnten Textstellen durchlesen.
dirkam 11.01.2008 | 21:31
Erst einmal: Sie haben Recht. Aber sollte nicht ein Unterschied zwischen dem, der Erwerbseinkommen erziehlt und vorgesorgt hat zu dem, der nichts davon getan hat, bestehen? Denkbar wäre en Freibetrag, wie es ihn heute schon beim ALG2 und Erwerbsenkommen besteht? Steuergelder fließen auch heute schon in die Renten ein, auch in die BU Renten.
Peteram 12.01.2008 | 18:08
Ja sie haben recht. Die neue losgetretene Riesterdiskussion zeigt wie gut unserer Sozialstaat funktioniert. Ich kann nicht dem Bürger zuerst sagen das er stärker für sein Alter vorsorgen muß. Gleichzeit aber wie es Monitor getan hat nach dem Motto:"Nimm es dem Staat und gib es dem Armen" auf ein Schlupfloch hinweisen. Die Rentenversicherung müsste z.B. beim Arbeitsbeginn viel besser informieren und den Leuten klarmachen das z.B. eine Teilzeitbeschäftigung nicht ausreicht. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung müssten runtergeschraubt werden und die Differenz in einer nach eigener Wahl der Altersvorsorge investiert werden. Das Umlageverfahren ist mit Sicherheit nicht schlecht aber die Umstände haben sich geändert.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026