Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Nichtanrechnung Arbeitgeberanteil

von Heinz Bühl04.07.2012 | 10:43
1929 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, von 2004-2088 bin ich einer geringfügigen Beschäftigung nach gegangen, für die Arbeitgeberanteile in mein Rentenkonto ein bezahlt wurden. Durch diese Beiträge erhöhte sich meine Rente um ca. 10€ monatlich, was mir durch die jährlichen Renteninformationen auch mitgeteilt wurde. Anfang 2012 bekam ich jedoch die Mitteilung, dass mein Rentenkonto, ab 01.10.04 (Versorgungsempfänger), beitragsfrei gestellt ist und meine Rente sich nicht um die 10€ erhöht. Außerdem gehört mir auch das Geld nicht, dass auf mein Konto eingezahlt wurde. Wem gehört nun dieses Geld? Mit freundlichen Grüßen Heinz Bühl

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrter Herr Bühl,

vorab gehen wir davon aus, dass Sie den Zeitraum von 2004 - 2008 meinten.

Durch die vom Arbeitgeber eingezahlten Pauschalbeiträge (12%, bzw. 15%) erhöht sich ein Rentenanspruch nur geringfügig. Es werden bei Beginn der Rentenzahlung für diese Zeiten

pauschal Entgeltpunkte ermittelt (§76b SGB VI); Somit sind die von Ihnen bezifferten 10,00 EUR u.E. eine Kombination aus "Minijob" und Rentenanpassung der letzten Jahre.

Es ist im Grunde nicht relevant, ob Sie bereits Versorgungsempfänger sind oder einfach nur Minijobber, da Sie in jedem Fall "Versicherungsfrei" sind und selbst keine eigenen Rentenversicherungsbeiträge zur Deutschen Rentenversicherung zahlen. Sofern Sie einen eigenen Rentenanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben haben, werden diese von Ihnen genannten Zeiten auch nach o.g. Vorschrift berücksichtigt. Wenn kein eigener Rentenanspruch besteht, kommen die vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge der Solidargemeinschaft zu Gute.

Da Sie jedoch regelmäßig eine "Renteninformation" erhalten, ist anzunehmen, dass Sie zumindest die allgemeine Wartezeit (5 Jahre) für einen Anspruch auf die sog. Regelaltersrente erfüllt haben. Somit "verfallen" die vom Arbeitgeber geleisteten Pauschalbeiträge nicht und Sie bekommen demnach die pauschalierten Entgeltpunkte gem. §76b SGB VI.

Sofern Sie dieses genauer in Erfahrung bringen möchten, empfehlen wir Ihnen eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrter Herr Bühl,

dem Beitrag von @sab ist hinzuzufügen, dass wenn Sie bereits Versorgungsempfänger sind (das habe ich aus Ihrem Beitrag so nicht entnommen), tatsächlich keine zusätzlichen "pauschalierten" Entgeltpunkte zu ermitteln sind. Somit trifft meine Aussage, dass die vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge der Solidargemeinschaft zu Gute kommen, zu und Sie haben tatsächlich keine abgeleiteten Ansprüche aus dem Minijob. Kann es sein, dass Sie im April 2012 den Rentenanspruch aus der gesetzlichen Rente geltend gemacht haben (Rentenantrag) und so bekannt wurde, dass Sie bereits seit 10/2004 eine Versorgung beziehen? Das würde erklären, warum bisher der Minijob pauschal berücksichtigt wurde und nun nicht mehr.

§76b (4) SGB VI

Auszug:

... gilt nicht für Beschäftigte, die

1. als Bezieher einer Vollrente wegen Alters,

2. als Versorgungsbezieher

3. wegen des Erreichens der Regelaltersgrenze oder

4. wegen einer Beitragserstattung

versicherungsfrei sind.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

sabam 04.07.2012 | 13:18
An das Expertenteam: Schauen sie doch bitte mal in die Rechtliche Arbeitsanweisung zu § 76 b SGB VI unter R5 und R5.1
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026