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Zur Experten-Antwort springenSehr geehrter Herr Bühl,
vorab gehen wir davon aus, dass Sie den Zeitraum von 2004 - 2008 meinten.
Durch die vom Arbeitgeber eingezahlten Pauschalbeiträge (12%, bzw. 15%) erhöht sich ein Rentenanspruch nur geringfügig. Es werden bei Beginn der Rentenzahlung für diese Zeiten
pauschal Entgeltpunkte ermittelt (§76b SGB VI); Somit sind die von Ihnen bezifferten 10,00 EUR u.E. eine Kombination aus "Minijob" und Rentenanpassung der letzten Jahre.
Es ist im Grunde nicht relevant, ob Sie bereits Versorgungsempfänger sind oder einfach nur Minijobber, da Sie in jedem Fall "Versicherungsfrei" sind und selbst keine eigenen Rentenversicherungsbeiträge zur Deutschen Rentenversicherung zahlen. Sofern Sie einen eigenen Rentenanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben haben, werden diese von Ihnen genannten Zeiten auch nach o.g. Vorschrift berücksichtigt. Wenn kein eigener Rentenanspruch besteht, kommen die vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge der Solidargemeinschaft zu Gute.
Da Sie jedoch regelmäßig eine "Renteninformation" erhalten, ist anzunehmen, dass Sie zumindest die allgemeine Wartezeit (5 Jahre) für einen Anspruch auf die sog. Regelaltersrente erfüllt haben. Somit "verfallen" die vom Arbeitgeber geleisteten Pauschalbeiträge nicht und Sie bekommen demnach die pauschalierten Entgeltpunkte gem. §76b SGB VI.
Sofern Sie dieses genauer in Erfahrung bringen möchten, empfehlen wir Ihnen eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Sehr geehrter Herr Bühl,
dem Beitrag von @sab ist hinzuzufügen, dass wenn Sie bereits Versorgungsempfänger sind (das habe ich aus Ihrem Beitrag so nicht entnommen), tatsächlich keine zusätzlichen "pauschalierten" Entgeltpunkte zu ermitteln sind. Somit trifft meine Aussage, dass die vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge der Solidargemeinschaft zu Gute kommen, zu und Sie haben tatsächlich keine abgeleiteten Ansprüche aus dem Minijob. Kann es sein, dass Sie im April 2012 den Rentenanspruch aus der gesetzlichen Rente geltend gemacht haben (Rentenantrag) und so bekannt wurde, dass Sie bereits seit 10/2004 eine Versorgung beziehen? Das würde erklären, warum bisher der Minijob pauschal berücksichtigt wurde und nun nicht mehr.
§76b (4) SGB VI
Auszug:
... gilt nicht für Beschäftigte, die
1. als Bezieher einer Vollrente wegen Alters,
2. als Versorgungsbezieher
3. wegen des Erreichens der Regelaltersgrenze oder
4. wegen einer Beitragserstattung
versicherungsfrei sind.
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